Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1990 von Peter Ziegler und Hans Kropf
Dem Gutachten lagen drei generelle Projektskizzen für ein Strandbad bei. Da aber die Kostenvoranschläge hier für zwischen 280 000 Franken und 400 000 Franken schwankten, beschloss der Gemeinderat am 4. November 1929 mit Rücksicht auf den angespannten Finanzhaushalt einstimmig, auf die Anregung des «Vereins zur Hebung der Volksgesundheit» nicht einzutreten. Auf dem gemeindeeigenen Riedland setzte bald ein wilder Strandbadbetrieb ein. Dies veranlasste den Verkehrs- und Verschönerungsverein am 13. Oktober 1930 ebenfalls zu einer Eingabe an den Gemeinderat: Mit einfachen Mitteln solle eine im Umfang beschränkte Anlage geschaffen werden, die das geordnete Strandbaden gestatte. Die Gesundheitskommission studierte die Angelegenheit erneut. Im weiteren Verlauf reichte Architekt Heinrich Bräm in Wädenswil der Behörde eine Projektskizze für eine Strandbadanlage in Holzkonstruktion ein. Diese zeigte aber, dass der vorhandene Platz in der Rietliau noch zu klein war. Der Gemeinderat liess darum vorerst die notwendigen Landaufschüttungen seeaufwärts vornehmen, zum Teil mit Material, das bei den Hausabbrüchen für den neuen Wädenswiler Bahnhofplatz anfiel. Gleichzeitig erwarb die Behörde von A. Hausmanns Erben und von Herrn Schätti in der Rietliau zusätzliches Land am See. Das Areal wurde planiert, und um einen späteren Strandbadbetrieb nicht nachteilig zu beeinflussen, verlegte man die Mündung des Zapfbachs nach Westen. Wegen wirtschaftlich ungünstigen Zeiten - die Weltwirtschaftskrise griff auch auf die Schweiz über - sah sich die Gemeinde Wädenswil ausserstande, ein Strandbad zu bauen und zu betreiben. Doch half private Initiative weiter. Mitte Oktober 1932 bildete sich in Wädenswil ein privates Initiativkomitee mit dem Ziel, auf dem Gemeindeareal in der Rietliau auf privatwirtschaftlicher Grundlage ein Strandbad zu verwirklichen. Nachdem sich die Behörde bereiterklärt hatte, das Land für ein solches Vorhaben zu überlassen, schrieb das Initiativkomitee unter den Wädenswiler Architekten einen beschränkten Projektwettbewerb aus. Architekt Hans Streuli (1892-1970), der nachmalige Bundesrat, ging als Sieger hervor. Sein Projekt bestach durch Klarheit und Einfachheit. Es sah die besten Strandverhältnisse vor, bot eine günstige räumliche Verteilung der Ruhe- und Spielplätze und schloss mit seinen schlichten Betonbauten das Areal gegen Bahnweg und Eisenbahnlinie einwandfrei ab. Die für eine maximale Tagesfrequenz von 1500 Personen berechneten Ankleideräume waren klar nach Geschlechtern getrennt, berücksichtigten neuzeitliche Anforderungen und erlaubten mit 48 Einzelkabinen, 18 Wechselkabinen mit Bügelgarderobe sowie mit offenen Haken einen denkbar einfachen Betrieb. Zum Kassa- und Büroraum, dem Lingerie- und Trocknungsraum sowie dem Sanitätszimmer kam ein in den See vorspringendes Restaurant für alkoholfreien Konsum. Alles in allem ein beeindruckendes Projekt. Bis zur Ausführung waren aber noch einige rechtliche Schritte nötig. Im Dezember 1932 wurde unter dem Präsidium von Robert P. Flury, Direktor der Bank Wädenswil, die Strandbadgenossenschaft Wädenswil gegründet. Wer einen Anteilschein von mindestens hundert Franken zeichnete, war Mitglied der Genossenschaft. Die Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 1932 regelte die Rechtsverhältnisse zwischen Gemeinde und Strandbadgenossenschaft: Die Gemeinde überliess das rund 6500 Quadratmeter grosse Areal in der Rietliau im Baurecht auf die Dauer von 50 Jahren. Als Gegenleistung sollten die Wädenswiler Schulen das Strandbad unentgeltlich benützen dürfen. Überdies waren ortsansässigen Benützern reduzierte Eintrittspreise zu gewähren. In den Vorstand und in die Kontrollstelle konnte der Gemeinderat je ein Mitglied abordnen. Für die Bauten und Anlagen kam die Genossenschaft auf, und zwar mit 50 000 Franken Genossenschaftskapital, 60 000 Franken grundpfandversicherten Darlehen und 40 000 Franken Obligationenanleihe. Nachdem die rechtlichen Verhältnisse geregelt waren, konnte mit der Verwirklichung des Projekts Streuli im Frühling 1933 begonnen werden. Das Werk brachte dem ortsansässigen Baugewerbe und zahlreichen Arbeitslosen wieder Arbeit und Verdienst. Starke Regenfälle während der dreimonatigen Bauperiode erschwerten und verzögerten die Fertigstellung des Strandbades; die Einweihung musste vom 1. auf den 7. Juli 1933 verschoben werden. Und auch dann war noch nicht alles vollendet. «Es ist wohl verständlich, dass der Vorstand der Strandbad-Genossenschaft beschlossen hat, vorläufig sämtliche Rasenplätze zu sperren.» So schrieb der «Allgemeine Anzeiger vom Zürichsee» am Einweihungstag und meldete weiter, Trennhecken, Schattenplätze, Blumen und Sträucher würden erst am Ende der Badesaison angepflanzt. Wenn der Naturgarten auch erst nächstes Jahr in der vorgesehenen Gestaltung zu bewundern sei, werde der gelungene Wurf unternehmungsfreudiger Bürger dennoch zum Anziehungspunkt und zum gesundheitsstärkenden Erholungsort der Einwohner aller Klassen der Gemeinde sowie der näheren und weiteren Umgebung werden. «Denn da finden sie inmitten einer selten schönen Landschaft Wasser, Luft, Licht und Sonne!» Und darin hatte sich der Berichterstatter wahrlich nicht getäuscht. Das Wädenswiler Strandbad mit Sandstrand und Liegewiesen, mit Floss und Schaukelmast, mit Spielgeräten und Restaurant war und blieb ein begehrter Aufenthaltsort an Sommertagen. Wie viele Kindheitserinnerungen verbinden sich damit!
Peter Ziegler
Hans Kropf, Gesundheits- und Sportbehörde Wädenswil