Kurzinformation über unsere Stadt

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1989

Gliederung, Statistik

Wädenswil - seit 1974 Stadt - ist eine selbständige Politische Gemeinde des Kantons Zürich, eine Evangelisch-reformierte und eine Katholische Kirchgemeinde. Die Primarschulgemeinde ist mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Oberstufenschulgemeinde umfasst ausser Wädenswil die Gemeinden Schönenberg und Hütten. Das Stadtgebiet bildet einen Friedensrichterkreis Wädenswil Dorf und einen Kreis Wädenswil Berg und Au.

Wädenswil zählte am 1. Januar 1989 19409 Einwohnerinnen und Einwohner: 16016 Schweizer und 3393 Ausländer.
Die Arealstatistik wies Ende Januar 1989 total 4371 Parzellen mit insgesamt 3768 Gebäuden aus. Das 1739 ha 63 a 59 m2 grosse Gemeindegebiet gliederte sich wie folgt:
        ha a m2
Hofraum, Garten, Anlagen       250 04 57
Wiese       1093 51 07
Reben       8 59 97
Riede       49 94 91
Wald       122 12 91
Gebäudeflächen       71 47 14
Bahn, Strassen, Wege       130 50 40
Gewässer (ohne See)       13 42 61
Total       1739 63 58
             

 

Aufgaben der Stadt Wädenswil

In der Gemeindeordnung vom 4. März 1973 ist die Organisation der Stadt Wädenswil festgelegt.

Bund und Kanton übertragen der Stadt folgende Aufgaben:

- Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen
- Einzug von Bundes- und Kantonssteuern
- Einwohner- und Fremdenkontrolle
- Zivilstandswesen
- Fürsorge- und Vormundschaftswesen
- Sozialversicherung
- Arbeitsamt
- Betreibungs- und Konkurswesen
- Friedensrichteramt
- Militärwesen/Zivilschutz/Feuerwehr
 
Die Gemeindeautonomie umfasst:
 
- Erlass und Vollzug der Gemeindeordnung
- Planung, Zonenplan, Bauordnung
- Infrastrukturaufgaben: Schule, Strassen, Wasser, Abwasser, Energieversorgung
- öffentliche Gesundheitspflege
- Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
 

Gemeinderat

Seit 1974 kennt Wädenswil die parlamentarische Organisation mit Grossem Gemeinderat, hier Gemeinderat genannt. Er zählt 45 Mitglieder, die nach dem Verhältniswahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Für die Amtsdauer 1986-1990 zeigt er folgende Fraktionsstärken:

FdP 10 Mitglieder
SVP 10 Mitglieder
CVP 8 Mitglieder
SP 8 Mitglieder
LdU 5 Mitglieder
EVP 4 Mitglieder

 

Stadtrat

Der Stadtrat, die Exekutive der Stadt Wädenswil, zählt neun Mitglieder. Der Stadtpräsident ist halbamtlich, die anderen Mitglieder sind nebenamtlich tätig.

Steueransätze 1984 1985 1986 1987 1988 1989
Politische Gemeinde
(inkl. Primarschule)
102 101 98 98 94 92
Oberstufenschulgemeinde 25 24 25 25 24 23
Reformierte Kirchgemeinde 10 10 10 10 10 10
Katholische Kirchgemeinde 13 12 13 14 14 14
Total für Reformierte 137 135 133 133 128 125
Total für Katholiken 140 137 136 137 132 129

 

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung gliedert sich in folgende Abteilungen:

- Präsidialabteilung
- Finanzabteilung
- Hochbauabteilung
- Tiefbauabteilung
- Werkabteilung
- Polizei- und Wehrabteilung
- Schul- und Jugendabteilung
- Sozialabteilung
- Gesundheits- und Sportabteilung
 
Die Stadtverwaltung ist in vier Liegenschaften untergebracht:
 
- im Stadthaus an der Florhofstrasse 6
Arbeitsamt
Bauamt
Einwohnerkontrolle
Sektionschef
Steueramt
Vormundschafts- und Fürsorgesekretariat
Zivilstandsamt
 
- im alten Gewerbeschulhaus
Betreibungsamt
Fundbüro
Stadtammann
Schulsekretariat der Primarschule
Stadtpolizei
 
- an der Eintrachtstrasse 24
Städtische Werke (Gas, Wasser, Autoregiebetrieb, Abfuhrwesen)
 
- an der Schönenbergstrasse 4
Sozialamt der Stadt Wädenswil
 

Wahlen, Abstimmungen

Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht. Stimmberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Schweizer Bürger, die das 20. Altersjahr zurückgelegt haben. Vom Stimmrecht ist ausgeschlossen, wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt wurde. 
 
Die Abstimmungslokale sind wie folgt geöffnet:
 
Bahnhof Wädenswil:
Freitag, 17.00-19.00 Uhr
Bahnhof Au:
Freitag, 17.15-18.45 Uhr
Schulhaus Eidmatt, Hortlokal:
Samstag, 11.00-12.30, 15.00-17.00 Uhr
Sonntag, 10.00-12.00 Uhr
Schulhaus Ort:
Samstag, 13.00-14.00 Uhr
Sonntag, 10.00-11.45 Uhr
Schulhaus Langrüti:
Sonntag, 11.00-12.00 Uhr
Schulhaus Stocken:
Sonntag, 11.00-12.00 Uhr
Wanderurne:
In den Alterssiedlungen und Krankenheimen am Freitagvormittag
zwischen 09.00 und 11.00 Uhr.
 

Die Stadt Wädenswil verwendet den Einweg-Stimmausweis.