Kurzinformation über unsere Stadt

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1995

Gliederung, Statistik

Wädenswil - seit 1974 Stadt - ist eine selbständige Politische Gemeinde des Kantons Zürich, eine Evangelisch-reformierte und eine Katholische Kirchgemeinde. Die Primarschulgemeinde ist mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Oberstufenschulgemeinde umfasst ausser Wädenswil die Gemeinden Schönenberg und Hütten. Das Stadtgebiet bildet einen Friedensrichterkreis Wädenswil Dorf und einen Kreis Wädenswil Berg und Au.

Wädenswil zählte am 1. Januar 1995 19674 Einwohnerinnen und Einwohner: 15951 Schweizer und 3723 Ausländer.
Die Arealstatistik wies Ende Januar 1995 total 4574 Parzellen mit insgesamt 4058 Gebäuden aus. Das 1739 ha 68 a 09 m2 grosse Gemeindegebiet gliederte sich wie folgt:
        ha a m2
Hofraum, Garten, Anlagen       271 14 06
Wiese       1067 35 61
Reben       8 59 97
Riede       47 00 80
Wald       123 76 15
Gebäudeflächen       75 70 69
Bahn, Strassen, Wege       132 61 63
Gewässer (ohne See)       13 49 18
Total       1739 68 09
             

 

Aufgaben der Stadt Wädenswil

In der Gemeindeordnung vom 20. Februar 1994 ist die Organisation der Stadt Wädenswil festgelegt.

Bund und Kanton übertragen der Stadt folgende Aufgaben:

- Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen
- Einzug von Bundes- und Kantonssteuern
- Einwohner- und Fremdenkontrolle
- Zivilstandswesen
- Fürsorge- und Vormundschaftswesen
- Sozialversicherung
- Arbeitsamt
- Betreibungs- und Konkurswesen
- Friedensrichteramt
- Militärwesen/Zivilschutz/Feuerwehr
 
Die Gemeindeautonomie umfasst:
 
- Erlass und Vollzug der Gemeindeordnung
- Planung, Zonenplan, Bauordnung
- Infrastrukturaufgaben: Schule, Strassen, Wasser, Abwasser, Energieversorgung
- öffentliche Gesundheitspflege
- Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
 

Gemeinderat

Seit 1974 kennt Wädenswil die parlamentarische Organisation mit Grossem Gemeinderat, hier Gemeinderat genannt. Er zählt 45 Mitglieder, die nach dem Verhältniswahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Für die Amtsdauer 1994-1998 zeigt er folgende Fraktionsstärken:

FdP 10 Mitglieder
SVP 8 Mitglieder
SP 7 Mitglieder
CVP 6 Mitglieder
LdU 3 Mitglieder
EVP 3 Mitglieder
GP 2 Mitglieder
FPS 2 Mitglieder
NFW 1 Mitglied
BFPW 3 Mitglieder

 

Stadtrat

Der Stadtrat, die Exekutive der Stadt Wädenswil, zählt neun Mitglieder. Der Stadtpräsident ist halbamtlich, die anderen Mitglieder sind nebenamtlich tätig.

Steueransätze 1990 1991 1992 1993 1994 1995
Politische Gemeinde
(inkl. Primarschule)
89 89 97 97 100 103
Oberstufenschulgemeinde 23 21 22 22 22 22
Reformierte Kirchgemeinde 10 10 10 10 10 12
Katholische Kirchgemeinde 14 14 14 14 14 14
Total für Reformierte 122 120 129 129 132 137
Total für Katholiken 126 124 133 133 136 139

 

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung gliedert sich in folgende Abteilungen:

- Präsidialabteilung
- Finanzabteilung
- Hochbauabteilung
- Tiefbauabteilung
- Werkabteilung
- Polizei- und Wehrabteilung
- Schul- und Jugendabteilung
- Sozialabteilung
- Gesundheits- und Sportabteilung
 
Die Stadtverwaltung ist in fünf Liegenschaften untergebracht:
 
- im Stadthaus an der Florhofstrasse 6
Arbeitsamt
Einwohnerkontrolle
Sektionschef
Steueramt
Vormundschafts- und Fürsorgesekretariat
Zivilstandsamt
 
- im alten Gewerbeschulhaus
Betreibungsamt
Fundbüro
Stadtammann
Schulsekretariat der Primarschule
Stadtpolizei
 
- im Neuhof, Florhofstrasse 3
Bauamt
 
- an der Eintrachtstrasse 24
Städtische Werke (Gas, Wasser, Autoregiebetrieb, Abfuhrwesen)
 
- an der Schönenbergstrasse 4
Sozialamt der Stadt Wädenswil
 

Wahlen, Abstimmungen

Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht. Stimmberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Vom Stimmrecht ist ausgeschlossen, wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt wurde.
 
Die Abstimmungslokale sind wie folgt geöffnet:
 
Freitag
Bahnhof Wädenswil
17.30-18.30 Uhr
Bahnhof Au
17.15-18.15 Uhr
 
Samstag
Schulhaus Eidmatt, Hortlokal
11.00-12.30 Uhr
 
Sonntag
Schulhaus Eidmatt, Hortlokal
10.00-12.00 Uhr
Schulhaus Ort
10.00-11.30 Uhr
Schulhaus Langrüti
11.00-12.00 Uhr
Schulhaus Stocken
11.00-12.00 Uhr
 
Wanderurne
Altersheim Frohmatt
Freitag, 09.45-10.15 Uhr
Altersiedlung «Bin Rääbe»
Freitag, 10.30-11.00 Uhr
 

Seit 4. Dezember 1994 ist auch die briefliche Stimmabgabe möglich.