Die neue Schiessanlage Beichlen

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1980 von Walter Birchler

Wädenswil hat (endlich) wieder eine Schiessanlage. Unter diesem Titel berichtete der «Allgemeine Anzeiger vom Zürichsee» über die schlichte Einweihungsfeier vom 19. August 1980 auf Beichlen. Es war kein rauschendes, pompöses Fest, und es waren auch nicht viele Gäste geladen. Aber es war ein gediegenes Fest, an welchem die Freude vorherrschte über den Abschluss eines Stückes echter Dorfgeschichte.

Ausgangslage

Begonnen hat diese Dorfgeschichte anfangs der fünfziger Jahre. Schon damals stand in Wädenswil die Erweiterung bzw. Erneuerung oder aber eine Verlegung der bestehenden Schiessanlage Steinacker zur Diskussion. Pläne zum Ausbau der 1894 erstellten und nach einem Brand 1920 erneuerten Anlagen wurden mit Rücksicht auf die bauliche Entwicklung des Quartiers aufgegeben. Die durch den damaligen Gemeinderat betriebene Suche nach alternativen Standorten führte 1957 zur grundsätzlichen Wahl des ausserhalb der Bauzone liegenden Geländes Beichlen, das für den Bau einer neuen Schiessanlage am zweckmässigsten betrachtet wurde. Diese Ansicht fand ihre Bestätigung durch ein Gutachten des eidgenössischen Schiessoffiziers, der nach einer Begehung des gesamten Gemeindebannes feststellen musste, die Ausbeute an möglichen Standorten sei sehr bescheiden, und nach allem Suchen verbleibe einzig das Gebiet Beichlen. In der Folge tätigte die Gemeinde 1962 die entscheidenden Landkäufe zur Sicherung des nötigen Bodens. Spätere, ergänzende Landkäufe dienten der Arrondierung und zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheitszonen.
 

Zweckverband Wädenswil Richterswil

Zu dieser Zeit beabsichtigte auch die Gemeinde Richterswil eine Verlegung ihrer mitten im Dorf gelegenen Schiessanlage. Beide Gemeinden einigten sich darauf, an der gemeinsamen Grenze im Gebiet Beichlen eine Schiessanlage zu erstellen. Dafür sprachen finanzielle Gründe und die Zweckmässigkeit. Massgebend war auch die Erkenntnis, Lösungen von Schiessplatzfragen vermehrt auf regionaler Basis anzustreben. Die Wädenswiler Gemeindeversammlung stimmte am 22. Dezember 1966 der Zweckverbandsvereinbarung oppositionslos zu. Am 19. Januar 1969 berichtete der eidgenössische Schiessoffizier über eine Inspektion der Schiessanlage Steinacker. Er stellte verschiedene Mängel fest. Namentlich die Bauten im Winterberg entlang der Zugerstrasse waren durch den Schiessbetrieb latent gefährdet.
 

Beichlen I

In der Zwischenzeit entwickelte sich das Schiessplatzprojekt Wädenswil-Richterswil zur Abstimmungsreife. An einer öffentlichen Versammlung im Mai 1969 konnten sich die interessierten Kreise eingehend informieren lassen. Am 1. Juni 1969 hatte der Stimmbürger an der Urne über Projekt und Kreditantrag zu befinden. Nach einem mit noch selten gesehener Härte seitens der Gegner aus dem Gebiet Langrüti geführten Abstimmungskampf lehnte Wädenswil die Vorlage bei einer Stimmbeteiligung von 73 % mit 1484 Nein zu 923 Ja wuchtig ab, während Richterswil zustimmte.

Ausbau der Anlage Steinacker

Wegen des schlechten Zustandes der alten Schiessanlage und der nicht mehr gewährleisteten Sicherheit verfügte der eidgenössische Schiessoffizier auf den 1. September 1969 die Sperrung für jeglichen Schiessbetrieb. Nicht überall vornehmlich in Schützenkreisen konnte für diese Massnahme das nötige Verständnis aufgebracht werden. Man war einhellig der Ansicht, die Gefährdung während der Pflichtschiessen (Bundesprogramm) sei mindestens so gross wie bei den Vereinsübungen der geübten Schützen, deren Tätigkeit nun abbrach. Den Wunsch, die Anlage wenigstens vorläufig im erforderlichen Umfang zu sanieren, entschied die Gemeindeversammlung am 1 7. Dezember 1969 abschlägig, indem sie einem Kreditantrag der Behörde nicht zustimmte. Dieser provisorische Ausbau hätte angesichts der fortschreitenden Bautätigkeit in der Au und der damit notwendigen Verlegung der Steinackerstrasse ohnehin nur auf begrenzte Zeit erfolgen können. Auf die Dauer konnte − darin waren sich auch die Gegner einig im Gebiet Steinacker kein Schiessplatz mehr verantwortet werden.
 

Suche nach Schiessplätzen

So war die Behörde gezwungen, am Ort und in der Nachbarschaft nach Ersatzlösungen zu suchen.
In den Jahren 1970 bis 1972 wurden weitere mögliche Standorte wie Waggital, Gehristeg-Hexentäli, Chruzelenmoos-Hirzel, Sennweid, Bach-­Richterswil, Neumühle-Richterswil, Chotten, Wührenbach-Horgen auf ihre Eignung als Standort für einen Schiessplatz geprüft. Es folgten intensive Verhand­lungen mit der Gemeinde Schönenberg über einen Ausbau der Anlage in der Schützen matt und parallel dazu auf private Initiative hin mit der Gemeinde Feusisberg über die Erstellung einer regionalen Schiessanlage im Raume Schindellegi -Biberbrugg -Bennau. Analoge Sondierungen erfolgten mit den Behörden des Bezirkes Einsiedeln, die an der Satteleggstrasse oberhalb Willerzell über ein Projekt verfügten. Schliesslich besprach man sich auch mit der Gemeinde Menzingen, um deren Schiessanlage in der Kreuzegg auszubauen. Alle zum Teil mühsamen und langwierigen Abklärungen und Verhandlungen führten zu keinem positiven Resultat.
 

Beichlen II

Auf Antrag des Gemeinderates beschloss die Gemeindeversammlung am 27. April 1973 ein Zurückkommen auf den Standort Beichlen mit dem Auftrag, alternative Projekte für eine gemeinsame Schiessanlage mit Richterswil sowie eine nur für die Bedürfnisse von Wädenswil ausgerichtete Anlage auszuarbeiten. Projekt und Kreditantrag für beide Varianten wurden am 23. September 1973 nach wiederum sehr heftigem Abstimmungskampf mit Zweidrittelsmehrheit massiv bachab geschickt.

Bundesrat Gnägi in Wädenswil

Mit Schreiben vom 14. Februar 1974 und nach Rücksprache mit dem kantonalen Militärdirektor erklärte sich der Gemeinderat Wädenswil ausserstande, nach zweimaligem negativem Volksentscheid den oberbehördlichen Empfehlungen nachzukommen. Diese hätten darin bestanden, auf Beginn der Schiess-Saison 1975 entweder eine Minimalanlage zu erstellen oder die gesperrte Anlage Steinacker wieder zweckmässig herzurichten. So war es nun Sache der militärischen Oberbehörde, die sich aufdrängenden Massnahmen anzuordnen. Am 15.August 1974 kam es in Wädenswil zu einer Schiessplatz-Konferenz unter Leitung des damaligen Bundesrates Gnägi. Er liess es sich nicht nehmen, einige der in der Gemeinde gelegenen Möglichkeiten für eine Schiessanlage persönlich zu besichtigen. Auf nachdrückliches Begehren von Bund und Kanton erklärte sich die Behörde nochmals bereit, weitere Möglichkeiten zu prüfen, um damit einen Zwangsvollzug zu vermeiden.

Konsultativ-Abstimmung über neue Standorte

Neue Varianten im Oedischwend und Grossholz drängten sich auf. Im Mai 1975 beschloss der Stadtrat (Exekutive), über diese beiden Standorte und unter Einbezug von Beichlen eine konsultative Abstimmung vorzunehmen, um zu erfahren, welchem Standort die Priorität eingeräumt würde.

Spezialkommission des Gemeinderates

Im Oktober 1975 beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat (Legislative), im Sinne einer Konsultativabstimmung alternativ die drei Standorte der Urnenabstimmung zur Auswahl vorzulegen, mit der Empfehlung, die Variante Grossholz zu wählen. Am 1. Dezember überwies der Gemeinderat das Geschäft einer Spezialkommission. Schon am 14. Januar 1976 erstattete diese einen ausführlichen Bericht mit dem Antrag, der konsultativen Abstimmung alle drei Standorte ohne besondere Empfehlung zum Entscheid vorzulegen. Der Stadtrat setzte den 21. März 1976 als Abstimmungsdatum fest.
 

Rekurse

Zwei Stimmbürger rekurrierten darauf an den Bezirksrat, mit dem Begehren, den Beschluss aufzuheben und' die nach ihrer Ansicht ungesetzliche Abstimmung zu untersagen. Vorsorglicherweise hob der Stadtrat seinen Beschluss über den Urnengang auf, Die Rekurrenten zogen den inzwischen gefällten und für sie negativen Entscheid des Bezirks- bzw. des Regierungsrates an das Bundesgericht weiter und beantragten, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zu erteilen. Am 18. Januar 1977 wies das Bundesgericht das Gesuch ab und gab damit den Weg frei für den konsultativen Urnengang. Am 13. März 1977 entschieden sich 2307 Stimmberechtigte für Beichlen, während Grossholz mit 2001 und Oedischwend mit 461 Stimmen aus der Wahl fielen.

Beichlen III

Aufgrund des Abstimmungsresultates wurde das Projekt Beichlen II neu überarbeitet. Die vorgenommenen Änderungen betrafen vor allem die Grösse der Anlage (Reduktion der Scheibenzahl von 24 auf 16) sowie die Anpassung an die neuesten Erkenntnisse hinsichtlich Schallschutz und Scheiben-Systeme. Trotz eines letzten, verzweifelten und aufwendigen Versuches der Gegnerschaft, den Bau im dritten Anlauf wohl endgültig zu verhindern, wurden am 27. Februar 1978 Projekt und Kredit bei einem Mehr von 535 mit 3148 Ja angenommen. Die letzte, entscheidende Hürde war übersprungen, das Ziel jedoch noch nicht erreicht. Beichlen - als Begriff für den Standort der Schiessanlage - setzte ohne jedes Zugeständnis weiterhin Widerstand entgegen.

Bauphase

Erst am 29. Januar 1979 konnte auf Beichlen der erste Spatenstich getan werden, und nicht lange danach zeigten sich Schwierigkeiten. Die erste Dammschüttung führte zu einem Erdbruch, der Befürchtungen aufkommen liess, bei der Dammschüttung im 50/25m-Bereich sei mit ähnlichen Vorkommnissen zu rechnen. Ausführliche Gutachten bewirkten weitere Verzögerungen; Projektänderungen mit Mehrkosten waren die Folge. Die gemeinderätliche Kommission übernahm vom Parlament den Auftrag, die Änderung des Projektes mit der Kostenfolge genau zu überprüfen. Aufgrund des positiven Berichtes dieser Kommission genehmigte der Gemeinderat Projektänderung und Nachtragskredit. Nach einer Bauzeit von rund 1 ½ Jahren, welche Erfreuliches und Unerfreuliches brachte, konnte am 13. August 1980 die Anlage durch den eidgenössischen Schiessoffizier abgenommen und für den Schiessbetrieb definitiv freigegeben werden. Die Mitglieder der Schiessvereine trugen in der Bauphase mit einem bewundernswerten Einsatz in rund 4000 Frondienststunden einen grossen Anteil zum guten Gelingen des Werkes bei.

Schützenhaus auf der Fuhr, 1859-1894, abgebrochen 1952 für den Bau des Sekundarschulhauses Fuhr.

Schützenhaus Steinacker, eröffnet 1894, geschlossen 1969.

Anlage Beichlen -modern und zweckmässig

Die Anlage besticht durch ihre Einfachheit, entspricht aber trotzdem allen Anforderungen. Sie verfügt über 16 Scheiben auf 300 m, wovon 10 nach dem SIUS-ASCOR-System mit vollelektronischer Tretferanzeige ausgerüstet sind. Auf 50 m stehen den Pistolen­und Kleinkaliberschützen 10 Laufscheiben zur Verfügung. Mit Rücksicht auf die sich abzeichnende Änderung des 50 m-Bundesprogrammes- es soll auf 25 m geschossen werden - drängte sich die Errichtung einer Duell-Anlage auf, mit zwei Fünfer­gruppen für Standard- und Individualprogramme UIT. Besondere Erwähnung verdient der Schallschutz. Zur Verminderung der Lärmimmissionen wurde das Möglichste vorgekehrt. Im Wissen, dass eine Schiessanlage im Betrieb nicht nur Freude bereitet, sondern den Anwohnern zur Belästigung werden könnte, wurden beträchtliche finanzielle Mittel für die Schallbekämpfung aufgewendet. Das Kleinod der Anlage, die Schützenstube, von den Schützen ebenfalls nach ihren Ideen im Frondienst ausgebaut und eingerichtet, steht während der Schiessen allen Schützen zur Benützung offen. Darüber hinaus kann die Schützenstube von Vereinen, Körperschaften usw. für ihre Veranstaltungen gemietet werden.

Schiessbetrieb 1970-1979

Die über die Anlage Steinacker verhängte Sperre verunmöglichte jeglichen Schiessbetrieb. Die Verantwortlichkeit der Stadt Wädenswil, für die Erfüllung der Schiesspflicht die notwendigen Anlagen zur Verfügung zu stellen, führte zu entsprechenden Vereinbarungen mit den Gemeindebehörden von Horgen (bis Ende 1973), Hirzel, Schönenberg und Richterswil. Nach der Ablehnung von Beichlen II zogen ausser Richterswil die anderen Gemeinden ihre Zusagen für das Mitbenützungsrecht zurück. Auf Druck der kantonalen Militärdirektion stellte Schönenberg die Anlage Schützenmatt für die Durchführung der obligatorischen Bundesübungen nochmals zur Verfügung. Auch für den freiwilligen Uebungsbetrieb der Vereine konnten - wenn auch aus verständlichen Gründen in sehr beschränktem Umfange - Schiessmöglichkeiten in Hirzel gesichert werden. In diesen Jahren waren in Wädenswil rund 1300 Bedingungsschützen registriert. Schönenberg befürchtete einen intensiven Autoverkehr auf der schmalen, nicht ungefährlichen Zufahrtsstrasse und aUferlegte der Stadt Wädenswil die Verpflichtung, für den Transport der Schützen einen Busverkehr zu organisieren. Das brachte jeweils zu Beginn der Schiessen Massenandrang im Schießstand. Obschon sich die Funktionäre um ei­nen speditiven Ablauf der Schiessen bemühten, waren lange Wartezeiten nicht zu vermeiden. Trotz allen Widerwärtigkeiten fanden sich die Schützen - von Ausnahmen abgesehen - mit der Zwangslage erfeulich gut ab. Für die Vereinsfunktionäre war es nicht leicht, sich aus Ueberzeugung zum ausserdienstlichen Schiesswesen mit grossem Aufwand an persönlicher Freizeit einzusetzen, die Unzulänglichkeiten der beschränkten freiwilligen Schiesstätigkeit in Kauf zu nehmen und - besonders nach der Ablehnung von Beichlen II - nicht zu resignieren. Schützen und Bevölkerung aus unseren Nachbargemeinden brachten mit der Uebernahme der zusätzlichen Immissionen zehn Jahre lang sehr viel Verständnis auf. Sie alle verdienen grossen Dank.

Schlussbemerkungen

Es gab in der Geschichte der Schiessanlage Zeiten, da eine eigenständige Lösung ohne Ersatzvornahme durch die Oberbehörden nicht mehr möglich schien. Das jahrelang ungelöste Schiessplatzproblem hat die zwischenmenschlichen Beziehungen in der Gemeinde schwer belastet und hat politisch als Zündstoff gewirkt. Allen Beteiligten wurde etliches abverlangt an Zeit, Kraft und Geduld. Wädenswil hat nun sein Schiessplatzproblem gelöst, wenn auch 25 Jahre für die Lösung von Sachfragen grundsätzlich nicht die Regel sein sollen. Die Stadt kann damit ihrer bundesgesetzlichen Verpflichtung, für die Erfüllung der Schiesspflicht die notwendigen Anlagen zur Verfügung zu stellen, wieder nachkommen. Die Wädenswiler Schiessvereine verfügen wieder über einen Heimstand, in dem sie sich wohlfühlen. Gross ist ihre Freude über das gelungene Werk.




Walter Birchler
Stadtschützenmeister