Zum hundertsten Geburtstag von Bundesrat Dr. Hans Streuli (1892–1970)

Quelle: Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee, 13. Juli 1992 von Peter Ziegler

Heute vor hundert Jahren wurde Hans Streuli geboren, der mit grossem Engagement und Erfolg von 1928 bis 1935 als Gemeindepräsident von Richterswil, von 1935 bis 1954 als Zürcher Regierungsrat und von 1954 bis 1959 als Bundesrat amtete. Seines Lebens und Wirkens soll im nachstehenden Beitrag gedacht werden.

Jugendzeit und Ausbildung

Hans Streuli kam am 13. Juni 1892 als einziges Kind von Jean und Susette Streuli-Schmidt in Zürich zur Welt. Wie der Grossvater mütterlicherseits, Kunstmaler und Malermeister Christian Schmidt-Fleckenstein (1835-1911), betrieb auch Vater Streuli (1860-1911) ein Malergeschäft (im Seefeld), das er 1896 in die Heimatgemeinde Wädenswil verlegte. In diesem aufstrebenden Zürichseedorf, wo Jean Streuli das Wohn- und Geschäftshaus Seestrasse 105 mit den Postlokalitäten hatte bauen lassen, besuchte Hans Streuli die Primar- und Sekundarschule und trat dann ins Naturwissenschaftliche Gymnasium Lausanne über.
1916 schloss Hans Streuli seine Studien an der ETH in Zürich mit dem Diplom als Architekt ab und nutzte ein anschliessendes halbes Jahr für erweiterte Ausbildung an der Technischen Hochschule in München. Nach ausgedehnten Reisen, u.a. durch Holland und England, arbeitete er in einem Anwaltsbüro in Amriswil.

Hans Streuli, der Architekt

1918 eröffnete Hans Streuli im Haus zur Treu in Wädenswil, das er 1920 nach dem Verkauf der elterlichen Liegenschaft Seestrasse 105 an die Schweizerische Volksbank erwarb, ein eigenes Architekturbüro.
Am 20. Juli 1923 verheiratete sich Architekt Streuli mit Clara Pünter von Uerikon. Die Verehelichung führte zur Umsiedlung nach Richterswil ins Haus Zur Gerbe, das der Familie – aus der Ehe gingen zwei Töchter und ein Sohn hervor – zur geliebten Heimat wurde. Hans Streuli übte den Beruf des Architekten in Wädenswil bis 1935 aus, das heisst bis zur Wahl in den Regierungsrat des Kantons Zürich. Dann übergab er sein Büro dem Mitarbeiter Heinrich Kübler. Eine Reihe von Bauten in Wädenswil zeigen Streulis Handschrift, so etwa die zweigeschossigen Einfamilienhäuser der Mieterbaugenossenschaft an der Zugerstrasse im Musli (1926/27), deren zwei Mehrfamilienhäuser an der Büelenstrasse (1927/28), das Eckhaus Büelenstrasse/Nordstrasse (1927/28), sowie die Häuser Fluhweg 2 bis 6 (1930/31). Auch das 1933 eingeweihte Strandbad in der Rietliau, der Neubau des Kinderheims Bühl (1934) und jener der Teigwarenfabrik Rebsamen in Richterswil sind nach Plänen und unter der Bauleitung von Architekt Streuli erstellt worden, der sich gerne an Wettbewerben beteiligte.

Gemeindepräsident von Richterswil (1928 bis 1935)

In Richterswil begann Hans Streuli seine politische Karriere, die sein ganzes späteres Leben bestimmen sollte. 1928 wählten die Bürger den 36-Jährigen auf Vorschlag der freisinnigen Ortspartei zum Gemeindepräsidenten. Der Amtsantritt erfolgte in einer Zeit, da Richterswil die wirtschaftliche Krise zu meistern hatte. Das grösste Industrieunternehmen des Dorfes, die Kattundruckerei auf dem Horn, musste den Betrieb schliessen. Die Gemeindebehörden waren aufgerufen, die Nöte der Familien zu erleichtern. Und dabei lasteten auf der Gemeinde selbst grosse finanzielle Probleme. Die Erhaltung und Gewinnung von Arbeitsplätzen, die Sorge um die Gemeindefinanzen und das Erkennen verhältnismässig zukunftssicherer Möglichkeiten erwiesen sich als zentrale Aufgaben. Gemeindepräsident Streuli, der mit eigenem Geschäft selber die Krisenzeit zu meistern hatte, stellte sich ihnen mit unermüdlichem Einsatz und war als vorausblickender und kluger Kommunalpolitiker bald über die Parteigrenzen hinweg geachtet und geschätzt.

Zürcher Regierungsrat (1935 bis 1954)

Im Frühling 1935 wurde Hans Streuli als Nachfolger seines Namensvetters Adolf Streuli in den Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt. Bei der Verteilung der Direktionen fiel ihm die Finanzdirektion zu. Mit Interesse, Fleiss und Geschick arbeitete sich Streuli in sein neues Amt ein und beeindruckte bald durch hohe Sachkompetenz. Zielstrebig ging er daran, den durch Wirtschaftskrise und Rezession angeschlagenen Staatshaushalt in Ordnung zu bringen. Als vordringlich erachtete Regierungsrat Hans Streuli dabei eine neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie eine umfassende Steuerrevision, die 1952 vom Volk genehmigt wurde. Zur selben Zeit kamen grosse Vorhaben, an deren Planung und Bau Regierungsrat Streuli entscheidend mitgewirkt hatte, zum erfolgreichen Abschluss: der Flughafen Kloten und das neue Universitätsspital Zürich.
Bei aller Arbeit, allem Einsatz nahm sich Hans Streuli als schöpferischer Mensch auch Zeit für das Musisch-Kreative, besuchte Konzerte und Theateraufführungen, pflegte Kontakte zu Musikern, Malern und Schriftstellern.
Als Präsident des Organisationskomitees der Schweizerischen Landesausstellung in Zürich wurde Regierungsrat Hans Streuli 1939 über seinen Heimatkanton hinaus bekannt. Für seine Verdienste um die «Landi» verlieh ihm die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich am Dies academicus 1940 die Würde eines Doktors oec. publ. ehrenhalber.
Während des Aktivdienstes 1939 bis 1945 war Oberst Streuli Geniechef der Grenzbrigade 6, dann der 8. Division. 1941/42, 1946/47 und 1951/52 amtete Dr. Hans Streuli als Regierungspräsident. In jedes seiner Präsidialjahre fiel ein markantes Ereignis: 1941 das Jubiläum 650 Jahre Eidgenossenschaft, 1946 der denkwürdige Besuch des englischen Kriegsministers Winston Churchill in Zürich und 1951 die Feier aus Anlass des vor 600 Jahren erfolgten Beitritts des Standes Zürich zum Bund der Eidgenossen.

Bundesrat (1954 bis 1959)

In der Urnenabstimmung vom 6. Dezember 1953 lehnte das Schweizervolk die vom sozialdemokratischen Bundesrat Max Weber vorgelegte Bundesfinanzreform ab. Enttäuscht vom Ergebnis des Urnengangs erklärte Bundesrat Weber zwei Tage später seinen Rücktritt aus der Landesregierung. Nachdem die Sozialdemokratische Partei am 3. Dezember den Auszug aus dem Bundesrat und die Rückkehr in die Opposition beschlossen hatte, musste ein Nachfolger in den bürgerlichen Reihen gefunden werden. Der von keiner Seite bestrittene Anspruch des Industriekantons Zürich auf einen Sitz im Bundesrat engte die Suche zwangsläufig auf einen Freisinnigen ein. Und da bereits feststand, dass keiner der im Amt verbleibenden Bundesräte das unbeliebte Finanzdepartement übernehmen wollte, tauchte als Nomination eines Nachfolgers bald der Name des 61-jährigen Zürcher Finanzdirektors Dr. Hans Streuli auf.
Am 17. Dezember 1953 nominierte die radikal-demokratische Fraktion Regierungsrat Dr. Streuli einstimmig für die Ersatzwahl in den Bundesrat. «Nicht der Mann suchte das Amt, sondern das Amt den Mann», kommentierte die «Zürichsee-Zeitung».
Am 22. Dezember 1953 wählte die Vereinigte Bundesversammlung den freisinnigen Dr. Hans Streuli im zweiten Wahlgang mit 113 Stimmen in die Landesregierung. Damit setzte sich der Bundesrat wieder so zusammen wie in den Jahren 1920 bis 1943: vier Freisinnige, zwei Katholisch-Konservative und ein Vertreter der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei. Dr. Hans Streuli wurde Vorsteher des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements und blieb dies bis zu seinem Rücktritt auf Ende 1959. 1957 amtete er als Bundespräsident.
Schon bald erwies sich Streuli als «der starke Mann» mit dem klaren Ziel, den Finanzhaushalt des Bundes im Sinne einer besseren Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neu zu ordnen und verfassungsmässig zu verankern. Bundesrat Streuli hatte – wie schon sein Vorgänger Max Weber – gegen viele Widerstände anzukämpfen. Doch fand die in seinem Departement ausgearbeitete Finanzordnung am 11. Mai 1958 bei Volk und Ständen die Zustimmung. Damit war die Forderung des Finanzausgleichs unter den Kantonen verwirklicht und als Artikel 42ter in der Bundesverfassung verankert.
Die meisten übrigen Vorlagen, die seit 1953 mit der Unterschrift von Hans Streuli das Finanzdepartement, den Bundesrat oder die Volksabstimmung passierten, drehten sich um das Gesamtproblem der Bundesfinanzordnung, so auch das Zolltarifgesetz von 1959. Dazu kamen als Spezialaufgaben die neue Getreideordnung und die Besoldungsverordnung für das Bundespersonal, um nur die zwei wichtigsten zu nennen.

Rücktritt und spätere Tätigkeit

Ende 1959 trat Bundesrat Streuli, nun 67 Jahre alt, von seinem Amt zurück. Der Zürcher Sitz ging am 17. Dezember 1959 mit der Wahl von Willy Spühler an die Sozialdemokratische Partei. Damit endete die freisinnige Dominanz in der Landesregierung; es begann die Zeit der «Zauberformel». Nach dem Rücktritt und der Übersiedlung von Bern nach Richterswil stellte Dr. Hans Streuli seine grosse Erfahrung und Schaffenskraft in den Dienst verschiedener Organisationen. Er präsidierte die Schweizerische Bankenkommission, die Nationale Gesellschaft zur Förderung industrieller Atomenergie und war Mitgründer der Schweizerischen Pestalozzistiftung, welche sich zum Ziel setzte, die Ausbildung Jugendlicher aus schweizerischen Berggebieten zu fördern. In besonderer Weise nahm sich Dr. Streuli des Schweizerspitals in Paris an.

Würdigung

Eine zu Hunderten zählende Trauerversammlung nahm am 28. Mai 1970 im Zürcher Fraumünster Abschied von Bundesrat Dr. Hans Streuli, der am 23. Mai im 78. Altersjahr gestorben war. Den Trauergottesdienst hielt Kirchenrat Pfarrer Arnold Custer. Darauf würdigten Bundesrat Ernst Brugger und Ständerat Dr. Fritz Honegger die Verdienste, die sich Hans Streuli erworben hatte.
Als charakteristisch für die starke Persönlichkeit galt die Tatsache, dass Hans Streuli 1928 Gemeindepräsident wurde, ohne je im Gemeinderat gesessen zu haben, 1935 Regierungsrat, ohne je Kantonsrat gewesen zu sein, 1953 Bundesrat, ohne vorher den eidgenössischen Räten angehört zu haben.
Die «Neue Zürcher Zeitung» brachte am 13. Dezember 1956 Bundesrat Streulis Art und Charakter treffend auf den Nenner des «Seebuben» und attestierte ihm «unverbrauchte, überdurchschnittliche Arbeitskraft, fast beispiellose Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit, Treue, hohe Geistesgaben, scharfen Verstand, Geschäftsgewandtheit, zuweilen Härte und Streitbarkeit, eisernen Willen und den Mannesmut der Überzeugung».
Den Angehörigen aber blieb Hans Streuli als guter und gütiger Vater in Erinnerung. Als ein Vater, der trotz starker Beanspruchung durch seine verschiedenen Ämter stets Zeit für die Familie fand. Der mit den drei Kindern bastelte, im Garten arbeitete, in den Ferien mit ihnen Bergwanderungen unternahm oder Skifahren ging, der sie früh auch ins Schauspielhaus, ins Opernhaus oder in Kunstmuseen mitnahm und für das Schöne begeistern konnte.




Peter Ziegler