Gasthof Krone *


Nebst dem Gesellenhaus bei der Kirche war das Wirtshaus zur Krone, dessen Anfänge vermutlich in die Zeit um 1500 zurückreichen, die einzige Gaststätte im Dorf Wädenswil, die über ein Tavernenrecht verfügte. Gestützt auf dieses obrigkeitliche Recht, das periodisch erneuert wurde, war der «Krone»-Wirt ermächtigt, in seinem Haus auch warme Mahlzeiten aufzutischen und Gäste über Nacht zu beherbergen, während die Pintenwirte lediglich Wein ausschenken durften. Das im Unterdorf gelegene Wirtshaus profitierte sowohl vom regen Schiffverkehr auf dem Zürichsee als auch von den Reisenden, welche die Landstrasse Zürich − Chur benützten. [pzi]