Die Kanone von Wädenswil

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 2015 von Ernst Landolt und Mark Dressler

Einleitung

Im März 1841 lieferte die Giesserei Keller in Unterstrass bei Zürich fünf neue Glocken für die reformierte Kirche Wädenswil. Als das neue Geläut am Palmsonntag erstmals ertönte, befand die Gemeinde, dass das «Geläut im Verhältnis zur Grösse zu wenig Klang und Tonfülle» habe, und man bereute, den Auftrag einem «Anfänger in der Kunst und nicht einem erprobten Meister» übergeben zu haben. Keller, der seinen Ruf als Glockengiesser gefährdet sah, gestand einige Fehler ein und anerbot sich, die Glocken nochmals umzugiessen. Am 26. Juli 1842 wurden die Kirchenglocken im Turm zusammengeschlagen, in den Kirchhof hinunter geschmissen und zum Umschmelzen nach Zürich geführt. Am 7. Dezember trafen die drei grössten neuen Glocken in Wädenswil ein, tags darauf wurden sie, wiederum durch die Schuljugend, in den Turm hinaufgezogen. Am 13. Dezember folgten die beiden kleineren Glocken. Mit Ungeduld erwartete man das erste Läuten. Am Tag vor Weihnachten war es so weit. Jedermann war über den Klang hoch erfreut und übereinstimmend stellte man fest: Das Geläut ist wahrlich das schönste weit und breit.1
Als Wiedergutmachung für die Umtriebe, die Wädenswil mit seinen Glocken erleiden musste, schenkte Keller zwei kleine bronzene Halbpfünder-Kanonenrohre. Für diese liess Wädenswil schöne Lafetten und Protzen erstellen und verwendete die Kanonen vermutlich als Meldeböller. Für festliche Anlässe gab es ein Reglement der Gemeinde Wädenswil zur Ausleihe der Kanonen. 1849 sind zwei Kanonenschüsse erwähnt, die am Chilbi-Montag Ort und Zeit einer Feuerwehr-Hauptübung mit der gesamten Mannschaft signalisierten. 1853 wurde das Wädenswiler Kadettenkorps gegründet. 1864 führten die Instruktoren Jean Schnyder, August Hauser und Artillerieleutnant Walter Hauser – der spätere Bundesrat – die älteren Kadetten in die Handhabung der zwei Gemeindekanonen ein.2 1865 ist den Protokollen des Kadettenkorps zu entnehmen, dass 80 Mann mit den zwei Geschützen zu einem Treffen mit den Kadetten Richterswil marschiert sind.3
Halbpfünder-Vorderladerkanone schussbereit mit umgelenktem Richtbaum. Kanonenrohr mit glattem Lauf, Kaliber 42 mm, Lauflänge 600 mm, Kugelgewicht 250 g.
Nach mündlicher Überlieferung zerbarst um 1940 eines der Rohre bei einem Hochzeitsschiessen auf dem Seeplatz. Das Geschütz war nach der Explosion unbrauchbar. Die Holzteile von Lafette und Protze waren bei einem späteren Augenschein total vom Holzwurm befallen und nicht mehr zu retten.
Ab 1941 war Walter Gut im Kadettencorps und erinnert sich, dass dannzumal von einem «Salutschiessen, etwa 1940», mit zwei Kanonen beim Schiffsteg Wädenswil gemunkelt wurde. Bei dieser Aktion wurde der Lauf der einen Kanone zerrissen und ein Bronzebruchstück sei in der Gartenwirtschaft des Restaurants Gambrinus gelandet. Auch seien Speichen der Holzräder durch die heftige Explosion beschädigt worden. Die defekte Kanone wurde anscheinend nachher in «Streulis Milchhüsli» im Meierhof eingestellt. Walter Gut war ab 1954 Feldweibel und Instruktor der Kadetten und betont, dass in seiner ganzen Kadettenzeit nicht mit der verbleibenden Kanone geschossen worden ist.
In den GV-Protokollen des Kaderverbandes der Altkadetten Wädenswil, der 1984 Vermögen und Inventar der ehemaligen Kadettengesellschaft übernahm, finden sich in den Jahren 1984, 1987, 1989, 1992, 1994, 1998, 1999 und 2003 immer wieder Traktandenvermerke zu Verwendung und Standort der intakt gebliebenen Kanone sowie der Reste der zerstörten Kanone. Der damalige «Engel»-Wirt berichtet, dass am 1. November 2002, bei seinem Antritt der Liegenschaft Engel, die Kanone im Erdgeschoss rechts neben dem Eingang stand. Seines Wissens habe sich die Kanone vorher bei Kadett Hans «Grock» Egli sen. in der Wohnung befunden. Nach dessen Tod habe der vormalige «Engel»-Wirt, Hans Egli jun., die Kanone im Restaurant Engel aufgestellt, nahe beim Stammtisch der Schützen und des Kaderverbands der Altkadetten. Im Laufe des Jahres 2003 wurden im Restaurant und Hotel Engel umfangreiche Umbauten ausgeführt. Das Erdgeschoss wurde zur Bar, der Saal für Wohnungen abgebrochen und das Treppenhaus neu gestaltet. Weil der «Engel» 2002 mit dem gesamten Inventar verkauft wurde, verfügte man auch über die Kanone, vermutlich im Unwissen, dass die Kanone eigentlich eine Leihgabe der Kadetten war. Nachdem sich anlässlich eines Kadetten-Jubiläums diverse Personen aus dem ehemaligen Kadettenkorps an die Kanone erinnert hatten und nach deren Verbleib fragten, war der damalige Wirt darum besorgt, dass die Kanone wieder zurückgegeben wurde.
Gesamtansicht der Kanone mit Rohr, Lafette und Protze, fahrbereit. Neuere Beschriftung in der Lafette: II Gruppe II Zug.
 

Zur Renovation der Kanone

Der Aktuar des Kaderverbands der Altkadetten Wädenswil, Paul «Fragile» Bossert, schlug vor, dass die Kanone zur Überprüfung und um alles Weitere zu aller Zufriedenheit abzuklären, in Hütten eingestellt werde. Am 14. Oktober 2013 wurde Ernst Landolt von Paul Bossert beauftragt, die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der Kanone zu überprüfen. Der Probeschuss mit 130 Gramm Schwarzpulver (1 dl) verlief erfolgreich, das Geschütz war in Ordnung, an Lafette und Protze waren jedoch diverse Reparaturen fällig.
Vom 16. Oktober bis 15. November 2013 wurden folgende Mängel behoben:
- Sitzkissenüberzug aus Leder zerrissen; neu überzogen
- Eisengeländer um den Sitz defekt; gerichtet und geschweisst
- Deichselbolzen hinten abgebrochen; ersetzt
- Deichselkopf aus Messing fehlt; neu angefertigt
- Deichselhandhabe locker; neu befestigt
- Befestigung der Holzkiste auf der Lafette abgebrochen; ergänzt und neu befestigt
- Richtbaumbolzen fehlt; neu angefertigt
- Ladestock und Putzstock fehlen; neu angefertigt
- Lederriemen für Richtbaum, Standfuss und Werkzeug defekt; neu angebracht
- Radlager geschmiert und Radbolzen gesichert
- Noch fehlend ist der Eimer am Geschütz.
Seither erforschten die Autoren die Geschichte dieser Kanone.
Massbilder (in Millimeter).
Massbilder (in Millimeter).

Aus den Gemeinderatsprotokollen

Hinweise auf die Wädenswiler Kanone finden sich in den Gemeinderatsprotokollen der Jahre 1844 bis 1846.4 Am 20. April 1844 heisst es: «Das von Wagner Jacob Knabenhans verfertigte Muster der Lafette und Wagen zu einem Kanönchen wird nach genohmener Einsicht sowohl in der Arbeit als im Preis genehmigt und ihme den Auftrag gegeben, das 2te annoch zu verfertigen.»5
Und am 28. Mai 1844: «Über die der Gemeinde angehörenden Kanönchen wird folgende Verordnung festgesetzt. Es sollen dieselben bei Volks- und Corporationsfesten zum Gebrauch gegeben werden. Für die Fäste in der Gmde bedarf es der Bewilligung des Gemdr. Presidenten, wenn es aber Fremde verlangen, es soll der Gemeindrath seine Einwilligung dazu geben, in jedem Fall ist die unklagbare Zurückstellung vorbehalten.»6
Am 10. Juni 1844 wurde festgehalten: «Der Schmid Brupbacher stelte dem H. President über Beschlagung eines Kanönchens einen Conto von 70 F. ohne Spezification zuhanden. Der Gemeinderath findet einerseits darin eine wichtige Überlegung einer- und anderseits eine ungewöhnliche Ausstellung eines so bedeutenden Conto u. beschliesst: Es sei der Conto zurückzustellen u. ein Spezifierung zu fordern. Sodann seie das Kanönchen zu beziehen und der Schmid Schrakk einzuladen, die Arbeit einzusehen und über das 2te einen Calcul einzulegen.»7
Der letzte Eintrag datiert vom 26. September 1846: «Der hiesigen Schüzengesellschaft ist auf das vorhabende Freischiessen ein Kanönchen zu gebrauchen bewilligt und die gemeindräthliche Aufsicht über Schiesstage verordnet worden.»8

Aus den Gemeinderechnungen

Die Rechnungen im Stadtarchiv erwähnen die zwei Wädenswiler Kanonen ebenfalls.9 In der Gemeinderechnung 1844, abgelegt von Heinrich Blattmann im Neugut, findet sich eine Ausgabe von 127 Gulden «Dem Schmid Brupbacher für Beschlagung der Lafetten der zwei von H. Glockengiesser Keller der Gemeinde geschenkten Kanönchen.» Und ebenfalls vermerkt ist eine Ausgabe von 66 Gulden an «Wagner Jkb (Jakob) Knabenhans für die Laffetten».10
Gemäss Vergleich der Lafette der Wädenswiler Kanone mit den Massangaben verschiedener eidgenössischer Lafetten-Ordonnanzen dieser Zeit wurde erstere genau nach Vorschrift erstellt, einzig die Räder sind etwas zu gross. Allerdings sind die Masse der Räder für die verschiedenen Kaliber nicht proportional zu den restlichen Lafetten-Massen, vermutlich, um vom Wagner nicht unübliche Masse verlangen zu müssen.
In der Gemeinderechnung 1853 verbuchte Heinrich Blattmann die Ausgabe von Fr. 26.64 «dem Glaser Brändli für 2 Kasten zur Bedeckung der Kanonen».11 Und in der Rechnung 1855 erscheint die Ausgabe von Fr. 8.61 an «Brändli im Rothaus für Munition».12 Ob für die Kanonen, ist nicht sicher.
Die Rechnungen enthalten Inventare über die Mobilien. Darin werden die Kanonen nicht erwähnt. Für Leichenhaus, Gemeindehaus, Feuerwehr, Schulhaus usw. wird alles Mobiliar detailreich aufgelistet.
Protze mit Sitzbank, Pulver- oder Munitionskiste und Standfuss.

Protze mit geöffneter Pulverkiste.

Kanonen von Horgen

1838 beschaffte Horgen zwei Kanonen mit nur wenig grösserem Kaliber (48 mm). Eine ist im Ortsmuseum Sust Horgen ausgestellt. Das Erscheinungsbild entspricht jenem der Wädenswiler Kanone. Laut Museumsführer stammt die Kanone aus dem Jahr 1838. Es wurden zwei Kanonen angefertigt. Sie dienten allerdings nicht für kriegerische Zwecke, sondern wurden für Salutschüsse genutzt. Eine Zeitlang wurde die eine noch von den Kadetten herumgezogen. Eine zweite Kanone samt Protze befindet sich im Aussenlager des Museums.

Die Glocken- und Metallgiesserei Keller

Die 1825 von Jakob Keller I (1793–1867) in Unterstrass bei Zürich gegründete Giesserei wurde von seinem Sohn Jakob Keller II (1827–1894) weitergeführt und spätestens ab 1866 auch um die Geschützgiesserei erweitert. Eine Buchung im Zeughaus Zürich weist dafür bereits das Jahr 1845 aus. Die Giesserei Keller ist keine Nachfolge der berühmten Zürcher Giesserei Füssli, welche von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis 1837 das Glockengiessereigewerbe in der Stadt Zürich ausgeübt hat.
Im Stadtarchiv Zürich finden sich zur Glockengiesserei Keller einige betriebseigene Publikationen mit Listen der ab 1828 gelieferten grösseren Kirchenglocken ab 100 Pfund.13 Demnach war von den fünf 1842 an Wädenswil gelieferten Glocken (Nummern 43 bis 47) die grösste zu 8884 Pfund das schwerste Stück seit Betriebsstart. Die Dimension dieses Auftrags war also für Keller neu.
Zu Jakob Keller II, dem Jüngeren, erfährt man durch den bei Keller tätigen Glockengiesser Moritz Sutermeister in seiner Publikation «Die Glocken von Zürich. Die Glockengiesser, Glocken und Giessstätten im alten und neuen Zürich»14: «Wenn Keller einen Auftrag übernommen hatte, so führte er ihn mit grösster Gewissenhaftigkeit aus. In Zeiten, wo die Preise der Metalle grossen Schwankungen ausgesetzt waren, traf es sich hin und wieder, dass seine abgeschlossenen Verträge über Glockenlieferungen für ihn zu Verlusten führen mussten; trotzdem hielt er sie pünktlich ein und liess sich nie hinreissen, billigere Metallsorten zu verwenden. Einen (weiteren) Fehler, welchen der Vater unseres Meisters sich in bester Absicht hin und wieder hatte zu Schulden kommen lassen, hat der Sohn vermieden. Bekanntlich besteht das Glockenmetall aus Kupfer und Zinn. Je mehr Zinn dem Kupfer zugesetzt wird, desto klangvoller wird der Ton der Glocke, aber umso mehr ist sie – der erhöhten Sprödigkeit wegen – dem Zerspringen ausgesetzt; es hat dieser Zusatz seine bestimmte Grenze. Nun liess Vater Keller einigemal mehr sein Herz als seinen Verstand walten und wenn ihm die Bewohner einer Gemeinde ganz besonders am Herzen lagen, so trieb er es zu weit mit dem Zinnzusatze, sodass in einigen wenigen Fällen Glocken, und gerade von den wohlklingendsten, besonders bei grosser Kälte, sprangen.»
Altes Wädenswiler Wappen (zirka 1600 bis 1933) mit Mantelschliesse, im Geschützlauf eingraviert. Der eingeschraubte Kupfer-Zündkern kann auch als Visier gedient haben.
Detail: Wappensignet auf der Pulverkiste, Zürcher Wappen mit der Wädenswiler Mantelschliesse im Zentrum, rechts die Schweizerfahne, die linke weisse Fahne könnte als Schiessfahne gedeutet werden. Unter dem Wappen sind Kanonenrohre, Morgenstern, Hellebarde, Gewehre und Säbel angeordnet.

Im 1891 von Keller publizierten Verzeichnis gelieferter Kirchenglocken unter dem Titel: «J. Keller, Unterstrass – Zürich. Glocken-, Metall- und Geschützgiesserei. Gegründet 1825» steht zu den Geschützen nur auf der letzten Seite dieser Satz: «Kanonen für die schweiz. Eidgenossenschaft 2000 Zentner» (= 100 000 kg; 1891 entsprachen 100 Pfund einem Zentner = 50 kg). Bei einem angenommenen Gewicht zum Beispiel eines 6-Pfünder-Kanonenrohrs von 870 Pfund ergäbe das 230 Rohre. Wenn man diesen den Zeitraum 1866 bis 1890 zugrunde legt, entspräche das einem durchschnittlichen jährlichen Ausstoss von etwa zehn Kanonenrohren. Weshalb 1866? Die Broschüre «100 Jahre Eidg. Armee»15 von 1948 berichtet: «1866 ging man daran, die 6-Pfünder-Kanonen grossenteils einzuschmelzen und an ihrer Stelle 108 weitere 4-Pfünder-Geschütze zu giessen. … Bei dieser Gelegenheit führte man, in Ergänzung zum leichten 4-Pfünder-Feldgeschütz, eine neue schwere 10,5 cm-Feldkanone mit Hinterladung ein. Hergestellt wurde sie in Aarau durch die Gebrüder Rüetschi und von J. Keller (II) in Zürich-Unterstrass.»
Hat die Giesserei Keller schon vor 1866 Geschütze verkauft und könnten die zwei Rohre, die Keller 1842 Wädenswil schenkte, von Keller selbst stammen oder hat er sie vom Zeughaus als Altmetall und zur Anschauung gekauft?
 

Aus den Zürcher Artillerieakten

Im Staatsarchiv Zürich ist im Hauptbuch des Zeugamtes (1843–1845)16 vermerkt:«144 Herrn Giesser Keller in Unterstrass, d.d 21 July 1845. Für den Ihnen gelieferten Probemörser nebst 2 Bomben, belieben Sie mir laut nebenstehender Rechnung Frkn 297.36 Rpn zu vergüten.» Die Buchung 144 ist die Referenz auf einen Brief, den wohl Keller dem Zeugamt schickte. Dies scheint wahrscheinlicher, als dass das Zeugamt den nicht mehr benötigten Mörser auch noch mit zwei Bomben als Altmetall verkaufte.
In den Büchern und Briefen der militärischen Akten im Staatsarchiv wird bei Kanonenbestellungen meist auch die Beschaffung der benötigten grossen Metallmengen thematisiert. Modellkanonen, deren Metallwert immer signifikant war, wurden später wieder als Altmetall veräussert. Sie dienten mit verkleinerten Massstäben (es finden sich Hinweise auf die Verhältnisse ¼ und 4/10) als Offerten zur Überprüfung der Fähigkeit des Giessers und des Drehers, ob die genau vorgeschriebenen Masse eingehalten wurden. Dass die Wädenswiler Kanonen (mit viel zu kleinen Massen für einen Kriegseinsatz) als Modellröhren erstellt wurden, ist gut denkbar. Wenn die Modellröhren tatsächlich von Keller 1842 oder früher erstellt wurden, dann müsste es sich um seine ersten Versuche zur Geschützgiesserei handeln, zumindest fanden sich in den Akten des Staatsarchivs keine früheren Vermerke zu Keller. Dennoch hat sich die bei dieser Suche notwendige Transkription zahlreicher Dokumente gelohnt. Die transkribierten Auszüge17 nähren die Vermutung zu den Beschaffungen des Zeughauses Zürich bei der Aarauer Geschützgiesserei Rüetschi und sie belegen die Abkühlung dieses langjährigen Geschäftsverhältnisses, was möglicherweise Kellers Einstieg in die Geschützgiesserei begünstigte.

Aus den Reglementen

Bis zum Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft besass jeder Stand die absolute Militärhoheit. Organisation und Bewaffnung entsprachen den Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten. Von den 1600 Geschützen unterschiedlichster Art und Alters in der Eidgenossenschaft konnte man nur die Geschützparks von Bern, Basel und Zürich kriegstauglich nennen. Ab 1817 gab es gemäss Militärreglement eine eidg. Aufsichtsbehörde für die Artillerie in den Kantonen. Nur die finanzstärkeren Kantone wurden zum Unterhalt einer Artillerie verpflichtet. Man begann sich auf weniger Kaliber zu beschränken (z.B. 4-, 6-, 12- und 24-Pfünder-Kanonen oder -Haubitzen; bei Kadettenkanonen sind 2-Pfünder erwähnt) und suchte nach der idealen Kombination von Kalibern. Dies wirkte sich auch auf den Bedarf an Munition und die Grössenmasse der Lafetten aus.
Das revidierte Militärreglement 1841 auferlegte den Kantonen noch mehr Lasten – auch bezüglich zu stellender Batterien. Ab 1842 besass die Eidgenossenschaft selbst in der Militärschule in Thun und in den Zeughäusern von Zürich und Bern lediglich 16 eigene Geschützrohre. Davon wurden alleine 1841 12 Stück beschafft. Die Herstellung in den einzelnen Kantonen erfolgte nach eidgenössischen Modellen. Zwischen 1819 und 1844 liess Zürich in Aarau 25 Geschützrohre nach eidg. Ordonnanz giessen. 1844 besass es 32 Rohre älterer Art, 84 nach dem neueren «System Gribeauval», 25 nach eidg. Ordonnanz sowie 154 Lafetten.
In der Vorschrift («Ordonnanz») von 1819 wurden alle Kanonenrohr- und Lafetten-Masse für die unterschiedlichen Kaliber die noch bis 1838 gültigen französischen, duodezimalen Masse verwendet. Demnach war
Ein vergleichbares Objekt: Die Zweipfünder-Kanone der Kadetten Thun von 1862 im Schweizer Armeemuseum in Thun.
- der Zoll [‘‘] 27.07 mm ein Zwölftel der Fusses [‘]
- die Linie [‘‘‘] 1/12 Zoll 2.26 mm,
- wovon 1/12 0.187 mm als Punkt [‘‘‘‘] bezeichnet wurde.
Selbst der Punkte konnte in Bruchteile unterteilt werden. Als im Jahre 1838 der Badische Fuss (30 cm) und das dezimale System eingeführt wurde, wonach der Zoll 3 cm, die Linie 3 mm und der Punkt 0,3 mm betrug, und die Ordonnanzen überarbeitet wurden, wurden die meisten Massangaben durch entsprechende Umrechnung übernommen. Variiert wurde nur bei den Ringleisten zwischen Boden-, Zapfen- und Kopfstück, wo mit einem blossen Ablauf vereinfacht wurde, und bei der Metalldicke, die gleichmässiger von hinten nach vorne abnahm und insgesamt dünner war. Entsprechend wurden auch die Pulverladungen reduziert.
Die Masse aus einer älteren und einer neueren Ordonnanz sowie die Masse der Wädenswiler Kanone wurden vollständig unter Berücksichtigung der Masse vor und nach 1838 umgerechnet und verglichen. Für Modelle typische Grössenverhältnisse ¼ oder 4/10, von der Wädenswiler Kanone zu 4-, 6-, 12- oder 24-Pfünder-Kanonen, wurden nicht gefunden, aber das Verhältnis 1/3 zu einer 12-Pfünder-Kanone. Ausserdem wurde festgestellt, dass alle Masse der Wädenswiler Kanone besser zur neueren Ordonnanz Zürich 1838 passen.
Die Kontrolle von neu gelieferten Kanonen war streng reguliert. Bei den Rohrdurchmessern lag die Toleranz höchsten bei zwei Zehntelmillimetern!
Eine Gussform aus Bronze, die in eine Hohlform aus Quarzsand gegossen wird, nachdem ein Holzmodell in den feuchten Quarzsand gebettet und wieder entfernt wurde, kann nicht in perfekten Massen erstellt werden wegen des Metallschwundes bei der Abkühlung sowie der resultierenden rauen Oberfläche. Umfangreiche Nachbesserungen an der Drehbank waren notwendig.
In der «Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes der Europäischen Feld-Artillerien» von G. A. Jacobi18 heisst es 1835: «Die Pendelprobiervorrichtung besteht aus einer bronzenen kleinen Kanone von 2 Fuss Länge, 84 Pfund Gewicht und der Bohrung für eine ½-pfündige eiserne Kugel… (vergleichbare Masse der Wädenswiler Kanone). Dieses Rohr ist an zwei eisernen Stangen, die vermittelst eines Bolzens an einem hölzernen Gerüste hängen. Neben den Stangen hängt ein messingner Quadrant mit Gradeinteilung …» Die Vorrichtung erlaubt, nach Abfeuerung aus dem frei hängenden Rohr am Quadranten abzulesen, wie stark der Rückstoss war und somit die Qualität des Pulvers. Ob auch dies einer der ursprünglichen Herstellungs-Zwecke der Wädenswiler Kanone war?

Die Giesserei Rüetschi in Aarau

In den Artillerieakten der Jahre 1821 bis 1864 im Staatsarchiv Zürich19 finden sich Hinweise auf die Tätigkeit der Giesserei Rüetschi in Aarau, wo von zirka 1820 bis 1873 nebst Kirchenglocken auch Kanonen gegossen wurden.
Am 5. November 1826 wünschte der Giesser vom Zürcher Salomon Hirzel (1790–1844), Oberstleutnant der Artillerie, für eine in Auftrag gegebene Haubitze eine Zeichnung und das zum Giessen benötigte Metall. Am 30. November lieferte Hirzel die Zeichnung für eine 12-Pfund-Haubitze nach Eidgenössischer Ordonnanz 1818. Am 2. Februar 1827 entschuldigte sich Jakob Rüetschi beim Auftraggeber Hirzel für Lieferschwierigkeiten. Am 15. Juni 1827 sandte Oberstleutnant Hirzel dem Giesser einen Zündkern und einen Bohrer zur Ansicht und schloss mit den Worten: « Jezt macht Euch nun aber an die Haubitze, damit solche wohl fertig werde und dann lasset dieselbe vor ihrer Versendung durch Herrn Major Herzog noch einmal untersuchen. Könntet Ihr nun die Pfd. 1630 Metall an einem alten Mörser à 88 £. brauchen, wenn die Zahlung bis zum 1. Juli erfolgt, wäre es früh genug.» Am 30. Juni 1827 versprach Jakob Rüetschi, den Zündkern wunschgemäss zurückzuschicken, den Bohrer aber, der sein Werkzeug verbessere, wollte er behalten und bezahlen. Am 21. September 1837 ist wieder von Zündkern und Bohrer die Rede, und am 5. Juli 1838 erstellte Rüetschi in Hirzels Auftrag zwei 6-Pfünder-Modellröhren.20 Waren dies die späteren Wädenswiler Rohre?
Am 2. April 1839 bestellte Zürich in Aarau neun Geschütze: sieben 6-Pfund-Kanonen und zwei 24-Pfund-Haubitzen-Röhren zuhanden des Zeughauses. «Ich wünschte sehr» schrieb Salomon Hirzel, «dass Sie mir die 6-Pfünder-Röhren bald liefern könnten, und frage Sie demnach, ob ich Ihnen nicht das dazu erforderliche Metall senden solle. Was die Haubitzen-Röhren betrifft, so ersuche ich Sie hingegen, solche einstweilen noch nicht in Arbeit nehmen zu lassen, indem unser Kanton leicht in den Fall kommen könnte, in Zukunft statt 24-Pfund-Haubitzen 12-Pfünder-Haubitzen zum Bundesheer stellen zu müssen.» Am 24. April 1839 schrieb Jakob Rütschi, er werde im Laufe des Monats wieder eine Geschützröhre senden. Am 16. Januar 1843 zeigte sich Zürich unbefriedigt über die verzögerte Lieferung von drei 12-Pfund-Kanonenröhren durch Rüetschi, wobei der Schreibende anmerkte: «Ich gebe Ihnen indessen zu bedenken, ob es für sie selbst vorteilhaft sei, mein bisheriges Zutrauen zu Ihnen gänzlich zu zerstören.»

Detail: Ladestock und Putzstock, Zubehörkiste. Der Luntenstock war meistens persönlicher Besitz des Geschützchefs.

Schlusswort

Umfangreiche Recherchen im Stadtarchiv Wädenswil, im Stadtarchiv Zürich und im Staatsarchiv des Kantons Zürich haben die Geschichte der Wädenswiler Kanone geklärt, die artilleristische Bedeutung von Geschützen erhellt und Einblicke in die Geschützgiessereien Keller in Zürich Unterstrass und Rüetschi in Aarau gewährt. Parallel zu den Forschungen wurde die Kanone umfassend restauriert und auch erfolgreichen Schiessübungen unterzogen. Das verschollene und wieder aufgefundene Objekt könnte in der Kulturgarage an der Florhofstrasse 13 einen würdigen Standort finden.




Mark Dressler




Ernst Landolt


Artillerie-Technisches

Zur Bedienung einer Kanone
Beim Geschützdrill werden für jeden der sieben Mitglieder einer Artilleriemannschaft genaue Vorschriften bestimmt. Wichtig ist die Vermeidung von Unfällen. Insbesondere muss nach der Schussabgabe das Rohr feucht ausgewischt werden, um allfälliges Nachglühen von Pulverresten zu löschen und Ladungsrückstände zu entfernen. Nach der Rohrreinigung hatte ein Kanonier «das Zündloch zu bedienen» (einen Daumen fest auf das Zündloch zu drücken, bis das Geschütz wieder geladen war.) Vor dem Einbringen der Kugel wurde die Schwarzpulver-Ladung in Form einer Papier- oder Stoffpatrone und danach eine Verdämmung (z.B. Filz) nach hinten gestossen.
Trotz guter Reinigung kam es immer wieder vor, dass ein glühendes Teilchen im Laderaum zurückblieb, beim Hineinschieben der Ladung durch den Luftzug aufglühte und die Ladung entzündete, wobei der vor dem Rohr stehende Kanonier schwer verletzt, wenn nicht getötet wurde. Die Bedienung des Zündlochs war also eine äusserst wichtige Angelegenheit, und die Artillerie-Tradition will wissen, dass der Kanonier mit dem Setzer oder der Geschützführer mit dem Säbel dem das Zündloch Bedienenden eins auf den Schädel geben durfte, wenn dieser den Daumen zu früh vom Zündlloch wegnahm.21
In der «Beschreibung des Materials und der Ausrüstung der Englischen Feld-Artillerie» schildert G. A. Jacobi eine mögliche Rollenteilung einer Geschützmannschaft: «Nro. 1 richtet und befehligt das Geschütz, Nro. 2 wischt (das Rohr) aus und setzt (stösst) die Ladung an, Nro. 3 bringt die Laung in die Mündung, Nro. 4 bedient das Zündloch (Pulver/Zündschnur), Nro. 5 feuert ab, Nro. 6 versieht Nro. 3 mit Munition, Nro.7 versieht Nro. 6. mit Munition, tempiert (für gewünschte Zeit zwischen Abschuss und Explosion) bei Granat- und Schrapnelfeuer die Zünder und setzt dieselben ein, Nro. 8 assistiert Nro. 7 in deren Verrichtung und löst gelegentlich Nro. 2 ab; beim Granatfeuer trägt er die Granaten Nro. 3 zu, während Nro. 6 nur die Kartuschen (Ladung) heranträgt, Nro. 9 beaufsichtigt den Wagen und ersetzt aus demselben die verschossene Munition der Protze.»

Bezeichnung der Rohrkomponenten aus den untersuchten Ordonannz-Masstabellen.
Zur Ladung
Für Kanonen kannte man nebst den Guss- oder Eisenkugeln diverse andere Normen wie Granaten, Schrapnell, Kettenkugeln oder Kartätschen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Wädenswiler Kanonen für das Verschiessen von Geschossen gedacht waren.
Bedienung der Kanone.

Die Schwarzpulver Ladung (in Zürich galt 75 % Salpeter, 12 % Schwefel und 13 % Holzkohle) wurde im Verhältnis zum Kaliber (bzw. dem Kugelgewicht) bestimmt. (In den älteren Ordonnanzen 1/3 des Kugelgewichts, später ¼). Das Pulver wurde in Stoffsäcken als Erstes ins Rohr gestossen, gefolgt von einer Zwischenlage (Holzrondelle, Filz oder dergleichen) und danach das Geschoss. In das Zündloch wurde je nach Beschaffenheit des Zündlochs entweder sehr fein gemahlenes Schwarzpulver, eine Zündlitze oder eine Zündschnur eingesetzt, bevor das Geschütz mit der glimmenden Lunte am Luntenstock abgefeuert wurde.

ANMERKUNGEN

1 Peter Ziegler. Wädenswil Bd. 2, Wädenswil 1971, S. 168/169.
2 Peter Ziegler. Das Wädenswiler Kadettenkorps. Jahrbuch der Stadt Wädenswil 2003, S. 33.
3 Peter Ziegler. Jahrbuch der Stadt Wädenswil 2003, S. 33.
4 Walter Betschmann. Artillerie III. Der Weg zum einheitlichen Artillerie-System. Dietikon 1984.
5 Stadtarchiv Wädenswil. IV B 1.8.
6 S. 107.
7 S. 112.
8 S. 113.
9 S. 227.
10 Stadtarchiv Wädenswil. III B 21.1.
11 Rechnung 1844, S. 11.
12 Rechnung 1853, S. 11.
13 Rechnung 1855, S. 7.
14 Stadtarchiv Zürich. VII 479.
15 Moritz Sutermeister. Die Glocken von Zürich, Zürich 1898.
16 Hans Ruolf Kurz. 100 Jahre Eidg. Armee, Zürich 1948.
17 StAZH. QQ II 176.
19 Mainz 1835.
20 StAZH. QII 16.4/5.
21 StAZH. QQ II 13 Brief-Copierbuch 1834–1840.