Haaben, Sust und Seeanlagen

Quelle: Wädenswil Zweiter Band von Peter Ziegler

Private Haaben

Noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts nahm das Seeufer im Gebiet von Wädenswil einen sehr unregelmässigen Verlauf. Der Gemeindeplan des Geometers Rudolf Diezinger von 18301 und die Wild-Karte von 1850 zeigen zwischen Giessen und Seefahrt mehr als ein Dutzend grössere Buchten. Die meisten dienten als Haaben, als Landeplätze für Schiffe. Eine steinerne Haabmauer schützte vor Sturm und Wellen; steinerne Rampen, Holzstege oder Steintreppen erleichterten den Umlad der Güter; auf einer Wiese oder auf einem Platz in nächster Nähe der Haabe konnten die Waren vorübergehend gestapelt werden.
Die wichtigsten Haaben befanden sich beim Rothaus und bei der Zehntentrotte, beim Schützenhaus am Plätzli, bei der Einmündung des Kronenbaches in den See, beim Engel, beim Jakobshof und bei der Weinrebe. Dazu kamen die hintere Lände östlich der heutigen Liegenschaft Seerose (Seestrasse 144), ferner Landeplätze an der Seefahrt, in der Rietliau und bei der Halbinsel Au.
All diese Anlagen gehörten nicht der Gemeinde sondern den Anwohnern, die sich meistens zu Haabgenossenschaften zusammengeschlossen hatten. Ihre Rechte waren in Haabbriefen niedergelegt und im Grundprotokoll eingetragen. Ein Haabbrief von 1869 gibt Aufschluss über die Haabe bei der Weinrebe.2 Die Genossenschaft zählte elf Teilhaber. An Ihrer Spitze stand der Haabvogt. Er war für eine zweijährige Amtsdauer gewählt, hatte die gegenseitigen Verpflichtungen zu überwachen und war für die Ordnung verantwortlich. Zuwiderhandelnde konnte er büssen. Die Haabanteile gehörten zum Haus und durften nur zusammen mit der Liegenschaft veräussert werden. Bei Erbteilungen konnten die Haabrechte nicht geteilt werden. Besass jemand einen Hausteil, aber kein Haabrecht, konnte er sich für 160 Franken in die Genossenschaft einkaufen. Andere Leute durften die Haabe in der Regel nicht benützen. Eine Ausnahme machte man für Personen, die bei einem Haabgenossen eingemietet waren. Wollte ein anderer Wädenswiler die Haabe nutzen, mussten alle Teilhaber damit einverstanden sein; unter Umständen war auch eine Gebühr zu entrichten. Jeder Haabgenosse musste für den guten Unterhalt der Haabe und des Landungssteges besorgt sein. Vor allem durfte der Ländeplatz kein Ablagerungsplatz sein. Güter durften höchstens während 48 Stunden gestapelt bleiben. Auch die Gemeinde musste sich an diese Vorschrift halten, wenn sie auf dem Steg bei der Weinrebe Kies und Sand für den Strassenunterhalt auslud, was dank dem Entgegenkommen der Haabgenossen möglich war. Wurde die Frist überschritten, war eine Busse fällig.

Ankunft der See-Sängervereine in Wädenswil, 11. September 1826.

Ähnliche Bestimmungen galten für die Haabgenossen beim Engel, denen die Engelhaabe gehörte.3 Auch hier musste sich jeder Genosse verpflichten, ausgeladene Waren so rasch wie möglich wegzutransportieren, damit der Güterumschlag anderer nicht gestört wurde. Auch beim Verschwellen von Holzgeschirren, beim Spülen von «Linge» und beim Waschen der Chaisen hatte man auf die andern Rücksicht zu nehmen. Zu den Haaben, die von Genossenschaften unterhalten wurden, kamen verschiedene Verladeplätze, die Gewerbetreibenden gehörten: mehrere Steinhauerplätze, der von der Brauerei Weber benützte Rothaushafen und die Anlage vor der Stärkefabrik Blattmann an der Seefahrt.

Die erste Gemeindehaabe

Da die Haaben auf der Basis privatwirtschaftlicher Abmachungen betrieben und auch unterhalten wurden, kümmerte sich die Gemeinde wenig darum. Als Konrad Rheiner im November 1804 den Gemeinderat bat, die Reparatur seiner Lände auf Gemeindekosten zu übernehmen, da sie ja vom halben Dorf benützt werde, beschloss der Gemeinderat kurzerhand, «es sei bei der alten Übung zu belassen».4 Dieser Zustand erwies sich aber je länger je mehr als unhaltbar. 1820 wurde ein neuer Vorstoss unternommen.5 Die Schiffleute und Hafenanstösser ersuchten den Gemeinderat, endlich eine Gemeinde-Hafenanlage zu bauen. Der Gemeinderat arbeitete einen Kostenvoranschlag aus, der mit 1400 Gulden rechnete. Die finanziellen Mittel sollten durch eine Sammlung aufgebracht werden. Bis 1823 kamen aber nur 300 Gulden zusammen und die Bürger verwarfen daher das gemeinderätliche Projekt.6 In der Gemeindeversammlung vom 26. Februar 1826 stand der Bau einer Gemeindehaabe erneut zur Diskussion. Nach dem positiven Entscheid schritt man endlich zur Tat. Im Frondienst wurde die alte Winterhaabe zu einer Lände umgestaltet, die sowohl dem Sommer- als auch dem Winterverkehr genügen konnte. Die Anlage, die auch einen Ablegeplatz einschloss, wurde in den letzten Februartagen des Jahres 1827 fertiggestellt.7 Mit heutigen Grenzen ausgedrückt, erstreckte sie sich ungefähr vom Merkur in der Richtung des Schwalbensteges am Seeplatz. Zwischen der Gemeindehaabe und der weiter westlich gelegenen Bucht mit der Engelhaabe sprang das Delta des Kronenbaches in den See vor, das später durch wiederholte Landanschüttungen im Osten und im Westen vergrössert und schliesslich zum heutigen Seeplatz ausgestaltet wurde.

Sust und neuer Hafen beim Seehof

Bei der hinteren Lände und im Gebiet der späteren Gemeindehaabe stand schon im 18. Jahrhundert je ein kleines Lagerhaus. Das Gebäude bei der hinteren Lände wird ausdrücklich als Sust bezeichnet.8 Mit den entsprechenden Bauten in Horgen oder Richterswil konnte es sich aber nicht messen. Am 24. Mai 1834 stellte der Rat des Innern fest, am linken Zürichseeufer sei der Bau einer weiteren Sust wünschbar. Als geeignetsten Ort schlug er Wädenswil vor, nicht nur wegen der Lage, sondern auch wegen der Bedeutung seines Handelsstandes. Die Verhandlungen mit der Gemeindebehörde zeigten, dass Wädenswil dem Plane günstig gesinnt war: Man war bereit, ein geeignetes Gebäude und eine zweckmässige Seehaabe zu erstellen.9 Im Mai 1835 beschloss der Zürcher Regierungsrat, an das auf 8000 Gulden geschätzte Bauvorhaben einen Staatsbeitrag von 2500 Gulden auszurichten.10 Die Wahl des Standortes sollte der Gemeinde überlassen werden. Für den Umfang, die Anlage und die Inneneinrichtung der Sust sollten die Weisungen der Linth-Schiffahrtskommission massgebend sein. Die Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 1835 bestimmte als Standort für die Schifflände und das neue Sustgebäude das Areal ausserhalb des Schützenhauses beim Plätzli.11 Zwei Jahre später schrieb die Baukommission des Gemeinderates den Bau aus.
Am 27. Februar 1840 begann man mit dem Ausgraben des neuen Seehafens. Die Arbeiten wurden im Frondienst ausgeführt. Täglich arbeiteten 40 bis 50 Mann. Am 21. März war die Grube, die sich vom Schützenhaus gegen Osten erstreckte, genügend tief. Jetzt konnte man den Damm, der das Eindringen des Wassers verhütet hatte, durchstechen. Mit grosser Wucht strömte das Wasser in die neue Haabe und füllte sie innert 7 Minuten. Eine grosse Volksmenge verfolgte das Schauspiel.12
Bereits im Dezember 1839 hatte Steinmetz J. Blattmann mit den Bauarbeiten an der Sust begonnen. Am 20./21. Juli 1840 wurde das Gebäude aufgerichtet.13

Wädenswil um 1840, mit Sust, Seehof, Kirche und Uferpartie.

Auf der dem Hafen zugewandten Seite der Sust war eine Verladerampe vorgebaut. Ein grosses Rundbogentor führte ins Innere des Hauses. Selbst eine kranartige Aufzugsvorrichtung fehlte nicht. Die Sust wurde auf sechs Jahre einem Sustmeister in Pacht gegeben. Mit den Sustmeistern hatte die Gemeinde aber viel Verdruss.14 Karl Hotz der erste Sustmeister, argumentierte 1850, er sei nicht mehr in der Lage, den vertraglich vereinbarten Pachtzins zu bezahlen, weil der Linthzoll aufgehoben worden sei. Die Gemeinde vertrat den Standpunkt Hotz habe die Sust nicht nur zum Einzug der Zölle sondern auch als Lager- und Waaghaus übernommen. Nach langwierigen Verhandlungen wurde Hotz im Jahre 1852 als Sustmeister entlassen. Sein Nachfolger, Quartierkommandant Oberst J. Treichler, wurde bereits Ende 1853 als insolvent erklärt. Von 1854 bis 1863 amteten die Schiffleute Streuli und Burkhard als Sustmeister. Von 1863 bis 1868 war die Sust an die neue Dampfschiffgesellschaft des linken Seeufers verpachtet. Im April 1868 ersuchte der Amlungfabrikant Heinrich Blattmann den Gemeinderat, er möge der Dampfschiffgesellschaft den Vertrag kündigen. Mit ihren vier Schleppkähnen sei die neue Speditionsgesellschaft Wädenswil durchaus in der Lage, den Güterverkehr und die Verwaltung der Sust zu übernehmen. Dass dies den Tatsachen entsprach, konnte die Gesellschaft vom 15. Juli 1868 an unter Beweis stellen.
Nachdem der Landungssteg beim Seehof 1862 verlegt und der Hafen beim Bahnbau 1874/75 eingedeckt worden war, hatte auch die Sust einen Teil ihrer Bedeutung eingebüsst. Zwar diente das beim neuen Güterschuppen gelegene Gebäude weiterhin als Lager- und Waaghaus; es war aber durch die Bahnlinie vom See abgeschnitten. In der Gemeindeversammlung vom 3. August 1890 wurde der Um- und Aufbau des Hauses zur Sust beschlossen. Ferner hiessen die Stimmberechtigten die Verpachtung des Gebäudes an die Südostbahngesellschaft gut. Mit der Eröffnung des neuen Bahnhofs verlegte man die Büros der SOB in das obere Stockwerk des Aufnahmegebäudes. In der Sust aber hielt 1934 die Gewerbeschule Einzug. Nordwestlich der Sust wurde in den Jahren 1840/41 auch gebaut. Der initiative Schützenwirt Hans Heinrich Blattmann lies hier den Gasthof Seehof erstellen, wobei er das innere Schützenhaus in den Neubau miteinbezog.15 Dank seiner guten Führung, die ihm namentlich der Sohn des Gründers, Jakob Blattmann-Schärer (1809—1874), angedeihen liess, wurde der Seehof weitherum bekannt. Der Seehof-Wirt baute, unterhielt und besorgte als Privatmann auch den ersten Wädenswiler Landesteg für das Dampboot Republikaner.16 Bei Regenwetter und im Winter konnte der Schiffspassagier im Seehof sogar einen Warteraum benützen, den der Wirt, der ihn gratis zur Verfügung stellte, heizte und besorgte. Erst als Blattmann im Frühling 1862 an seinem Haus Türe und Läden zumachte, merkte die Öffentlichkeit, mit welch gedankenloser Selbstverständlichkeit sie bisher Nutzen aus dem Werke eines Dritten gezogen hatte.17

Das Ende der Haaben

Der Bau der Wädenswil—Einsiedeln-Bahn und der linksufrigen Seebahn in den Jahren 1873 bis 1875 brachte einschneidende Änderungen im Seeuferverlauf. Die meisten Haaben vielen dem Bahnbau zum Opfer. Wo die Anlagen nicht freiwillig verkauft wurden, beschritt die Bahngesellschaft den Weg der Expropriation. Schon 1872 gingen der Gemeindeplatz und die alte Gemeindehaabe beim Engel sowie der erst gut dreissig Jahre alte Hafen bei der Sust an die Nordostbahn über.18 Die Haaben und weitere Uferpartien wurden aufgefüllt. Welch gewaltiges Ausmass die Aufschüttungen namentlich im heutigen Bahhofgebiet hatten, wird deutlich, wenn man den Seeuferverlauf auf Geometer Rudolf Diezingers Zehntenplan der Gemeinde Wädenswil (um 1830) oder auf der Wild’schen Karte des Kantons Zürich (gezeichnet um die Mitte des 19. Jahrhunderts) mit der heutigen Uferlinie vergleicht.19
Das gesamte Trasse der SBB zwischen Sagenrain und Giessen und das Trasse der SOB zwischen dem Bahnhof und dem Niveauübergang bei der OWG führen über aufgeschüttetes Land. Auch der Güterschuppen, das Du Lac, der alte Bahnhof unmittelbar vor dem Du Lac und der vordere Teil des Hauses Merkur wurden auf Aufschüttland gebaut. Der Güterschuppen nimmt ungefähr den Platz des einstigen Hafens bei der Sust ein. Das Auffüllen in den Uferabschnitten war eine zeitraubende, aber auch eine langwierige Angelegenheit. Am 10. April 1872 versank zwischen Seehof und Seeau ein Stück der neu erstellten Bahnanlage im See. In der gleichen Gegend rutschte das frisch aufgeführte Terrain am 26. April 1872 wieder ab.20 Viel Mühe bereitete auch das Auffüllen der hinteren Lände für das Trasse der Seebahn. Über 1200 Schiffladungen Steine wurden dort im Jahre 1875 im See versenkt.

Der 1840 gegrabene und 1873/74 zugedeckte Hafen bei der Sust. Im Hintergrund (Bildmitte) das Haus Fortuna, rechts die 1931 abgebrochenen Gebäude des Bahnhofquartiers. Aufnahme um 1870.

Sust und Hotel Seehof am Susthafen, der beim Bahnhofbau aufgefüllt wurde. Auf dem Hafenareal steht heute der Güterschuppen.

Die Engelhaabe

Während die meisten Haaben verschwanden oder wie bei der hinteren Lände oder bei der Weinrebe zu Anlagen umgestaltet wurden, blieb die Engelhaabe, die noch im Jahre 1870 bis hart an die Mauern des Gasthofes gereicht hatte und den Haabgenossen beim Engel gehörte, erhalten. Beim Bau der linksufrigen Seebahn wurde ein Teil der Haabe und des Anlegeplatzes durch Expropriation der Schweizerischen Nordostbahn übertragen. Der Engelhafen wurde teilweise aufgeschüttet, und auf das Neuland legte man das Bahngeleise. Zu einer weiteren Verkleinerung des Hafens, der noch kurz vor 1900 in den Besitz der Gemeinde Wädenswil übergegangen war, führte der Ausbau der Bahnlinie Wädenwil—Zürich auf Doppelspur im Jahre 1925. Damals wurde die Fläche um ein Viertel reduziert.21 Beim Bahnhofumbau musste der Engelhafen – heute meist als alter Hafen bezeichnet nochmals verschmälert werden. Die von der Zürcher Firma Locher & Co. mit zwanzig meist hiesigen Arbeitskräften ausgeführten Arbeiten wurden im Februar 1931 begonnen und kamen trotz der Schneefälle rasch voran. Zwischen zwei Spundwänden rammte man eine Doppelreihe von Holzpfählen in den Seegrund, über denen man die neue Hafenmauer aufbetonierte. Dann füllte man die Hafenpartie bergseits der Mauer auf. Ende April waren die Arbeiten beendet. Damit hatte der alte Engelhafen – einst Standort einer vom Verschönerungsverein betreuten Schwanenkolonie – seine gegenwärtige Ausdehnung erhalten.22

Hotel Engel mit alter Engelhaabe. Westlich des Hotels wurde 1877/78 ein Saalbau erstellt.

Hotel Engel um 1880. Links das Post- und Telegrafenamt, recht der 1878 vollendete Trakt mit dem Engelsaal.

Im Zusammenhang mit dem Bahnhofneubau wurde im Februar 1931 der alte Hafen – die ehemalige Engelhaabe – um rund einen Viertel seines Flächenmasses verkleinert.

Der alte Hafen nach dem Bau der bergseitigen neuen Hafenmauer. Aufnahme vom Sommer 1932.

Das 1906 erbaute Wartehäuschen am Seeplatz, während des Hochwassers vom Sommer 1910.

Das Südostende des Seeplatzes vor dem Bau des neuen Hafens in den Jahren 1931/32.

Der neue Hafen, die Bootsstände

Als der Engelhafen beim Bahnhofsumbau abermals um mehr als die Hälfte verschmälert werden musste, verpflichteten sich die Bundesbahnen zum Bau eines neuen Hafens am südöstlichen Ende des Seeplatzes. Nach langwierigen Seegrundsondierungen konnten die Arbeiten im Sommer 1931 in Angriff genommen werden.23 Die Firma Locher & Co. in Zürich konstruierte den mit einem Rondell abgeschlossenen 110 Meter langen und 3.75 Meter breiten Hafendamm in einer damals neuartigen Technik, die in Europa erst ein einziges Mal angewendet worden war, beim Bau einer Brücke in Stockholm. Die Hafenmauer ist aus vier mächtigen Eisenbeton-Caissons zusammengesetzt. Die 25 Meter langen Hohlkörper ruhen auf betongefüllten Eisenrohrtragjochen, die Seetiefen bis zu 15 Metern überwinden. Am 30. April 1932 wurde auf dem Rondell der neuen Hafenmauer das Aufrichttännchen befestigt, und am 2. Mai 1932 nahm die Gemeindebehörde von Wädenswil den neuen Hafen ab. In den neuen Hafen, der rund 3500 Quadratmeter Wasserfläche einfängt, baute die Gemeinde eine 84 Meter lange, gedeckte Bootshalle mit 42 Unterständen. Der Zugang, ein überdachter Gehsteig längs der Bahnmauer, wurde durch die SBB erstellt. 1948 schuf die Gemeinde auch in der Au-Haabe – der Bucht im Südosten der Halbinsel – einen gedeckten Stand für 10 Boote.24 Ein privater Bootsstand für 23 Boote wurde 1964 in der Seefahrt in Betrieb genommen.

Neuer Hafen mit Hafenmauer, Steg und Bootsständen, 1971.

Gedeckte Bootsstände im neuen Hafen, 1971.




Peter Ziegler

Anhang

1 GAW, V 2.1, Zehntenplan des Geometers Rudolf Diezinger, 1828/1830. – Albert Hauser, Wirtschaftsgeschichte von Wädenswil, Njb LGW 1956, Abb. S. 228.
2 Notariat Wädenswil, Grundprotokoll 1869, S. 236.
3 Notariat Wädenswil, Grundprotokoll 1855, S. 471, 1871, S. 562.
4 GAW, IV B 1.2, Gemeinderatsprotokoll vom 15. November 1804.
5 Albert Hauser, Wädenswil, S. 221.
6 Albert Hauser, Wädenswil, S. 222.
7 GAW, IV B 69.2, Chronik LGW 1827. – GAW, IV B 1.3, S. 199, 206.
8 Notariat Wädenswil, Grundprotokoll 1715, S. 205a; 1741, S. 453; 1801, S. 386.
9 StAZ, MM 1.5, S. 204. – Albert Keller, Aus der Geschichte der Herrschaft Wädenswil, Bd. 5, Njb LGW 1936, S. 211.
10 Albert Keller, Wädenswil, Bd. 5, S. 211/212. – StAZ, MM 2.23, S. 202 (9. Mai 1835).
11 GAW, IV B 69.2, Chronik LGW 1835. – Albert Hauser, Wädenswil, S. 223.
12 GAW, IV B 69.2, Chronik LGW 1840. – StAZ, O 50, datiert 21. März 1840.
13 GAW, IV B 69.2, Chronik LGW 1840. – GAW, II B 8.2.4.
14 Albert Hauser, Wädenswil, S. 223/224. – GAW, III B 10, Rechnung über die Sust (1846-1849).
15 Walter Wild, Das Rosenegg, Anzeiger vom 7. November 1952. – Notariat Wädenswil, Grundprotokoll 1841, S. 247; 1851, S. 629.
16 GAW, I B 15 (1857). – GAW, I B 23 (Landesteg 1895). – GAW, II B 14.1.2. (Landungsstege).
17 Notariat Wädenswil, Grundprotokoll Bd. 7, S. 18.
18 GAW, I B 17-22. – Notariat Wädenswil, Grundprotokoll Bd. 13, S. 546. – Pläne, ZBZ, Aeg 238.
19 Hundert Jahre Bank Wädenswil, Wädenswil 1964, S. 46 (Reproduktion eines Ausschnittes aus der Wild-Karte). – GAW, II B 14.1.1 (Landanlagen). – GAW, IV B 44, Protokoll über Seebauten und Landanlagen, 1852-1875.
20 GAW, IV B 69.3, Chronik LGW 1872.
21 Anzeiger 1932, Nr. 173.
22 Anzeiger 1931, Nr. 24, 32.
23 Anzeiger 1931, Nr. 143.
24 Weisung für GV vom 26. Mai 1948. – GAW, II B 14.1.3 (Bootsstände).