Bauernhaus im Unterort

Quelle: Kleine Schriften zur Zürcher Denkmalpflege, Heft 2 von Peter Ziegler

Bauernhaus Vers.-Nr. 1735 im Unterort. Ostfassade nach der Renovation von 1997.

Lage

Das von Wiesland und Obstgarten umgebene ehemalige Bauernhaus steht seeseits der Landstrasse im Unterort, auf der untersten Geländeterrasse ob dem Zürichsee. Es ist der älteste Bau des Weilers, der früher Naglikon hiess, und ist in der ortsüblichen Stellung mit der Hauptfassade gegen Südosten und mit der Giebelfassade zum See ausgerichtet.
Situationsplan. Massstab 1 : 2 500.
1 Vers.-Nr. 1735 Wohnhaus und Scheune, erbaut 1625.

Ziel der Renovation

In Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege führte der Eigentümer 1997 eine Renovation durch und machte das Innere wieder bewohnbar. Die Raumeinteilung des Gebäudes blieb erhalten; auf einen geplanten Ausbau des Scheunenteils wurde verzichtet.

Geschichte

Das Areal, auf dem das Bauernhaus Vers.-Nr. 1735 steht, gehörte zum Althof Naglikon, wie der jetzige Weiler Unterort bis Ende des 17. Jahrhunderts bezeichnet wurde. Gemäss eingekerbter Jahreszahl am Tenntorsturz durfte das Haus 1625 neu erstellt worden sein. Laut Bevölkerungsverzeichnis von 1634 wohnten damals drei Familien Streuli in Naglikon. Als Eigentümer und Erbauer kommt Hans Streuli in Frage. Genealogisch lasst sich dann folgende Besitzerabfolge erschliessen: 1654 Leutnant Heinrich Streuli, 1682 Fähnrich Hans Jacob Streuli und 1715 Schulmeister Heinrich Streuli. Letzterer stellte seine Stube in der Ostecke des Erdgeschosses als Schulraum zur Verfügung. Bauliche Veränderungen erfuhr sie aber dadurch nicht.
Seit 1729 sind die Hauseigentümer im Grundbuch eindeutig zu ermitteln. 1729 ging die Liegenschaft an Wachtmeister Hans Heinrich Streuli über, den Sohn des Schulmeisters. 1750 und 1775 wechselte das Haus durch Kauf die Hand, blieb aber im Besitz der Familie Streuli bis 1861. Dann trat Johannes Bar-Streuli als Käufer auf, 1877 Caspar Höhn und 1898 Jakob Gattiker, ein Vorfahre des heutigen Besitzers.

Kunstgeschichtliche Würdigung

Das aus dem Jahre 1625 stammende traufbetonte Vielzweckhaus Vers.-Nr. 1735, mit Wohnteil und Scheune unter durchgehendem First, stellt nach dem Urteil von Isabell Hermann die regionale Sonderform eines Haustyps dar, der im 16. bis 18. Jahrhundert in Nordteil des Kantons Zürich und im Knonaueramt weit verbreitet war, am Zürichsee im genannten Zeitraum jedoch – ausser mit diesem Objekt – nicht nachzuweisen ist. Der intakt erhaltene Bohlenständerbau mit Rafendach ist als Zeuge einer frühen Baukultur über Wädenswil hinaus von Bedeutung.
Hauptfassade ist die gegen Südosten orientierte Traufwand des Vielzweckbauernhauses. Der Wohnteil zeigt einen gemauerten Sockel und darüber eine zweigeschossige, durch Ständer in zwei ungleich breite Teile gegliederte Bohlenwand.
Dachkonstruktion.
Im Erdgeschoss des seeseitigen Wandteils hat sich die durchgehende vierteilige Fensterreihe mit Fälladen erhalten. Fenstersturz und Gesims des Fälladenkastens weisen Kielbogenverzierung auf. Die seeseitige Giebelfassade trägt eine Bretterverschalung, mit Ausnahme der vorderen Hälfte des Erdgeschosses, die massives Mauerwerk zeigt. Der bergseits an den Wohnteil anschliessende Ökonomieteil gliedert sich in Tenn, Stall und Remise oder Schopf. Charakteristische Fassadenelemente sind hier die beiden Tore, die mit aussen aufgesetzten Verstrebungen, einem «Mannstorli» und mit geschmiedeten Beschlägen ausgestattet sind. Der Jochbalken über dem zweiflügligen Tenntor ist mit der Inschrift «MH 1625 IAR HH» verziert. Da sich das Haus von Anfang an im Besitz der Familie Streuli befand, durften die Initialen nicht auf den Eigentümer, sondern auf den Zimmermann hinweisen. In Frage käme in unserer Gegend eine Interpretation wie «Meister Hans Heinrich H» (Haab, Hauser, Höhn, Hottinger?). Der Stall ist gemauert und im oberen Teil mit Brettern verschalt. Die strassenseitige Giebelwand besteht ebenfalls aus einer Bretterverschalung über gemauertem Sockel. Auf der Nordseite ist der Schopf unter geschlepptem Dach erweitert und mit einem Quergiebel versehen.
Links: Seeseitige Giebelfassade mit Bretterverschalung, 1997. Rechts: Bergseitige Giebelfassade des Ökonomieteils.

Schutz

1988 stellte der Stadtrat Wädenswil das Gebäude unter kommunalen Schutz. Seit 1997 steht es mit Dienstbarkeitsvertrag zugunsten des Kantons Zürich als Objekt von regionaler Bedeutung unter Schutz.

Literatur

Isabell Hermann, Gutachten vom 25. November 1988 und Gutachten Nr. 25–1989 der Denkmalpflege-Kommission des Kantons Zürich.






Peter Ziegler