Strassen und Gassen in der Herrschaft und im Dorf Wädenswil

Quelle: «Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee», 17. Dezember 1960 von Peter Ziegler

Drei wichtige Strassen zogen sich seit dem Mittelalter durch das Gebiet der Herrschaft Wädenswil nach der Innerschweiz. Die eine führte durch die March zum Rapperswiler Seedamm und nach den Bündner Alpenpässen. Die zweite endete im viel besuchten Wallfahrtsort Einsiedeln, und die dritte vermittelte einen Zugang zum Gotthardweg. Diese von Säumern, Händlern und Pilgern viel begangenen Verkehrsrouten gaben der Herrschaft Wädenswil schon früh verkehrspolitische Bedeutung.
Studieren wir den Verlauf der drei Verkehrswege etwas genauer! Da war einmal die

Alte Landstrasse,

die Vorläuferin der heutigen Seestrasse. Sie wird urkundlich schon 1336 als «herweg», später als «herstrasse» bezeugt und führte von Zürich aus in vielen Krümmungen über die dortigen Anhöhen dem linken Seeufer entlang und durch das Ort in die Gegend des Tiefenhofes. Nachher stieg die Strasse – den Engpass bei der Seferen meidend – steil den Galgenrain hinauf und fiel als Galgengasse ebenso jäh wieder gegen den Sagenrain ab. Zwischen der Dorfsäge und dem Sägeweiher querte sie den Krähbach und folgte dann ein Stück weit der Nordgrenze von Rittmeister Eschmanns «Blüwelmatte» (heute Areal der Seidenweberei Gessner). Vom Hirschenplatz aus schlängelte sich die Strasse an der «Alten Farb» (Gerbestrasse 7) und dem Dorfschulhaus (heute «Rosenhof») vorbei durch die Eidmatt zum Plätzli. Sie führte dann als Luftgasse durchs Luftquartier zum Meierhof und Boller. Von dort stieg sie gegen das Reidholz hinan, verlief längs der jetzigen Schönaustrasse und fiel wieder steil gegen die Siedlung Mülenen ab. Hier änderte die Strasse erneut die Richtung. Sie führte am Hirtenstall vorbei und durchzog nachher als «Hürschelgasse» das Dorf Richterswil. Vom Wachthausplatz aus konnte man durch das mit grossen Steinen angefüllte Bett des Mülibaches Richtung Bäch gelangen oder über eine weiter bergwärts gelegene steinerne Brücke Wollerau erreichen.
Vom Verlauf der alten Landstrasse Zürich – Chur erhalten wir dann eine klare Vorstellung, wenn wir die Route mit den heute gebräuchlichen Strassennamen bezeichnen. Dem alten Verkehrsweg entsprechen: Bürglistrasse – Florhofstrasse – Eidmattstrasse – Luftstrasse – Meierhofstrasse – Bollerweg – Einsiedlerstrasse – Schönaustrasse – Erlenstrasse – Dorfstrasse/Richterswil.

Vom Verkehrsweg Zürich – Horgen – Bocken – Sihlbrugg – Baar – Zug zweigte bei der Allmend Horgen die

«Bilgerystrasse»

Sie durchquerte den Wädenswiler Berg und berührte dabei die Weiler und Höfe Strasshus – Burstel – Chotten – Buechhof – Untere Gisenrüti – Unterer Mittelberg – Tanne – Egg – Haslenzopf und Fälmis. Dann verlief sie über den höchsten Rücken des Bellenrains und senkte sich steil gegen die Lölismüli (heute Neumüli) und die Schwyzer Grenze. Von hier aus ging es über das Vogelnest und die Schindellegi nach Einsiedeln. Nicht ganz eindeutig lässt sich aus den Urkunden der Verlauf der Pilgerstrasse im Bereiche Gisenrüti – Beichlen – Tanne – Egg abklären. In der Gisenrüti mündete nämlich auch der alte Wädenswiler Kirchenweg ein, der ebenfalls etwa Pilgerweg genannt wurde und sich vom See her durch das Rötibodenholz nach Gisibach und Gisenrüti zog und von hier über den Untern Mittelberg zur Tanne. In jenem Gebiet endete sodann die 1567 erwähnte Landstrasse «so von Waggental uff die Aahallten wysst», die wohl im unteren Teil in den «Kilchweg zu Oetischwend» auslief. Und schliesslich sei noch an die dritte Verbindung erinnert, an den Weg, der von der Tanne über Beichlen am Gerenholz vorbei zum Schlampamp (Gerenau) führte und von da durch den heutigen Gerberacherweg und die 1555 bezeugte Leigass ins Dorf Wädenswil.
Als dritte der die Herrschaft Wädenswil durchziehenden Hauptstrassen verdient schliesslich die

Landstrasse Sihlbrugg – Einsiedeln

Erwähnung, jene Route, welche an der Babenwag die Sihl überquerte, die Siedlungen Hirzel, Geissferen (seit 1703 Schönenberg) und Hütten miteinander verband und sich beim Vogelnest mit der Strasse Zürich – Einsiedeln vereinigte. Durch diese Strasse zogen zu allen Zeiten die Pilger aus dem Luzernischen und aus den Freien Ämtern nach dem Stift Einsiedeln; anscheinend benutzte man diesen Weg auch für den offiziellen Kreuzgang, den die Stadt Luzern alljährlich nach Einsiedeln tat.
Im November 1636 büsste der Wädenswiler Landvogt einen Hans Schäpy, Müller aus dem Zugergebiet, der trotz mehrmaliger Warnung «uff etliche Sontag Mähl durch die Herrschafft nach Einsydlen gefürth», was dem zürcherischen Sabbatsmandat widersprach. Der Zuger kannte also noch im 17. Jahrhundert keinen bekömmlicheren Weg nach Einsiedeln, als die über zwei Staatsgrenzen und durch andersgläubiges Gebiet führende Strasse über den Wädenswilerberg.
 
Die Verbindung mit den jenseits der Sihl gelegenen Gebieten vermittelten mehrere

Brücken und Stege

Der wichtigste Grenz- und Flussübergang war die Babenwag (Sihlbrugg), wo aller Handels- und Güterverkehr zwischen Horgen und Zug die Sihl passierte. Auf diese Brücke hin zielte aber auch die bereits erwähnte Pilgerroute, deren Endziel das Stift Einsiedeln mit seiner Gnadenkapelle war. Bedeutung hatte ferner die Finsterseebrücke, von welcher man am Spitzenbüchel und Segelrain vorbei in die Landstrasse Schönenberg – Hütten gelangen konnte. Ein weiterer Sihlübergang befand sich bei Hütten, der Hüttnersteg, der zum Gemeinholz der Richterswiler und zu den ennet des Flusses gelegenen Höfen der Herrschaft Wädenswil führte. Dem Fussgängerverkehr dienten ausserdem der Suenersteg und der Hafnersteg zwischen Menzingen und Hirzel.
Das Strassen- und Wegnetz der Herrschaft Wädenswil zeigte schon im 16. und 17. Jahrhundert eine beachtliche Dichte. Dennoch dürfen wir die Bedeutung dieser Verkehrsrouten nicht überschätzen. Es gilt da vor allem den

Zustand der Strassen

zu berücksichtigen und zu bedenken, dass die Straßen früher sowohl schlecht gebaut als auch ungenügend unterhalten wurden. Dies wird etwa aus einem Bericht deutlich, den der Wädenswiler Landvogt Escher am 13. Oktober 1778 an den Rat in Zürich geschickt hat. Escher schreibt, dass sich die Strassen in seiner Landvogtei «ohngeacht so viller widerholter obrigkeitlicher Befehlen und würklich angewandter Arbeit dennoch nicht in dem wünschend guten Zustand sich befinden». Er führt diesen Übelstand auf die Lage und die Beschaffenheit der Strassen zurück. Die Wege liegen sehr oft zwischen steilen Böschungen, so dass weder Sonne noch Luft den feuchten Boden trocknen können. Wo sich die Strassen aber durch schöne Matten hinziehen, hat man sie mit dichten Laubhägen flankiert, damit die anstossenden Grundstücke weder durch weidendes Vieh noch durch unvorsichtiges Fahren Schaden nehmen. Die Häge aber halten ebenfalls Sonne und Luft ab. Sodann bedingt die Steilheit der Strassen, dass jeder starke Regenguss den Schotter sofort wegschwemmt. Hier könnte nur eine Pflästerung mit grossen Kieselsteinen helfen, aber dazu fehlen den Anstössern, welche die Strassen auf eigene Kosten unterhalten müssen, die nötigen Mittel.
Auch aus anderen Quellen geht hervor, dass es in der Herrschaft Wädenswil um die Strassen und Wege nicht zum Besten stand. Allen Mahnungen und Bussen der Geschworenen zum Trotz befanden sie sich vielerorts in einem erbärmlichen Zustand. Sie sind schmal, böse und rau und gleichen viel eher Bachbetten als Fahrstrassen, heisst es in vielen Berichten. Selbst die Wädenswiler Dorfstrasse wies schwere Mängel auf. So wurde beispielsweise im Jahre 1811 geklagt, die Dorfstrasse sei bei schlechtem Wetter kaum passierbar, «weil die Dachkennel in der Mitte der Strasse gehen, wodurch die Vorübergehenden oder Fahrenden sehr scheniert werden» (Stadtarchiv Wädenswil, IV B 1c, S. 97). Ständigen Unterhalt erheischte auch die Galgengasse, die Vorläuferin der heutigen Bürglistrasse. Da sie viel zu steil verlief, wurde das Strassenbett bei Regenwetter immer wieder ausgeschwemmt. Im Jahre 1778 beispielsweise mussten für die Instandstellungs-Arbeiten auf Gemeindekosten 226 Tansen Sand in die Galgengasse getragen werden (Stadtarchiv, III A 2, Gemeinderechnung 1779). Auch die Wege, welche aus dem Dorf in den Wädenswiler Berg hinaufführten, waren denkbar schlecht. Noch 1842 werden sie in einem Inserat im «Allgemeinen Anzeiger vom Zürichsee» bezeichnenderweise «Beinbrecherstrassen» genannt.

Die Strassenverhältnisse in Wädenswil im 18. und 19. Jahrhundert

Da die Wegverhältnisse vielerorts nicht befriedigten, benützte man in den Seedörfern, und auch in Wädenswil, für alle Transporte wenn immer möglich den viel bequemeren Wasserweg. Noch um 1800 gab es darum im Dorfgebiet nur wenig Strassen: die Alte Landstrasse Zürich – Chur; die obere Landstrasse, welche von der Kirche her via Leigass – Gerberacherweg in die Pilgerstrasse Zürich – Einsiedeln führte; den Kirchenweg Rötiboden – Gisibach – Unterer Mittelberg – Tanne, einen Verkehrsweg, der etwa der heutigen Zugerstrasse folgte und im untersten Abschnitt noch 1856 Hirschengasse hiess, und schliesslich eine zweite Variante der alten Landstrasse, welche durchs Unterdorf verlief, das heisst vom Sagenrain her dem Hoffnungsweg folgte und ob dem Alten Engel durchs Kronengässchen nach dem Plätzli zielte, wo sie wieder in die Landstrasse mündete.
Landstrasse in der Eidmatt (Eidmattstrasse, um 1780).

Die Verbindung zwischen diesen Hauptstrassen schufen mehrere zum Teil jahrhundertealte

Gassen.

Gelegentlich werden sie in den Kirchenurbaren, in Gültbriefen und Grundprotokollen genannt. Leider lassen sich aber die wenigsten Gassenzüge genauer lokalisieren oder gar mit heutigen Wegen identifizieren. Vielerorts sind wir lediglich auf Vermutungen angewiesen. Auffällig ist indessen, dass viele dieser Gassen aus dem Dorfkern oder von den Höfen im Berg zum Zürichsee hinunterführten und an irgendeiner der 35 privaten und öffentlichen Haaben oder an einem Landungssteg endeten.
Im Kirchenurbar von 1555 sind für das Dorfgebiet folgende Gassen bezeugt:
Die Martisgass ob der Zehntentrotte (Palmenweg?).
Die alt Gass (mit grösster Wahrscheinlichkeit die Vorläuferin der heutigen Eintrachtstrasse, da die Badstubenliegenschaft und der obere Teil der Kirchwiese an diese Gasse stiessen).
Die Gass, «so über die blat uff gadt» (Leigass oder Gilgenhäldiweg; oberster Teil der alt Gass oder Altgass).
Die Leingass.
Die Gass, «so ab dem Gsellenblatz gadt».
Die Türgass.
Die Grundgass, eine Schmiedgass und die Escheringass (1792: Escherengass), alle in der Nähe der «Blüwelmatt» und des Krähbachs gelegen.
Die Schnabelgass (1736 erwähnt als «by der Sagen» am Sagenrain liegend).
Aus späterer Zeit sind noch bekannt:
Die Schmiedgass beim Giessen, die Brungass im Raume Krähbach – Blüwelmatte (erwähnt 1600) und das heute noch bestehende Kirchgässli, das sich vom See her an der Pfarrscheune und am Pfarrhaus vorbei zur Kirche hinauf zog. Die «Stägen am Kilchwäg» mussten schon 1557 zu Lasten der Landvogtei-Rechnung ausgebessert werden.
Einige Male werden auch Bachübergänge näher bezeichnet. So ist 1638 von der Brücke die Rede, die bei der Zehntentrotte über das Tobel des Schlossbaches führte. 1682 wurde zwischen Kirche und Gesellenhaus eine steinerne Brücke über den Töbelibach gebaut, und der Flurname «Steg» weist heute noch auf jenen Steg hin, der sich einst über den Krähbach spannte.
Auch im Wädenswiler Berg gab es verschiedene Gassen, welche die wichtigen Höfe miteinander verbanden oder vom Berg ins Dorf hinunterführten. Im Kirchenurbar und in Gültbriefen, die ebenfalls aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts datieren, werden erwähnt:
Die Buelgass in der Gegend der Fuhr.
Die Kühgass auf Rötiboden (1568).
Die Kriechbrunnengass beim Furthof.
Der Mülliweg, die Waldisgass und die Spilhofgass beim Herrlisberg.
Die «Tüfelgassen» in der Nähe der Gisenrüti.
Die Gass, «die gen Oetischwend gadt».
Die Gass, «so gen Gysirüti gadt» (auch etwa als «Kilchwäg» bezeugt).
Der «Kilchwäg in Benchlen» (Beichlen).
Der «Herrweg» zwischen Mugern und Burstel und die Landstrasse, die von der Schründlen «gegen Wedischwyl gaht».
Die ersten zuverlässigen Anhaltspunkte über den Verlauf und die Dichte des Wädenswiler Strassennetzes liefern die Landkarten des 18. und 19. Jahrhunderts. Wichtige Aufschlüsse verdanken wir der Wädenswiler Quartierkarte von 1748, gezeichnet vom Richterswiler Pfarrer Felix Vogler. Diese Karte zeigt im Dorfgebiet folgende Strassenzüge:
Die Alte Landstrasse Zürich – Chur im früher geschilderten Verlauf, und drei Strassen, die aus dem Dorf in den Wädenswiler Berg hinaufführten:
a) eine Route, die sich über die Leigass zum Schloss hinaufzog und sich dort gabelte in den nach der Beichlen zielenden Kirchweg und in eine Strasse, die via Eichmühle an die Schwyzer Grenze führte;
b) der Kirchweg, der über Bühl – Rötibodenholz – Furthof die Pilgerstrasse Zürich – Einsiedeln erreichte;
c) ein Verkehrsweg, der an der Alten Kanzlei vorbei über Spengler und Musli Richtung Holzmoosrüti wies. Dieser Vorläufer der heutigen Zugerstrasse dürfte mit der 1568 bezeugten Landstrasse, die von Schründlen «gegen Wedischwyl gaht», identisch sein.
Das Wädenswiler Strassennetz auf der Quartierkarte von Felix Vogler 1748.
 
Das Strassennetz auf dem Zehntenplan von Rudolf Diezinger, 1830.

Neben diesen Hauptstrassen verzeichnet die Quartierkarte noch verschiedene Gassen sowie Karren- und Fusswege, welche die wichtigsten Strassenzüge untereinander verbanden. So konnte man beispielsweise vom Verkehrsweg Leigass – Eichmüli – Schwanden abzweigen und durch den heute noch bestehenden Hohlweg (Tannstrasse) zum BoIler und damit in die Landstrasse Zürich - Chur gelangen. Eine zweite Gasse führte dem Schlossbach entlang an der Zehntentrotte vorbei zum See hinunter. Vom Boller her verlief sodann ein schmaler Pfad, der etwa die Richtung der heutigen Etzelstrasse aufwies, zum Buck. Verschiedene Wege endeten in der Nähe der reformierten Kirche. Hier begann auch eine Gasse, die zur Alten Kanzlei führte. Und etwas oberhalb des Kirchhügels verlief die Türgass. Auf der Karte sind sodann verschiedene Gassen zu erkennen, die heute noch bestehen: die Trubengass, die von der Alten Kanzlei zur «hinteren Ländi» hinunterführte; ferner der Hoffnungsweg der Flora- und der Reblaubenweg.
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass selbst wichtige Hauptstrassen schlecht gebaut waren und mangelhaft unterhalten wurden. Man würde somit erwarten, dass auch die Gassen mühsam zu begehen waren und viel zu wünschen übrig liessen. Berichte aus dem 18. Jahrhundert belehren uns aber eines Besseren.
Hohlweg im Tann unterhalb der Eichmüli.

So schreibt der englische Reiseschriftsteller G. P. Normann in seiner 1795 erschienen geographisch-statistischen Darstellung des Schweizerlandes, man treffe im wohlhabenden Marktflecken Wädenswil nicht nur viele grosse, steinerne Häuser, sondern auch sehr gut gepflasterte Gassen. Das erste kantonale Strassengesetz, datiert vom 18. April 1833, begünstigte den Bau neuer Strassen stark. In die Baukosten der Haupt- und Landstrassen teilten sich fortan Kanton und Gemeinde, und nur noch die Kommunikations- und Nebenstrassen mussten restlos von der Gemeinde bezahlt werden.
Die Gemeinde Wädenswil ging vorerst an den etappenweisen

Bau der Seestrasse.

Schon 1829 erstellte sie in ihren Kosten eine Strasse durch die Seefahrt, wo bisher nur ein schmaler Pfad dem Ufer entlang geführt hatte. Da die Strasse im Frondienst gebaut wurde – jeden Tag kommandierte man eine Rotte zu 30 bis 40 Mann – konnten die Kosten verhältnismässig niedrig gehalten werden. Sie beliefen sich auf rund 3000 Gulden.
Seestrasse in der Seferen, 1886.

Für ein weiteres Teilstück der Seestrasse, den Abschnitt Wädenswil – Richterswil, wurden schon bei der Ustertagsfeier 1832 freiwillige Beiträge gezeichnet, total 619 Gulden. 1833 setzte man die Subskription in Wädenswil fort, und im Jahre 1834 anerboten sich die Wädenswiler, den Bau der Straße bis ins Staubenweidli hinauf auf eigene Kosten zu übernehmen. Die Gemeinde Richterswil solle aber in Zukunft die Strasse vom Giessbach, das heisst von der Gemeindegrenze an, unterhalten. Die Richterswiler wiesen den Vorschlag ab, denn sie glaubten, sie könnten die Wädenswiler Stimmbürger dadurch veranlassen, die projektierte Strasse doch bis ins Staubenweidli hinauf in Stand zu halten. Hierauf zogen die Wädenswiler Bürger ihren Vorschlag am 9. Juni 1834 zurück und schoben den Bau der Strasse Wädenswil – Richterswil einstweilen auf. Dafür wurde in den folgenden Jahren das Teilstück von der «Krone» bis zum Sagenrain ausgeführt und die Landstrasse von Wädenswil nach Käpfnach vollendet. Das noch fehlende Strassenstück zwischen dem Schützenhaus bei der Sust und der Zehntentrotte legte der Staat 1839 auf seine Kosten an.
Seestrasse beim Sagenrain um 1960.

Seestrasse im Dorfzentrum, 1930.

Kaum hatte man das große Seestrassenprojekt verwirklicht, schuf man bessere

Verbindungen zwischen Wädenswil und den Berggemeinden.

1841 baute man eine Strasse nach Sihlbrugg (Zugerstrasse), und in den Jahren 1842 bis 1844 wurde die Schönenbergstrasse angelegt. Übernehmer war ein gewisser Trucco aus Genua. Zur Verbesserung der Wegverhältnisse nach dem Wädenswiler Berg hatte man schon 1821/22, im Zusammenhang mit dem Abbruch des alten Gesellenhauses, längs den Häusern ob der Kirche einen Fahrweg angelegt, damit die Fuhrwerke nicht mehr im Bett des Töbelibaches fahren mussten. Für den Transport von Langholz existierte bis zum Bau der Schönenbergstrasse ein besonderer Winterfahrweg, der sich von der «Engelburg» her durch das heutige Areal Schönenbergstrasse 12 (früher Strumpfwarenfabrik Wellinger & Co.) zog.
Schönenbergstrasse 1909.

Nach Abschluss der drei grossen Strassenbauten glaubten die Wädenswiler, in verkehrstechnischer Hinsicht den beiden Nachbargemeinden gewachsen zu sein. Ja, in Hotelier-Kreisen hegte man um 1850 gar die kühne Hoffnung, die Rigi-Reisenden würden nun ihr begehrtes Ziel nicht mehr über Horgen – Zug, sondern über Wädenswil erreichen.
In den folgenden Jahren und Jahrzehnten erfuhr das Wädenswiler Strassennetz weitere Verbesserungen. Bevor wir uns jedoch mit diesen befassen, soll noch auf zwei Neuerungen hingewiesen werden, welche in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Wegverhältnisse ebenfalls verbessern halfen: auf die Schaffung einer Strassenbeleuchtung und die Anlage von Trottoirs.
Für die

Beleuchtung der Strassen

sorgte in Wädenswil ursprünglich eine private Strassenbeleuchtungsgesellschaft. Sie verdankte ihre Entstehung der Initiative von Redaktor Arnold Rüegg zum Florhof, der die Beleuchtungsfrage in den 1840er Jahren aufgegriffen hatte. 1849 wurde auf diese Anregung hin mit zwei privat betriebenen Laternen der Anfang gemacht. 1851 brannten bereits drei mit Öl gespeiste Strassenlaternen; eine bei der «Krone», eine vor dem «Hirschen» und die dritte bei der «Weinrebe».
Zugerstrasse beim «Hirschen», um 1900.

Landstrasse (Eidmattstrasse) und Kirchenstapfeten (heute Gessnerweg).

Von Jahr zu Jahr mehrte sich die Zahl der Laternen, und schon 1853 wurde die Bildung einer «Dorfbeleuchtungsgesellschaft nötig, der sämtliche Laternenbesitzer und Teilhaber angehörten. Jährlich versammelte sich die Gesellschaft zur Abnahme der Betriebsrechnung und zu Beschlüssen. Der provisorische Vorstand, gebildet aus Gemeinderat Wiedemann, Sittenrichter Oetiker und Buchdrucker Rüegg zum Florhof, schrieb schon auf Martini 1853 die Stelle eines Laternenanzünders zur Besetzung aus. Dieser Laternier hatte am Abend sämtliche Laternen anzuzünden und die Lichter bei Tagesanbruch wieder zu löschen. Außerdem musste er dafür besorgt sein, dass keine Lampen mutwillig beschädigt wurden. Mit der wachsenden Zahl der Laternen stiegen auch die Betriebskosten. 1854 bezifferten sich die Ausgaben auf 480 Fr.; in den Jahren 1867 und 1870 aber erhöhten sie sich auf 700-800 Fr. Ursprünglich kamen die Besitzer der Laternen und die Anstösser allein für die Betriebskosten auf. Seit 1853 erhielt die Beleuchtungsgesellschaft auch einen jährlichen Beitrag der Gemeinde, der sich anfänglich auf 100 Fr. belief. Im Jahre 1855 beschloss dann der Gemeinderat, es seien fortan 150 Fr. auszurichten. Dafür musste sich die Gesellschaft verpflichten, die Laterne beim Gemeinde- und Spritzhaus –«feuerpolizeilicher Zwecke wegen» – bis gegen den Morgen hin brennen zu lassen. Trotz intensiver Bemühungen des Vorstandes geriet das Privatunternehmen mehr und mehr in finanzielle Schwierigkeiten. Öfters kam es jetzt vor, dass die Lampen am Abend nicht brannten, weil niemand für die Auslagen aufkommen wollte. Auch eine 1859 bestellte Beleuchtungskommission konnte die Verhältnisse nicht sanieren. Jahr für Jahr flossen die freiwilligen Beiträge spärlicher. Schliesslich wäre die Wädenswiler Strassenbeleuchtung gänzlich eingestellt worden, wenn sich nicht der Gemeinderat eingeschaltet hätte. An der Gemeindeversammlung vom 15. Januar 1871 beschlossen die Bürger, dass die Gemeinde «diese zeitgemässe Schöpfung» übernehmen und für den Betrieb und den Unterhalt der 28 im Dorfrayon stehenden Laternen aufkommen solle.
1874 bot sich die Gelegenheit, die Strassenbeleuchtung wesentlich zu verbessern. Auf privatwirtschaftlicher Grundlage wurde damals an der Eintrachtstrasse das Gaswerk Wädenswil geschaffen, und bei dieser Gelegenheit erhielt unser Dorf eine Gas-Strassenbeleuchtung mit 72 Laternen. Am 1. Februar 1896 brannten dann in den Dorfstrassen die ersten elektrischen Lampen. Den Strom lieferte das von den Gebrüdern Jakob und Walter Treichler gegründete Kraftwerk Waldhalde an der Sihl, welches ein Jahr zuvor fertiggestellt worden war. 1952 erfuhr die Beleuchtung an der Seestrasse nochmals eine Verbesserung, indem man die elektrischen Laternen durch Natriumdampflampen ersetzte.
In den Jahren 1887/88 wurden in Wädenswil die ersten

Trottoirs

erstellt, und zwar zu beiden Seiten der Seestrasse zwischen dem Zentral und der Einmündung des Reblaubenwegs.
Seestrasse beim Zentral, um 1905.
 
Veranlassung zu diesen von Privaten angeregten und bezahlten Bauten gab eine Erweiterung der Seestrasse beim Haus «Zum Frieden». Die Anstösser, welche zur Verbreiterung der Strasse Land abtreten mussten, wandten sich an die «Direktion der öffentlichen Arbeiten» und suchten um die Bewilligung nach, zu beiden Seiten der Seestrasse ein Trottoir anlegen zu dürfen. Mit Verfügung vom 27. August 1887 wurde den Gesuchstellern erlaubt, längs ihres Eigentums ein 75 Zentimeter breites Trottoir zu bauen. Die Baukosten und den späteren Unterhalt mussten die Anstösser aber selber bezahlen. – Das Beispiel machte dennoch rasch Schule, und schon in den nächsten Jahren wurden ebenfalls von Privaten an folgenden Strassen Trottoirs erstellt:
1888
Seestrasse vom Reblaubenweg bis zum «Blumental».
Zugerstrasse zwischen Zentral und Florhofstrasse.
1891
Seestrasse, Abschnitt «Rosenegg» bis Giessen.
Einsiedlerstrasse zwischen Seestrasse und Brauerei.
1892
Seestrasse vom «Blumental» bis zum «Friedeck».
1894 begann auch die Gemeinde Trottoirs zu bauen. Sie erstellte eines längs der Seestrasse vom «Rosenegg» bis zum Zentral. Weitere Bauten erfolgten dann im Zusammenhang mit der Kanalisation und der Eindolung der Bäche (Gerbestrasse, Zugerstrasse, Schönenbergstrasse). Durch Beschluss des Regierungsrates hatte die Gemeinde ab 1895 den Unterhalt und die Reinigung sämtlicher Trottoirstrecken auf ihre Kosten zu besorgen.

Ausbau des Strassennetzes nach 1850

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden noch folgende Strassen erstellt:
1852 Bergstrasse, Teilstrecke Riedwis – Neubühl
1858 Bergstrasse, Teilstrecke Neubüel – Oedischwänd – Feld
1861 Steinacherstrasse
1863 Untermosenfussweg
1864 Chotten – Spinnerei Bachgaden – Schründlen; Eintrachtstrasse
1865 Einsiedlerstrasse (damals Reidholzstrasse genannt); Lindenstrasse
1869 Blumenstrasse
1872 Korrektion des Strässchens beim Tiefenhof
1874 Beichlen – Buchhof
1876 Buechhof – Burstel; Stapfeten – Kanzleimatte – Türgass (Kreuzstrasse); Brunnenhof – Station Au; Bahnweg vom Engel bis zum Weinrebeplatz
1877 Rebbergstrasse
1887 Eichhof – Sennhütte Waisenhaus; Erweiterung der Seestrasse beim Haus «Zum Frieden»
1888 Felsen – Neugut
1889 Krankenasyl – Leihof – Fuhr
1890–1900 Stegstrasse, Glärnischstrasse und Oberdorfstrasse
Eintrachtstrasse 1919.
Rosenbergstrasse um 1930.
Oberdorfstrasse.

Interessant ist die Art und Weise, wie die von der Gemeinde gebauten Strassen finanziert wurden. Bis um 1830 hatten die Bürger wie dies auch beim Erstellen der Seestrasse geschah, Frondienste zu leisten. Die Männer wurden in Zügen und Rotten zu den Strassenarbeiten aufgeboten. Die Pferde- und Rindviehbesitzer hatten ihre Tiere zu Fuhrleistungen zur Verfügung zu stellen. Man kam dann von diesem System ab und erhob besondere Strassensteuern. 1856 mussten die Strassensteuern nach folgendem Schema entrichtet werden: pro 1000 Fr. Vermögen 30 Rp., pro Haushaltung 30 Rp., pro Mann 30 Rp., pro Pferd oder Ochse 130 Rp., pro Kuh oder Rind 65 Rp. Im Jahre 1887 betrugen die Aufwendungen für das Strassenwesen 14‘992 Fr.; der Voranschlag 1960 rechnet mit einer Ausgabe von 301‘600 Fr. Beim Vergleich dieser Summen gilt es jedoch zu bedenken, dass die Baukosten früher bedeutend geringer waren und dass das Geld früher eine grössere Kaufkraft besass. Eines steht fest: Im 19. Jahrhundert ist in der Gemeinde Wädenswil auf dem Gebiet des Strassenbaus Grosses geleistet worden. Mit Recht konnte im Jahre 1900 der damalige Gemeinderatsschreiber Jakob Höhn die Wegverhältnisse als gut beurteilen und wie folgt charakterisieren:
«Ein Strassennetz, welches bis auf kleinere Lücken als vollständig bezeichnet werden darf, durchzieht gegenwärtig unsere Gemeinde. Die Zuger- und die Schönenbergstrasse gehen vom See zum Berg; die eine im Westen, die andere im Osten. Drei Parallelstrassen verbinden die zwischen diesen Strassen liegenden Teile des Berges mit denselben, so dass nun der ganze Berg leichte und bequeme Verbindungen nach dem Dorf hat. Auch nach den Nachbargemeinden lassen die Verbindungen nicht mehr viel zu wünschen übrig. Nach dem Berg Richterswil gehen die Reidholzstrasse und die Bergstrasse von Beichlen aus. Für den Verkehr nach Horgen dient dem diesseits der Aa liegenden Teil des Berges die Strasse vom Neubüel nach Käpfnach und dem ob der Aa liegenden Teil diejenige über Strasshus und Arn. Hinterberg und Ort sind durch die Steinacherstrasse miteinander verbunden.»
Auch nach 1900 sind noch verschiedene Strassen erstellt worden. Ihr Bau hing weitgehend mit dem Wachstum der Siedlung und dem Entstehen neuer Quartiere zusammen.
In einer ersten Ausbauetappe dehnte sich das Dorf bekanntlich in die Breite aus, und zwar durch den Anschluss der Siedlungen Meierhof (1921–1924), Neudorf und Bühlen. Seit den 1930er Jahren ergriff die Entwicklung auch die höher gelegenen Terrassen, wo unter anderem folgende Quartiere entstanden: Gulmenmatt (1960), Musli (1947), Bachtelstrasse, Frohmattstrasse, Fuhr, Weidstrasse-Gebiet, Mühlebach (1938–1948), Unterer Baumgarten, Schönmatt (1945), Burgstrasse und Eichweid (1960).
Die enorme Bautätigkeit, welche nach dem Zweiten Weltkrieg einsetzte, machte den Bau neuer Strassen und Wege nötig. Am 1. Januar 1960 hatte das Strassennetz der Gemeinde Wädenswil laut Statistik des Bauamtes eine Länge von 120,8 km erreicht und gliederte sich damals wie folgt:
Strassen 1. Klasse: 26,4 km
Strassen 2. Klasse: 1,4 km
Strassen 3. Klasse: 56,5 km
Fusswege: 36,5 km
Gerbestrasse um 1970.
 
Einsiedlerstrasse um 1980.




Peter Ziegler