Das Wädenswiler «Weibervolk»

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 2017 von Mariska Beirne
 

Alltagsleben am Zürichsee vor 250 Jahren

Vor 250 Jahren wurde die neue reformierte Kirche in Wädenswil eingeweiht, erbaut von einem der angesehensten Baumeister jener Zeit, Hans Ulrich Grubenmann aus Teufen. Finanziert wurde das beeindruckende Bauwerk durch die Versteigerung der Kirchenörter, wie man die persönlichen Kirchenstühle und -bänke nannte.
Eine strikte Geschlechtertrennung in der Kirche war selbstverständlich: Die Männer erhielten Bänke mit hölzernen Abtrennungen in Form von Armstützen, die sich auf den Emporen sowie im Zentrum des seeseitigen Teils links und rechts der Kanzel befanden. Die simpleren Weiberbänke lagen bergseitig, seitlich der Kanzel sowie seeseitig – jedoch hinter denjenigen der Männer.1 Während auf den Männerplätzen das jeweilige Familienwappen mit Namen aufgemalt war, waren auf den Frauenbänken bescheidene kleine Wappenblechlein angebracht.
Um für ihre Familien angemessene Sitzplätze in der Kirche zu ergattern, scheuten viele Männer bei der Gant keine Kosten. Ein Chronist berichtete, die Bewohner der benachbarten Gemeinden hätten die Wädenswiler ausgelacht, weil sie glaubten, dass diese die Summe von fast 28'000 Gulden – allein für die Männerstühle – niemals rechtzeitig beim Untervogt abgeliefert würden.2 Die Skepsis der Nachbargemeinden ist mit Blick auf manch grosszügigen Käufer nachvollziehbar: Hans Jakob Blattmann auf dem Boller beispielsweise ersteigerte insgesamt 14 Stühle – dies für eine Familie von vier Personen. Selbst mit Mägden und Knechten benötigte er wohl keine 14 Sitze.3 Der Chronist berichtet indes, den «Lächleren» und «Spöttleren» seien aber bald darauf «die Mäuler gestopft» worden, als das Geld pünktlich auf den Zahltag einging.4
Was für eine Gemeinde war dieses Wädenswil vor 250 Jahren, deren Bewohner eine derartige Selbstsicherheit an den Tag legten, und welche Rolle hatten die Weiber, wie die Frauen damals genannt wurden, in diesem Gefüge?

Wer einen Kirchenort - einen eigenen Sitzplatz in der Kirche - kaufte, erhielt eine Eigentumsurkunde.

Vom Bauerndorf zum Textilfabrikations-Standort

Noch im 17. Jahrhundert war Wädenswil hauptsächlich ein Bauerndorf, das – vor allem am Berg – auf Sennerei und Viehzucht spezialisiert war; in der Gegend am See war die gemischte Landwirtschaft vorherrschend. Die Frauen waren für Haus und Garten verantwortlich – damit verbunden war das aufwendige Haltbarmachen von Lebensmitteln. Ebenfalls zu den weiblichen Aufgaben gehörten das Spinnen von Hanf- und Flachsgarnen; beide Rohstoffe wuchen auf dem eigenen Boden. Manche webten daraus ihre eigenen Stoffe und nähten Kleidung für die Familienmitglieder, andere übergaben das Material an Weber und Schneider.5 Zürcher Verleger nutzten die bäuerlichen Fähigkeiten in der Landschaft und liessen von den sogenannten «Tüechlern» Wolle, Seide und immer häufiger auch Baumwolle weben. Zugleich war man in der Stadt sehr darauf bedacht, dass die Produktion auf dem Land mit der städtischen nicht konkurrierte, was sich in zahlreichen Verboten äusserte.6

Die neu erbaute Kirche dominiert die Dorfansicht auf dieser Zeichnung von Heinrich Thomann (1748-1794).

Doch die Entwicklung zum Textilstandort setzte sich anfangs des 18. Jahrhunderts ungebremst fort: Drei Jahre nach der Einweihung der neuen Kirche notierte Johann Caspar Hirzel, es gebe kaum ein Haus, in dem nicht gesponnen oder gewoben werde, und mehr als die Hälfte der Bewohner lebe vom Fabrikverdienst. Eine Zählung im Jahr 1787 kommt in der Herrschaft Wädenswil, zu der auch Richterswil, Schönenberg, Hütten und Üetikon gehörten, auf 1115 Mousseline-Webstühle und 1850 Baumwollspinner. In der Gemeinde Wädenswil standen bei einer Bevölkerungszahl von 3620 Einwohnern 516 Webstühle.7 Mousseline, ein Wolle-Baumwolle-Mischgewebe, war eine Wädenswiler Spezialität; daneben wurde auch Baumwolle und Seide verarbeitet. Viele Trager oder Fergger, die Mittelsleute zwischen städtischen Verlegern und den Heimarbeitern, machten sich selbständig und wurden selbst zu Verlegern und Unternehmern. Eine Mousseline-Weberin verdiente etwa 14, ein Trager etwa 25 Gulden in der Woche.8 Spinnen war eher Frauen- und Kinderarbeit, das Weben verrichteten auch Männer.
 

Frauen als Unternehmerinnen

Einige Frauen schafften indes den Sprung zur Unternehmerin. So pflegte eine Anna Hauser seit 1760 Geschäftsbeziehungen mit Dutzenden Unternehmen in Zürich und in der Landschaft. Dennoch geriet sie 1771 in Konkurs, was gerade in jener Zeit an der Tagesordnung war, denn die Konkurrenz war immens.9 Wahrscheinlich fehlten ihr die finanziellen Reserven für schwierige Zeiten, wie sie für 1770/71 verzeichnet sind: Missernten durch schlechtes Wetter liessen die Brotpreise um 150 Prozent ansteigen.10

Ein Mann wird an der Seite von Anna Hauser nicht erwähnt, sie scheint ihr Unternehmen allein geführt zu haben. Anders die Gattin von Hans Heinrich Theiler, die vor dem Landvogt erscheinen musste: Ihr Mann hatte trotz obrigkeitlichem Verbot enge Geschäftsbeziehungen nach Lyon gepflegt, und offenbar war einer seiner Briefe vom Zürcher Postamt abgefangen worden. Theiler wurde vor die obrigkeitliche Fabrikkommission zitiert, tauchte jedoch unter, worauf stattdessen seine Frau arretiert wurde. Im Verhör auf dem Wädenswiler Landvogteischloss gab sie sich ahnungslos: Die Kontakte nach Lyon spielte sie herunter; wo ihr Mann sei, wisse sie nicht und sie habe auch keine Ahnung, wo die Rechnungsbücher hingekommen seien. Nebenbei erfährt man, dass auch sie nach Zürich geferggt hatte.11

Bilder von Heimarbeit am Webstuhl sind nur wenige überliefert - dies zeigt eine Seidenweberin um 1890.

Das Kindbett als Gefahr

Der Landvogt auf dem Schloss war für kleinere Gerichtsfälle zuständig; sobald es um Leib und Leben ging, war das Zürcher Ratsgericht verantwortlich. Unterstützt wurde der Vogt vom Untervogt, dem höchsten Amt, das ein Wädenswiler erreichen konnte. Im Jahr 1767 war dies der Giessenmüller Hans Caspar Blattmann. In seiner Funktion gehörte er auch dem Stillstand an, genau wie der Pfarrer. Dieses Gremium, dem weitere gewählte Personen angehörten, kam mindestens einmal im Monat nach dem Gottesdienst zusammen und «stand still», daher der Name. In der Verantwortung des Stillstandes lag alles, was mit der Kirche zu tun hatte; so war der Vorschlag, eine neue Kirche zu bauen vom Stillstand ausgegangen. Seine Hauptaufgabe war es aber, für die Einhaltung der göttlichen Gesetze zu sorgen.
Fernbleiben vom Gottesdienst, Fluchen, vorehelicher Geschlechtsverkehr oder Hurerei waren typische sittliche Delikte, die vor dem Stillstand behandelt wurden.
Schwerere Fälle kamen je nach Inhalt vor ein Gericht, im Falle von Ehebruch beispielsweise vor das Ehegericht der Stadt Zürich.12
Der eingangs erwähnte Hans Jacob Blattmann, welcher bei der Versteigerung der Kirchenörter gleich 14 Sitze erworben hatte, tritt in den Akten des Ehegerichts gleich mehrfach in Erscheinung. Erstmals wird er im Jahr 1742 genannt, als er mit 21 Jahren ein Ehegesuch eingab. Er wollte die Barbara Hauser von Hombrechtikon heiraten, was dem Paar bewilligt wurde.13 Heiratswillige Paare mussten über ein Mindestvermögen von 100 Gulden verfügen oder ein zu erwartendes Erbe der gleichen Summe vorweisen können14, was Hans Jacob Blattmann leicht erfüllte. Sein Vater hatte den Hof Boller übernommen und amtete daneben als Säckelmeister, ein Amt, das auch er später ausüben sollte.
Nach nur viereinhalb Jahren Ehe starb Blattmanns Frau Barbara Hauser bei der Geburt des zweiten Kindes im Kindbett.15 Das Risiko, bei der Entbindung oder im Wochenbett zu sterben, war im 18. Jahrhundert hoch und gehörte vor 250 Jahren zur Lebensrealität jeder Frau im gebärfähigen Alter. Regula von Orelli-Escher, die Frau des späteren Landvogts in Wädenswil, berichtete in ihrem Tagebuch von der Trauer der ausbleibenden Schwangerschaft. Als sie nach zehn Jahren doch endlich ein Kind trug, wechselten sich unbändige Freude und Todesangst ab.16 Der Tod im Kindbett hing meist mit dem Unwissen über eine gute Hygiene zusammen: Die Tücher für Geburt und Wochenbett waren oftmals nicht sauber – manche fürchteten aus Aberglaube gar, weisse Tücher könnten Blutungen begünstigen.17


Der Hebamme stand ein zusammenklappbarer Gebärstuhl zur Verfügung. Das Bild zeigt den Stuhl vom Wädenswiler Berg aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.

Hebamme – das einzige offizielle Amt für eine Frau

Geburten fanden zu Hause in Begleitung einer Hebamme und einiger weiblicher Familienangehöriger statt. Auf Kosten der Kindbetterin gab es nach der erfolgten Geburt eine «Küchlete» – natürlich vorausgesetzt, die Frau und das Kind hatten die Geburt überlebt. Bei diesem Brauch wurde der Hebamme und den weiblichen Helferinnen Butterkuchen, aber auch Rindfleisch, Brot und Wein gereicht. Offenbar wurde dabei in den Augen der Zürcher Obrigkeit gerne übertrieben, denn sie rief die Bevölkerung immer wieder zur Mässigung auf und beschränkte die Anzahl Frauen auf allein jene, die tatsächlich bei der Geburt beigestanden hatten. Die Wöchnerin erhielt auf Kosten der Landvogtei den sogenannten Kindbetterinnen-Wein und die Angehörigen brachten eine «Fröidsuppe» vorbei. In wohlhabenderen Familien wurde diese in einer reich verzierten silbernen Schüssel mit Deckel als Geschenk zum ersten Kind gebracht.18

Die Kindbettschüssel von Susanna Grossweiler-Orelli von 1694.

Die Hebamme genoss gesellschaftlich eine hohe soziale Stellung. In der Wädenswiler Kirche stand ihr als einziger Frau, abgesehen von den Gattinnen des Vogtes und Pfarrers, ein Platz in den vordersten Bänken nahe der Kanzel zu.19 Zuständig für die Wahl der Hebamme war die sogenannte Weibergemeinde. Wahlberechtigt waren, unter der Aufsicht des Stillstandes, die verheirateten Bürgersfrauen sowie eingebürgerte Witwen. Jede Frau trat einzeln zum Taufstein vor, wo sie einem Stillständer den Namen der von ihr favorisierten Kandidatin ins Ohr raunte.20 Die soziale Stellung der Hebamme hing nicht nur mit ihrer wichtigen Tätigkeit zusammen, bei der es oft um Leben und Tod ging, sondern auch mit ihrer Mittlertätigkeit zwischen Frauen und Obrigkeit: Stellte sie aussereheliche Schwangerschaften fest, hatte sie diese dem Pfarrer zu melden.21 Weigerte sich eine Frau, den Namen des Kindsvaters preiszugeben, musste die Hebamme diese während der Wehen einem sogenannten «Geniessverhör» unterziehen. Das bedeutete, die Schwangere während der schlimmsten Geburtsschmerzen auszufragen, weil man annahm, dass sie dann, ähnlich wie unter Folter, keine Falschaussagen machen würde. Eine Frau, die sich weigerte, den Namen des Kindvaters preiszugeben, konnte durchaus nach der Geburt im Zuchthaus ausgepeitscht werden.22

Ein «frömder Samen»

Doch zurück zu Hans Jacob Blattmann auf dem Boller. Dieser stand nach dem Tod seiner Frau mit einem Kleinkind und einem Säugling alleine da. Zwei Jahre später heiratete er Susanna Herdener aus Schönenberg. Die Hochzeit fand am 4. September 1749 im Zürcher Grossmünster statt, und nur vier Monate später, im Januar 1750, gebar Susanna Herdener eine gesunde Tochter. Dass dies rechnerisch nicht aufgehen konnte, war der frisch Verheirateten wohl klar und sie vertraute der Hebamme während der Wehen an, der Kindsvater sei ihr früherer Arbeitgeber, der verheiratete Schützenmeister Heinrich Höhn. Dasselbe gestand sie auch ihrem Ehemann Hans Jacob Blattmann. Dieser klagte vor dem Ehegericht und verlangte sogleich die Scheidung. Susanne Herdener musste im Neuen Turm in Zürich eine Strafe verbüssen, während Heinrich Höhn in den Wellenberg gesperrt wurde. Höhn hatte bei Blattmann die Kindbettkosten von 30 Gulden zu übernehmen, ausserdem eine Strafe von 150 Gulden wegen «Zusetzen eines frömden Samens» und 50 Gulden für «ernstliches Leugnen». Aber auch Hans Jacob Blattmann wurde um 25 Gulden gebüsst, denn gleichzeitig mit der Scheidung wurde auch er des frühzeitigen Beischlafes angeklagt; mit wem, ist nicht überliefert.23
Es kam häufig vor, dass Mägde wie Susanna Herdener von ihren verheirateten Arbeitgebern geschwängert wurden und dann ihre Arbeit verloren. Man kann nur mutmassen, weshalb Susanna Herdener ihren Bräutigam nicht schon vor der Eheschliessung über ihren Zustand aufklärte. Vermutlich war es ein verzweifelter Versuch und die Hoffnung, Blattmann würde das fremde Kind, wissentlich oder nicht, anerkennen. Eine gesellschaftlich geächtete ledige Mutter eines ehr- und rechtlosen «Bastards» zu werden, war sicherlich keine erstrebenswerte Alternative. Zudem gehörten ledige Mütter, zusammen mit Waisenkindern und Alten zur Bevölkerungsgruppe, die dem grössten Armutsrisiko ausgesetzt war.24

Eine Scheidung als finanzielle Grundlage?

Wenige Monate später heiratete Blattmann erneut. Seine Braut war Anna Hauser aus Stäfa, die bereits als Witwe in Wädenswil lebte. Fünf Jahre später stand er indes wiederum vor dem Zürcher Ehegericht: Er bekannte, dass er einfachen Ehebruch begangen habe mit Barbara Huber aus Wädenswil, die nun schwanger sei.25 Einfachen Ehebruch nannte man den Ehebruch eines verheirateten Mannes mit einer unverheirateten Frau. Die Strafe dafür betrug drei Tage Gefängnis und eine Busse von 50 Pfund. Wenn eine verheiratete Frau mit einem ledigen Mann Ehebruch beging, hatte dies sechs Tage Gefängnis und eine Geldstrafe von 10 Pfund zur Folge.26
Blattmann zog zur Busse in den Zürcher Gefängnisturm Wellenberg, doch bereits zwei Wochen später stand er erneut vor Gericht – nun wegen Zuhälterei. Die Obrigkeit hatte einen Brief von Blattmann konfisziert, der 200 Gulden enthielt. Offenbar hatte er zusammen mit einem befreundeten Ehepaar versucht, Barbara Huber mit einem ledigen Mann zu verkuppeln und diesem insgesamt 450 Gulden versprochen. Blattmann und seine Komplizen wurden gebüsst27 Barbara Huber erschien ebenfalls vor Gericht, um demütig zu gestehen, dass sie sich in der 24. Schwangerschaftswoche befinde. Nach dem Absitzen ihrer Busse im Turm trat sie wiederum vor das Ehegericht, um von Hans Jacob Blattmann Unterhalt für das Kind zu verlangen.28 Das Gesetz schrieb vor, dass der Vater eines unehelichen Kindes 5 Gulden Kindbettgeld an die Mutter zu bezahlen hatte sowie die Hälfte der Erziehungskosten übernehmen musste.29
Und wie reagierte die Ehefrau Anna Hauser auf die Geschichte? Auch sie erschien vor Gericht und bat darum, nicht mehr an diesen treulosen Ehemann gebunden zu sein. Dem Wunsch wurde entsprochen und das Ehepaar mit der Auflage geschieden, sich während der Dauer eines Jahres nicht wieder verheiraten zu dürfen.30 Obwohl die Scheidung sehr schnell rechtsgültig war, standen Anna Hauser und Hans Jacob Blattmann im folgenden Jahr wiederholt im Schloss Wädenswil vor Gericht, Anna Hauser vertreten vom Bruder ihres verstorbenen ersten Mannes, Richter Jacob Eschmann. Es ging um die Aufteilung der ehelichen Güter, die sehr zu Gunsten von Anna Hauser entschieden wurde. Sie erhielt nicht nur jenes Gut, das sie in die Ehe gebracht hatte, sondern auch einen Viertel des von Blattmann geerbten Muttergutes und er musste in Zürich Geld aufnehmen, um seine geschiedene Frau auszuzahlen.31
Es ist denkbar, dass die von Hans Jacob Blattmann geschiedene Anna Hauser identisch ist mit der weiter oben beschriebenen Anna Hauser, die zwischen 1760 und 1771 als selbständige Textilunternehmerin agierte. Zeitlich würde das sehr gut passen: Vier Jahre nachdem sie sich mit der Scheidung eine finanzielle Grundlage für ihr Geschäft errungen hatte, erschiene sie erstmals als Unternehmerin in den Quellen.

Kindersterblichkeit und Wunderheiler

Obwohl Hans Jakob Blattmann eigentlich eine Frist von einem Jahr nach seiner letzten Scheidung hätte einhalten müssen, erhielt er doch bereits zehn Tage danach die Erlaubnis, eine vierte Ehe eingehen zu dürfen. Seine vierte Ehefrau hiess Elisabetha Meyer und stammte aus St. Gallen. Innerhalb weniger Jahre wurden in der Folge auf dem Boller drei weitere Kinder geboren. Doch im Jahr 1761 raffte die Ruhr in nur einer Woche alle drei Kinder hinweg. Das vierte und letzte Kind, das ein Jahr später zur Welt kam, starb ebenfalls nach wenigen Monaten. Die Ursache war eine zweite Epidemie, welche die Menschen im 18. Jahrhundert regelmässig heimsuchte: die Pocken.32 Im Jahr 1782 gingen 48 von 189 Todesfällen in Wädenswil auf das Konto dieser Krankheit, die im Volksmund «Blattern» genannt wurde. 112 der 189 Toten waren Kinder.33
Mangelnde Hygiene war wohl der gemeinsame Nenner dieser Epidemien und der hohen Kindersterblichkeit. Der Stillstand, der sich offenbar auch um die Qualität des Trinkwassers sorgte, stellte 1770 fest, dass das Wasser mehrerer Sodbrunnen in Wädenswil nicht trinkbar sei.34 Ausserdem verfügten viele Ärzte nur über ein rudimentäres medizinisches Wissen, auch wenn Chirurg Staub 1782 immerhin erkannte, dass die am linken Zürichseeufer verbreitete Heilmethode der Ruhr verfehlt sei: Man gebe den Patienten lauwarme Milch und alten gesalzenen Käse, was die Schmerzen für einen kurzen Moment lindere, auf längere Sicht aber mehr schade als nütze. Nicht wenige Menschen glaubten an dämonische Kräfte und schenkten Wunderheilern wie Jacob Hofmeister von Männedorf mehr Vertrauen. Dieser versprach: «Die Krankheit mag einen Namen haben wie sie wolle, so werde ich jedem aus dem Wasser sagen, wo es fehlt.»35

Veränderungen des sozialen Gefüges

Während Wunderheiler und Quacksalber grossen Zulauf genossen, begann im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts auch in Wädenswil das Zeitalter der Aufklärung langsam das Denken der Menschen zu verändern. Einer, dessen Mutter aus Wädenswil stammte, Johann Heinrich Pestalozzi, wurde selber zum Aufklärer. Jung und unbekannt, las er auf dem Schloss den Gästen des Vogtes aus seinen Schriften vor.36 Noch handelte es sich um eine kleine Elite, die über Bücher und Bildung Zugang zu aufklärerischem Gedankengut hatte. Doch dies sollte sich innerhalb weniger Jahrzehnte rasch ändern. Als erstes öffneten sich den Fabrikantenfamilien durch ihre Tätigkeiten und Kontakte, die weit über die Grenzen des Dorfes Wädenswil hinausreichten, neue Horizonte und Lebenswelten. Zweifellos gab es innerhalb dieser Familien grosse soziale Unterschiede: Albert Hauser nennt als Indiz dafür die Anzahl der Familienmitglieder, Frauen und Kinder, die im eigenen Betrieb als Weber und Spinner mitarbeiteten. So zählt man im Jahr 1787 noch 21 von 38 Familien, bei denen dies zutrifft: Bei Fabrikant Bürgi arbeiteten 3 von 7 Frauen und Kindern an Spinnrad und Webstuhl, bei Jakob Diezinger waren es ebenfalls 4 von 10. In 11 Fabrikantenfamilien gab es indes bereits keine Heimarbeit mehr.37
Der steigende Wohlstand zeigte sich im ganzen Dorf: Die einfachen Holzhäuser wurden durch Steinhäuser mit Dachziegeln ersetzt, Gartenanlagen entstanden. Wer konnte, kleidete sich «à la mode», sodass die Zürcher Obrigkeit mit Sittenmandaten immer wieder eingriff und die Kleidung genau regulierte, war ihr doch jegliche Form der Übertreibung ein Dorn im Auge. Keineswegs war es aber nur das weibliche Geschlecht, das sich gerne solchen «Alamodereien» hingab, sondern auch die Herren. Gerne setzten sie beim Flanieren die runden Hüte auf, welche auch die Städter trugen, oder sie rauchten lange englische Pfeifen und schwangen einen Meerrohrstock, auch «Canne» genannt. Von solchen Modeerscheinungen hielt die einfache Dorfbevölkerung jedoch wenig und spottete über die «Steckliherrn», «Langpfeifler» und «Rundhütler».38
Doch auch der Alltag der Spötter selbst veränderte sich. Viele der Heimarbeiter und -arbeiterinnen hatten noch einen Fuss in der Landwirtschaft, was in Teuerungsjahren existenzsichernd wirkte. Immer mehr Menschen lebten indes allein von ihrer Tätigkeit als Spinnerin oder Weber. Statt von früh bis spät an der frischen Luft zu arbeiten, waren sie jetzt in enge Spinnstuben eingepfercht – auch die Kinder.39
Es ist nachvollziehbar, dass bei den jungen Leuten Bräuche wie «Liechtstubeten», der «Kiltgang», auch «Feischterle» genannt, zunehmend verbreitet und beliebt waren40 – zum Anbandeln zwischen den Geschlechtern und als Gegensatz und Ausgleich zur wohl ziemlich eintönigen Arbeit.
 

"Der Kiltgang" von Franz Niklaus-König (1765-1832) zeigt das Anbandeln zwischen den Geschlechtern um 1800.

Die «Krone» – ein Wirtshaus als Hort neuer Ideen

Die Fabrikanten trafen sich im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts allabendlich in der Krone, wo «gekanngiessert», Karten gespielt, und – immer häufiger – politisiert wurde.41 Hier wirtete Jakob Huber, der 1764, nachdem seine erste Frau gestorben war, Verena Eschmann geheiratet hatte. Die Tochter des Engelwirtes war von Kindesbeinen an mit dem Gastgewerbe vertraut. Neben ihrer Tätigkeit als Kronenwirtin gebar sie 13 Kinder.42 Die Wirtsleute waren interessiert und weltoffen – in der Krone konnte man die Neue Zürcher Zeitung lesen, später auch den Strassburger Courier.43

Die «Krone» - hier kurz vor dem Abbruch 1932 - galt Ende des 18. Jahrhunderts als Treffpunkt der aufgeklärten Gesellschaft. 1790 wurde in der «Krone» die Lesegesellschaft gegründet.

 

Nicht nur Wädenswiler gingen in der Krone ein und aus, auch aufgeschlossene Leute von Auswärts und Reisende stiegen hier ab. So hielt sich eine Weile lang Kaspar Billeter von Stäfa, Sohn der Stäfener Landschreiberfamilie, sehr gerne in der Krone auf. Offenbar hatte er ein grosses komödiantisches Talent, womit er grosse Heiterkeit verbreitete und zur Attraktion wurde. Vielleicht half ihm diese Gabe bei seiner eigentlichen Mission, die ihn so regelmässig in die Krone führte – er warb hier nämlich um eine der Töchter des Hauses, Barbara Huber. Nach ihrer Heirat übernahm Kaspar Billeter den Posten des Landschreibers in Horgen. Seine Frau, die selbstbewusste Wädenswiler Wirtshaustochter, begnügte sich nicht mit der Hausfrauenrolle; sie war gegen jede Kanzleitradition selbst als Kopistin für ihren Mann in Horgen wie auch für dessen Vater in Stäfa tätig.43
Wir befinden uns damit aber bereits im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts, wo das Elternhaus der Barbara Huber immer mehr zum Treffpunkt von demokratisch eingestellten und obrigkeitskritischen Fabrikanten wurde. Wenige Jahre später mündet diese Bewegung in Aufständen und schliesslich in einer neuen, demokratischen gesellschaftlichen Ordnung. Das Selbstbewusstsein dafür war bereits während der Kircheneinweihung 1767 spürbar. Auch wenn einzelne Frauen wie Barbara Huber oder Anna Hauser sich schon vor 250 Jahren in von Männern geprägte Domänen vorwagten, sollte das «Weibervolk» noch einiges an Geduld aufbringen müssen, bis es den Männern politisch und rechtlich gleichgestellt war.




Mariska Beirne



Anhang

1 Peter Ziegler, Wädenswil. Vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, Bd. 2, Wädenswil 1971, S. 166.
2 Heinrich Höhn, Wahrhafte Beschreibung der Erbauung der neuen Kirche zu Wädenschweil in den Jahren 1764–1767, in: Die Kirche von Wädenswil, Jubiläumsschrift zur 200-Jahr-Feier 1967, Wädenswil 1967, S. 58–59.
3 Diethelm Fretz, Die Blattmann. Geschichte einer Familie der Herrschaft Wädenswil, Bd. 2, Zürich 1938, S. 60.
4 Höhn, Beschreibung, S. 59.
5 Margrit Irniger, Landwirtschaft in der frühen Neuzeit, in: Geschichte des Kantons Zürich, Bd. 2, Zürich 1996, S. 114.
6 Albert Hauser, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Bauerndorfes zur Industriegemeinde. Neuere Wirtschafsgeschichte der zürcherischen Gemeinde Wädenswil, in: Neujahrsblatt der Lesegesellschaft Wädenswil, Nr. 22, Wädenswil 1956, S. 39–41.
7 Demgegenüber standen im ganzen Kanton 4387 Mousseline-Webstühle und 32730 Spinner, vgl. StAZH, A 75. ZB. P 642/6 und T 422/14, zit. nach Hauser, Wirtschaftsgeschichte, S. 65–66 und 121.
8 Diethelm Fretz, Die Entstehung der Lesegesellschaft Wädenswil. Streiflichter auf die materielle und geistige Kultur des Zürichseegebietes im ausgehenden 18. Jahrhundert, in: Neujahrsblatt auf das Jahr 1940, Wädenswil 1940, S. 26.
9 StAZH, B VII 41/7, 1771, zit. nach ebd., S. 68.
10 StAZH, B IX. 363, Johann Caspar Hirzel, Geschichte der Massnahmen bei der Teuerung von 1770/71, Zürich 1774, zit. nach ebd., S. 117–118.
11 StAZH, B VII 41/13, 1781, zit. nach ebd., S. 69.
12 Thomas Weibel, Der zürcherische Stadtstaat, in: Geschichte des Kantons Zürich, Bd. 2, Zürich 1996, S. 45–47.
13 Fretz, Blattmann, Bd. 2, Tafel XIX und S. 58.
14 Weibel, Stadtstaat, S. 58.
15 Fretz, Blattmann, Bd. 2, 58.
16 Peter Ziegler, Bräuche im Lebenslauf am Zürichsee, Zürich 2014, S. 11–12.
17 Marie-France Vouilloz Burnier, Geburt, in: Historisches Lexikon der Schweiz, URL: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16114.php
18 Ziegler, Bräuche, S. 18–19.
19 Ziegler, Wädenswil, Bd. 2, 166.
20 Ziegler, Bräuche, S. 14.
21 Ebd., S. 14
22 Ebd., S. 20–21.
23 StAZH: Ehegerichtprotokolle 1750, S. 17,18, 29, 30, 31, zit. nach handschriftlichen Transkriptionen von Diethelm Fretz, Dokumentationsstelle Oberer Zürichsee (DOZ), ZS 4.
24 Weibel, Stadtstaat, S. 57–58.
25 StAZH, Ehegerichtprotokoll 1755 S. 306/07, zit. nach Transkriptionen Fretz, DOZ, ZS 4.
26 Inge Spillmann-Weber, Die Zürcher Sittenmandate 1301–1797. Gelegenheitsschriften im Wandel der Zeit, Zürich 1997, S. 131.
27 StAZH, Ehegerichtsprotokoll 1755 S. 316/317, zit. nach ebd.
28 StAZH, Ehegerichtsprotokoll 1755 S. 330/331, zit. nach ebd.
29 Spillmann, Sittenmandate, S. 131.
30 StAZH, Ehegerichtsprotokoll 1755 S. 317/318, zit. nach ebd.
31 StAZH, Ehegerichtsprotokoll 1756 S. 133 sowie B VII 23.4, 4.8.1756 und B VII 23.4, 27.11.1756, zit. nach ebd. und Fretz, Blattmann, Bd. 2, S. 58-59.
32 Fretz, Blattmann, Bd. 2, S. 59-60.
33 StaZH, Pfarrbuch E III 132/3, zit. nach: Hauser, Wirtschaftsgeschichte, S. 121-122.
34 StAZH, B VII 41/7, zit. nach Hauser, Wirtschaftsgeschichte, S. 122.
35 Hauser, Wirtschaftsgeschichte, S. 123.
36 Kurt Wild, Pestalozzi in Richterschweil, Richterswil 2002, S. 21-22.
37 Hauser, Wirtschaftsgeschichte, S. 70.
38 Ebd., S. 71 und Fretz, Lesegesellschaft, 40.
39 Hauser, Wirtschaftsgeschichte, 73.
40 Ziegler, Bräuche, S. 51–53.
41 Fretz, Lesegesellschaft, S. 40.
42 Peter Ziegler, Vom Wirtshaus zur Krone in Wädenswil, in: AAZ, 19.10.1960.
43 Fretz, Lesegesellschaft, 103–104.
44 Ebd., 51 und 58.