Der Blockbau von 1522 im Herrlisberg

Quelle: «Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee», 23. September 1993 von Peter Ziegler

Am frühen Samstagabend, 26. Juni 1993, brannte der bergseitige, unbewohnte Teil eines unter Denkmalschutz stehenden alten Bauernhauses im Weiler Herrlisberg vollständig aus. Das Feuer zerstöre das älteste noch erhaltene datierte Gebäude der Gemeinde Wädenswil. Seine Geschichte und Architektur soll nachstehend gewürdigt werden.
Das Blockhaus von Süden.

Rodungshöfe im Wädenswiler Berg

Auf dem Zimmerberg und in der angrenzenden Innerschweiz war der Boden noch im ausgehenden Mittelalter waldbedeckt. Erst spät wurde hier gerodet, und es ist nur natürlich, dass die Häuser dieser Zeit aus Holz gebaut wurden. Ortsnamen wie Langrüti, Oedischwänd, Rüti und Stocken, auf engem Raum vorkommend, bezeugen die Umwandlung von Wald in Kulturland und belegen, dass Bauholz seinerzeit für die Neuhöfe in genügender Menge verfügbar war.
Die ersten Bauernhäuser im Herrlisberg ob Wädenswil entstanden wohl schon im späten 13. Jahrhundert. Bis zum 16. Jahrhundert bildete sich hier ein Weiler, dessen Kernbauten − das ausgebrannte Haus von 1522 sowie der 1531/32 entstandene Blockbau im Furthof − sich bis in unsere Zeit erhalten haben.

Zur Hausgeschichte

Eine erste Erwähnung des nun grossteils zerstörten Gebäudes im Grundprotokoll fällt ins Jahr 1686. Es ist hier von einem «Einhus» die Rede, also einem ungeteilten Haus. Als zugehörig werden eine Scheune, ein Krautgarten und Matten erwähnt. Im Jahre 1698 war das Wohnhaus in zwei Hälften geteilt. Die bergseitige, obere Hälfte gehörte den Brüdern Jakob und Hans Caspar Bregenzer gemeinsam; die seeseitige, untere Haushälfte war einem Vetter der Brüder zu eigen. Spätestens 1712 nahmen die Besitzer des oberen Hausteils eine weitere Teilung vor. Fortan lassen sich − im Besitz von verschiedenen Eigentümern − ständig drei Hausteile nachweisen.
Im Jahre 1793 wurde die bisher im Grundprotokoll verzeichnete Aufteilung des Gebäudes in ¼ und ¼ und ½ dahingehend korrigiert, dass jeder dieser Anteile ungefähr einem Drittel der Behausung entspreche, wobei zu allen Hausteilen jeweils auch ein zugehöriger Scheunenteil erwähnt wird. Von 1895 bis 1903 befanden sich der mittlere und der untere Hausteil im Besitz des gleichen Eigentümers. Seit 1903 gehören der obere und der mittlere Teil des Hauses demselben Besitzer, wie dies noch heute der Fall ist.
Sowohl von der Bautechnik als auch vom Raumgefüge her steht das nun zu einem grossen Teil zerstörte Haus im Herrlisberg in der Tradition spätmittelalterlicher Blockbauten, wie sie im 16. Jahrhundert über das ganze Alpengebiet verbreitet waren und deren älteste Beispiele andernorts bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

Blockbauten in Wädenswil

Das Blockhaus im Herrlisberg gehörte zu einer kleinen Gruppe zeitgleicher Bauten aus dem 16. Jahrhundert. Ursprünglich waren sie als traditionelle Ausläufer des alpinen Blockbaus über den ganzen oberen Zimmerberg gestreut, bis hinunter an den Zürichsee. Vergleichbare intakte Grossbauten gab es nun nur noch zwei, beide auf dem Gemeindegebiet von Wädenswil: der Furthof und das alte Haus im Büelen (Büelenstrasse 9). Dasjenige im Herrlisberg jedoch war am ursprünglichsten erhalten. Die beiden andern wurden zum Teil bereits verändert. Wohl sind in weiteren Bauten noch Reste eines ursprünglichen Blockbaus vorhanden, zum Beispiel auf Stocken. Diese Fragmente waren jedoch mit der Bausubstanz des Hauses im Herrlisberg nicht vergleichbar.
Im Gegensatz zu den Bauten der voralpinen Nachbarschaft mit ihren flachgeneigten Dächern und kleinformatigen Fenstern zeigten die Bauten am Zürichsee offensichtlich eine stattlichere Bauart, wie dies auch am abgebrannten Haus auf Herrlisberg zu beobachten war: Die Dachneigung war steiler, die Befensterung reichlicher; Grundriss und Grösse zeigten herrschaftlichere Dimensionen. Auch das Innere war repräsentativ. Das Haus auf Herrlisberg wies in der Stube des Mittelteils eine dekorative Bohlenbalkendecke auf, wie sie − in reicherer Ausführung von 1530 − einen Raum im Ritterhaus Uerikon ziert.
 

Bau- und kunstgeschichtliche Würdigung

Ein im Hinblick auf die UnterschutzsteIlung des Hauses im Herrlisberg im September 1991 von der Denkmalpflege-Kommission des Kantons Zürich erstelltes Gutachten würdigte die baulichen Qualitäten des Gebäudes mit folgenden Worten: «Die zwei Voll- und zwei Dachgeschosse über einem Mauersockel von 11,5 x 11,5 Metern Grundfläche sind als Blockbau errichtet worden. Dieser wurde aus präzise zugerichteten Kanthölzern aufgeführt, welche an den Ecken und auch bei der Verstrickung mit Innenwänden regelmässige Vorstösse zeigen. Einzig an der nach Südosten gerichteten Giebelwand − der eigentlichen Schauseite des Gebäudes − treten die Innenwände nur mit einzeln vorstossenden Balken in Erscheinung, deren Köpfe auf der Unterseite einfache Verzierungen aufweisen. Die nach Südosten gerichtete Hauptfassade ist durch drei durchlaufende Gesimsleisten gegliedert und zeigt ebenso wie die gegenüberliegende Giebelfront an den vorstossenden Dachpfetten-Konsolen mit schräg laufenden Doppelwülsten, ein volkstümliches Dekorationselement des mittelalterlichen Holzbaus, und an der Firstkonsole die Jahreszahl 1522 sowie ein Wappen. Die aktuelle Befensterung der Hauptfassade mit Abfolgen von Doppel- und Dreierwagen (= zwei bzw. drei aneinandergereihte Fenster) im Erdgeschoss, von Doppelwagen im ersten Obergeschoss und von Einzelfenstern, in den Dachgeschossen ist konstruktiv sekundär. Strukturell scheint sie jedoch der ursprünglichen Anordnung der Fenster zu entsprechen. Auf der Nordwest- sowie auf der Südwestseite bestehen gemauerte Annexbauten des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, wobei der südwestliche durch Umbau der ursprünglichen Laube entstanden ist.
Haus im Herrlisberg, Ostfassade.

Vom Raumgefüge her handelt es sich bei diesem Blockbau um ein zweiraumtiefes Wohnhaus. Eine bis unter das bei Blockbauten übliche Pfettendach reichende Mittelwand teilte das Haus ursprünglich in einen eigentlichen Wohnbereich im Südosten − mit Stube und Nebenstube im Erdgeschoss und Kammern in den Obergeschossen − sowie einen Küchenteil im Nordwesten. In den äusseren Ecken der bis unter das Dach reichenden Rauchküche waren sogenannte Küchenkammern eingerichtet. Im nördlichen Eckbereich sind dies zwei übereinanderliegende Kammern; im westlichen handelt es sich lediglich um eine Kammer, welche im Innenbereich der Küche freistehend im Obergeschoss lag und auf Konsolen aufruhend über die Südwestfassade vorsprang.» Soweit das Gutachten der Denkmalpflege-Kommission des Kantons Zürich vom September 1991.

Schutzobjekt von kantonaler Bedeutung

Das hohe Alter des Hauses und der gute Erhaltungszustand der weitgehend noch originalen Bausubstanz veranlassten die Baudirektion des Kantons Zürich, das Blockhaus auf Herrlisberg mit Verfügung vom 4. Juni 1992 als Schutzobjekt von kantonaler Bedeutung einzustufen. In der Folge wurden bauanalythische Untersuchungen sowie Altersbestimmungen am Holz vorgenommen. Ein raumweise aufgenommenes Inventar legte detailliert fest, worauf bei der geplanten Restaurierung des Hauses Rücksicht genommen werden sollte. Im Einvernehmen mit der kantonalen Denkmalpflege und der örtlichen Natur- und Heimatschutzkommission waren alle wichtigen Details in gutem Einvernehmen mit dem Besitzer abgesprochen. Bereits stand das Gerüst am Haus; die Arbeiten hätten demnächst beginnen sollen.
 

Zerstörte Originalsubstanz

Es sollte nicht dazu kommen. Am 26. Juni 1993 richtete das Feuer sein Zerstörungswerk an. Grosse Teile der Originalsubstanz sind verbrannt oder stark beschädigt. Dass über das Haus eine ausführliche Plan- und Fotodokumentation besteht und viele konstruktive Details im Brandobjekt erst jetzt sichtbar zutage treten, ist ein schwacher Trost angesichts der Tatsache, dass Wädenswil sein ältestes datiertes Wohngebäude verloren hat und der Kanton Zürich um einen bedeutenden originalen Blockbau ärmer geworden ist.

Nach dem Brand vom 26. Juni 1993.




Peter Ziegler