Gedanken zur Neuregelung der Ladenschlusszeiten

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1975 von Hans Buchmann

In den vergangenen Jahren haben sich auf dem Verkaufssektor neue und bisher gänzlich unbekannte Tendenzen abzuzeichnen begonnen. Die Gründe, die zu dieser Entwicklung geführt haben, brauchen hier im Einzelnen nicht näher erörtert zu werden. Es genügt festzustellen, dass zu den bisherigen traditionellen Formen des Kleinhandels grosse Einkaufszentren, Supermärkte und Discountgeschäfte gestossen sind und den Detaillisten in bisher unbekanntem Masse konkurrenzieren. Im Verein mit billigen Bauplätzen, grossen Verkaufsflächen und relativ geringem Personalaufwand konnten diese Geschäfte den Verkaufspreis ihrer Produkte auf ein Niveau senken, welches es dem Kleinhändler in der Ortschaft und auch in der Stadt unmöglich machte, gleichzuziehen. Die nebenhergehende rasante Entwicklung auf dem Automobilmarkt machte es möglich, die Kundschaft beinahe mühelos für die neuen Einkaufsmöglichkeiten einzunehmen.
Die grosszügige Zurverfügungstellung von Parkplätzen machte sich bezahlt. Das Geschäft «auf der grünen Wiese» nahm seinen unaufhaltsamen Anfang.
Was ergeben sich aus dieser Entwicklung für Konsequenzen für den Kleinhändler, den Detaillisten? Im Einzelfall wird er versuchen, sich einem dieser Verkaufszentren anzuschliessen. Aus finanziellen Gründen, dann aber auch aus Gründen des beschränkten Platzangebotes, dürfte eine solche Anpassung nur wenigen möglich sein. Der Grossteil der Detaillisten wird sich neuer Ideen bedienen müssen, um der Abwanderung der Kundschaft zu steuern. Sicher mit Erfolg werden sie gemeinsame Aktionen planen und den Vorteil ihrer Spezial- und Branchenkenntnisse nutzen müssen. Die Behörde ihrerseits muss versuchen, dem Kleinhändler durch die Bewilligung zur Erweiterung der Ladenöffnungszeiten und der Bereitstellung geeigneter Parkplätze beizustehen. Das neue kantonale Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und über die Verkaufszeiten im Detailhandel vom 14. März 1971 hat dazu die Möglichkeit geschaffen. Mit seiner Ladenschlussverordnung vom 5. Mai 1975 hat der Gemeinderat den Ladenschluss an Freitagabenden auf 21.00 Uhr hinausgeschoben. Eine Institution, die sich in Wädenswil seit der provisorischen Einführung im Jahre 1972 gut eingelebt hat und sicher nicht mehr wegzudenken wäre. Gezwungenermassen haben sich durch diese Lösung gewisse Einwirkungen auf das Verkaufspersonal nicht umgehen lassen. Die Arbeitnehmerorganisation wurde deshalb begrüsst und deren Einverständnis zur neuen Lösung eingeholt. Nachdem die Mehrleistung an Arbeitszeit an einem Tag wieder kompensiert werden muss, halten sich die negativen Einwirkungen im Rahmen und sind im Verhältnis zum angestrebten Ziel, nämlich zur Mehrung der Attraktivität und Erhaltung unseres Kleinhandels, tragbar.
Als Vertreter der jungen Generation Gewerbetreibender habe ich mich gefreut, an der Regelung dieses Problems mitzuarbeiten. Ich finde es der Mühe wert, alles zu tun, um das, «Lädeli um die Ecke» zu erhalten und mitzuhelfen, dass es wieder einen festen Platz in unseren Einkaufsgewohnheiten einnehmen kann.
 




Hans Buchmann