Die Politische Gemeinde

Quelle: Schönenberg, 1985 von Peter Ziegler

Auskauf aus dem Wädenswiler Armen- und Batzengut

Die Kirchgemeinde Wädenswil verfügte schon vor der Abtrennung Schönenbergs über ein Vermögen, über das Armen- und Batzengut, aus dem vor allem Arme unterstützt wurden. Die Kirchgenossen im Wädenswiler Berg hatten daran Ansprüche zu stellen, denn es war ja vor der Neubildung der Kirchgemeinde Schönenberg auch ihr Besitz gewesen. Denn das Armengut hatte man aus einem Teil der Einbürgerungsgebühren neuer Bürger geäufnet, das Batzengut aus dem Ertrag der Kirchenkollekten.
24 Gruss aus Schönenberg. Postkarte von 1901. Pfarrhaus, Kirche, Vorderer Schönenberg: Schulhaus und «Rössli».

25 Gruss aus Schönenberg. Postkarte von 1902. Ansicht des Dorfes, des Restaurant Frohsinn, des Weilers Tanne und des Maschinenhauses des Sihlwerks Waldhalden.

Da man es bei der Bildung der neuen Kirchgemeinde Schönenberg im Jahre 1703 unterlassen hatte, das bisher gemeinsame Kirchengut aufzuteilen, entstand mit der Zeit Streit zwischen den Kirchgenossen von Wädenswil und jenen von Schönenberg wegen der Verpflegung und der Besorgung der Armen in Schönenberg. In Stillstandssitungen (Stillstand = Kirchenpflege) und Kirchgemeindeversammlungen wurde nun der Wunsch geäussert, Wädenswil und Schönenberg sollten ihre bisher gemeinsam besessenen Kirchengüter aufteilen. Beide Kirchgemeinden ernannten daher im Einvernehmen mit dem Wädenswiler Landvogt Ausschüsse, welche unter dem Vorsitz des angesehenen Wädenswiler Untervogtes Hans Caspar Blattmann tagen und zuhanden der Zürcher Regierung eine beiden Parteien genehme Regelung ausarbeiten sollten. Bevollmächtigte aus Wädenswil waren neben Untervogt Blattmann die Landrichter Hauser auf Herrlisberg, Steffen an der Leigass, Theiler ob der Kirche und Streuli am Ort. Aus Schönenberg waren abgeordnet die Landrichter Pfister, Kleiner bei der Tanne, Pfister im Aesch sowie Kirchenpfleger Herdener an der Egg und Schützenmeister Staub in der Hüttmatt. Die beiden Ausschüsse trafen hinsichtlich des Auskaufs zwischen Wädenswil und Schönenberg folgende Abmachungen, die sie sich am 26. April 1784 in der Kanzlei der Landvogtei Wädenswil rechtsgültig bescheinigen liessen:

1. Das Wädenswiler Armen- und Batzengut beläuft sich auf einen Gesamtbetrag von 10 278 Gulden und 24 Schillinge. Schönenbergs Anteil an diesem Vermögen beträgt 2250 Gulden.
2. Schönenberg erhält diesen Betrag bis Ende 1784 oder bis zur Rechnungsablage an Martini 1785 ausbezahlt.
3. Wädenswil zahlt Schönenberg ab Martini 1784 90 Gulden Zins, ebenso auf Martini 1785, falls die Summe nicht schon vorher ausbezahlt worden ist.
4. Schönenberg erhebt dann gegenüber Wädenswil keine weiteren Forderung mehr. Die beiden Gemeinden sind in kirchlichen Belangen völlig getrennt.
5. Das Wädenswiler Gemeindegut und das Gemeindehaus samt Inventar bleiben gemeinsames, unverteiltes Eigentum.
6. Jeder Kirchgenossen von Wädenswil darf sich in der Kirchgemeinde Schönenberg niederlassen, ohne dass er dafür Einzugsgebühren zu entrichten hat. Die gleiche Regelung gilt für Kirchgenossen aus Schönenberg, die nach Wädenswil ziehen.
7. Die in der «Batzenlad» (Archiv- und Geldtruhe aufbewahrten silbernen Becher und Schalen gehören Wädenswil allein; die leere «Bazenlad» geht an die Kirchgemeinde Schönenberg über.
8. Jede Kirchgemeinde kommt für den Unterhalt und für die Verpflegung ihrer kirchgenössigen Armen selber auf. Wer von der einen in die andere Kirchgemeinde zieht, ohne dort Erb- oder Eigengut zu besitzen, wird im Verarmungsfall wieder der ursprünglichen Kirchgemeinde zugewiesen. Besitzt er dagegen in der neuen Gemeinde Erb oder Eigengut, kann er dort auch als Armer bleiben (da man nötigenfalls auf diesen Besitz zurückgreifen könnte). Verkauft jemand sein Eigentum und zieht dann in die andere Kirchgemeinde, ohne dort wieder Güter zu erwerben, unterstützt ihn bei Armengenössigkeit jene Gemeinde, in der «seine Voreltern zuletzt Erb und Eigen hatten».
9. Vom Bezugsgeld der Fremden, die sich in die Bürgergemeinde Wädenswil einkaufen, fliessen drei Viertel dem Gemeindegut Wädenswil zu, und ein Viertel kommt – je nach Wohnsitz – der Kirchgemeinde Wädenswil oder Schönenberg zu.
10. Die Brautkronen – eine Gebühr von Töchtern oder Witwen, die sich ausserhalb der Gemeinde zu verheiraten gedenken – werden weiterhin dem gemeinsamen Gemeindegut gutgeschrieben.
11. Das Braut- oder Bechergeld dagegen – eine Einheiratungsgebühr für fremde Bräute – kommt entweder Schönenberg oder Wädenswil zu, nämlich jener Kirchgemeinde, in der sich die Braut niederlässt.
12. Ab Martini 1783 kommt Schönenberg für folgende fixen Auslagen, die man bisher gemeinsam bestritten hat, alleine auf: Abendmahlwein, Wartegeld der Hebamme, Läuterlohn für den Schulmeister, Spesenvergütung an den Pfarrer für das Abholen der für Bedürftige bestimmten Winterkleider in Zürich. Schönenberg zahlt ferner den vierten Teil der jährlichen Patroulliengelder für die Flur- und Nachtwache sowie einen Viertel der Kanzleikosten für die Abnahme der Rechnungen.
26 Schönenberg und Hofsiedlungslandschaft im Wädenswiler Berg. Luftaufnahme um 1950.

Die von den Abgeordneten der beiden Kirchgemeinden ausgehandelte Auskaufregelung musste von der Zürcher Obrigkeit sanktioniert und ratifiziert werden. Dies geschah in der Ratssitzung vom 26. Mai 1784. Mit der Überweisung des auf 2206 Gulden 36 Schilling reduzierten Betrages an Schönenberg – das gemeinsame Armen- und Batzengut hatte in der Zwischenzeit abgenommen – wurde am 10. April 1786 die endgültige Lostrennung der beiden Kirchgemeinden vollzogen. Schönenberg führte nun eine eigene Armengut- und Batzengutrechnung. Über die Jahre 1786/87 legte der Rechnungsführer, der Bannwart Eschmann, am 13. März 1788 vor dem Wädenswiler Landvogt Orell Rechenschaft ab. Dem Abschied der Kanzlei Wädenswil ist zu entnehmen, dass der Landvogt Schönenbergs erste Armengut- und Batzengutrechnung in Ordnung befunden hatte.

Auskauf aus dem Wädenswiler Gemeindegut

Auch nach der Bildung der selbständigen Kirchgemeinde Schönenberg und der Ausscheidung der Kirchengüter in den 1780er Jahren blieben die Kirchgenossen «auf dem Schönenberg» Bürger der Gemeinde Wädenswil und gehörten damit zur alten Bürger- und Nutzungsgemeinde. Eine politische Gemeinde im heutigen Sinn gab es im Zürcher Stadtstaat des Ancien Regime noch nicht. Auch die Bürgergemeinde Wädenswil hatte – analog der Kirchgemeinde – eigenen Besitz. Unter anderem gehörte ihr das Wädenswiler Gemeindehaus samt Ausstattung, die Gemeindemetzg bei der Kirche, der Gemeindeplatz, der Musterplatz auf dem Geren und das Schulhaus im unteren Mittelberg.
1798, zu Beginn der Helvetik, wurde der Zürcher Staat neu organisiert. An die Stelle der Landvogteien und Obervogteien trafen 15 Distrikte. Wädenswil und Schönenberg wurden dem neu geschaffenen Distrikt Horgen zugeteilt. Mit einer neuen Gemeindeorganisation schuf man 1798 die Einwohnergemeinde, damals Munizipalitätsgemeinde geheissen. Auch in Schönenberg bildete eine solche Munizipalitätsgemeinde mit eigener Behörde, der Munizipalität, die bis 1803 amtete. Dann wurde – zu Beginn der von 1803 bis 1813 dauernden Epoche der Meditation – eine neue Behörde gewählt: ein Gemeinderat. Im Zürcher Regierungsetat von 1804 sind in den Verzeichnissen der Gemeindepräsidenten und der Gemeindeammänner auch die Amtsträger von Schönenberg aufgeführt.
Nachdem die politische Gemeinde Schönenberg einige Jahre bestanden hatte, fand der Gemeinderat von Schönenberg im Jahre 1811, es sei nun an der Zeit, auch den Auskauf aus dem Wädenswiler Gemeindegut zu vollziehen und sich damit vollständig von Wädenswil zu trennen.
27 Schönenberg. Ausschnitt aus der Wädenswiler Quartierkarte des Richterswiler Pfarrers Felix Vogler, 1748.

Der Gemeinderat Wädenswil war geneigt, diesem Begehren zu entsprechen. Wie man das schon 1784 für den Auskauf aus dem Kirchengut getan hatte, setzte man auch 1811 eine Kommission ein, welche die Angelegenheit vorzuberaten hatte. Der Ausschuss setzte sich zusammen aus den Herren Gemeindeammann Theiler und Batzenvogt Hauser aus Wädenswil sowie Präsident Pfister und Seckelmeister Zürrer aus Schönenberg.
Die Bevollmächtigten konnten sich indessen über den Teilungsmodus nicht einigen. Streitpunkte waren vor allem die Bewertung des Wädenswiler Gemeindehauses und des Schulhauses Mittelberg. Während Wädenswil den Wert des Gemeindehauses mit 5400 Gulden annehmen wollt, plädierten die Vertreter von Schönenberg für einen weit höheren Betrag. Da Schönenberg für die Abgeltung aller früheren Besitzrechte am Gemeindegut Wädenswil 2000 Gulden verlangte, Wädenswil aber lediglich 1500 Gulden vergüten wollte, kam das strittige Geschäft im Februar 1812 vor die Administrations-Kommission in Zürich. Diese vermittelte einen Kompromiss: Wädenswil sollte Schönenberg mit einem Viertel des auf 7000 Gulden veranlagten Gemeindegutes auszahlen, also mit 1750 Gulden. Das Schulhaus im unteren Mittelberg und der Trüllplatz für militärische Musterungen im Geren Wädenswil sollten dagegen weiterhin beiden Gemeinden gemeinsam gehören. «Nutzen und Schaden» waren im Verhältnis 3 zu 1 unter Wädenswil und Schönenberg aufzuteilen.
Die Auszahlung erfolgte auf Mai 1813. Mit Zinsen erhielt Schönenberg von Wädenswil damals 1864 Gulden 13 Schillinge und 9 Heller. Damit waren alle früheren Verbindlichkeiten zwischen den beiden Gemeinden aufgehoben. Wer im Mai 1811 Liegenschaften in der einen oder anderen Gemeinde besass, wurde dort Bürger, wo der Grundbesitz lag. Und jeder, der von diesem Zeitpunkt an aus der einen in die andere Gemeinde umzog, musste einen Heimatschein mitbringen und den «Hintersess», eine Niederlassungsgebühr, bezahlen.

Bevölkerungsentwicklung

Genaue Bevölkerungsverzeichnisse gibt es für zürcherische Gemeinden seit dem Jahre 1634. Da Schönenberg aber bis 1813 politisch zu Wädenswil gehörte, wurden seine Bevölkerungszahlen nicht gesondert erfasst. Genaue Aussagen über die Bevölkerungsentwicklung können seit 1799 gemacht werden. Bei den Zählungen wurden für Schönenberg folgende Zahlen ermittelt:
 
Jahr Einwohner Jahr Einwohner
1799 1283 1930 1134
1836 1432 1941 1164
1850 1468 1950 1211
1860 1464 1960 1255
1870 1406 1970 1291
1880 1273 1980 1350
1888 1170 1981 1380
1900 1135 1982 1459
1910 1074 1983 1486
1920 1114 1984 1519

 

Der Zusammenbruch der Seiden-Hausindustrie brachte Schönenberg zwischen 1850 und 1910 empfindliche Bevölkerungsverluste. Das Bevölkerungswachstum zwischen 1910 und 1950 ist zu einem Teil auf Einwanderung aus benachbarten Kantonen zurückzuführen. Während 1900 nur vereinzelte Höfe Ihren Besitzer gewechselt hatten, fanden zwischen 1911 und 1920 acht Heimwesen, zwischen 1921 und 1930 zehn Heimwesen und zwischen 1931 und 1940 noch sechs Heimwesen einen anderen Besitzer. Die neuen Eigentümer waren Angehörige katholischer Konfessionen und hatten meist kinderreiche Familien.
Seit den 1970er Jahren ist Schönenberg vermehrt Wohnsitz von Leuten geworden, die in einer linksufrigen Seegemeinde oder in der Stadt Zürich ihrer Arbeit nachgehen. Die Eröffnung der Nationalstrasse N 3 bis Richterswil im Jahre 1967 begünstigte diese Entwicklung.
Von den alten Schönenberger Geschlechtern waren um die Mitte des letzten Jahrhunderts die Schärer, Rusterholz und Bachmann am häufigsten. Diese Namen finden sich auch heute noch im Bürgerregister. Dann gab es damals die Bar, Baumann, Brupbacher, Eschmann, Gattiker, Grob, Günthard, Hauser, Hiestand, Höhn, Hürlimann, Isler, Kleiner, Korrodi, Landis, Leuthold, Staub, Stocker, Temperli, Treichler und Zürrer. Durch Zuzug aus der Innerschweiz wurden Kälin und Marti heimisch.

Bauliche Entwicklung

Noch gehört Schönenberg zum ausgeprägten Streusiedlungsgebiet mit vorherrschenden Weiler- und Einzelhofsiedlungen. Verschiedene dieser Ansiedlungen gehen in spätmittelalterliche Zeit zurück, andere sind in den folgenden Jahrhunderten, vielfach auf gerodetem Land oder bei der Aufteilung eines Grosshofes, entstanden. Mancher Hof lehnt sich an einen Hang oder beherrscht einen Moränenrücken, Flurnamen wie Egg, Fernegg, Hinterberg, Hohenberg, Mittelberg, Rechberg, Fuchsberg, Stollen, Wolfbüel, Farnbüel, Mühlebüel, Spitzenbüel, Rain, Humbelrain weisen auf solche Siedlungsanlagen hin.
«Man zählt 146 Häuser mit 261 Wohnungen, die teils aus Holz, teils aus Fachwerk gebaut sind. Ganz gemauerte hat es nur wenige. Überall sieht man Ziegeldächer.» Dies schrieb Gerold Meyer von Knonau 1846 in seinem Buch «Der Canton Zürich». Noch heute lassen sich oft im selben Weiler verschiedene Haustypen finden. Neben dem Innerschweizerhaus mit seinen charakteristischen Klebdächern steht das Fachwerkhaus mit bunten Riegeln und getünchtem Mauerwerk, aber auch das Flarzhaus und das Haus des einfachen Handwerkers sind vertreten. Dazu kommen Scheunen, Sennhütten, Waschhäuschen und andere Kleinbauten, welche den Gehöften und Weilern einen besonderen Reiz verliehen.
28 Schönenberg von Nordosten, 1984.
32 Gemeindehaus von 1948, erweitert 1973.
29 Blick vom Stollenrain auf Fernegg, um 1938.
33 Mehrzweckgebäude «Dorfhuus», 1985.
30 Weiler Mülistalden, 1984.
34 Katholische Kirche, 1985.
31 Das erste Schulhaus von Schönenberg.
35 Bauernhaus Buebheini, frühes 18. Jahrhundert.
36 Neubad. 17. Jahrhundert/1831.
40 Bauernhaus Chülpen von 1820.
37 Balmisacher, Aufnahme von 1984.
41 Bauerhaus Rotenblatt, 18. Jahrhundert.
38 Bauernhaus Buebenwis von 1779.
42 Ehemalige Sennhütte Tanne, 18. Jahrhundert.
39 Tannenhof, Tanne, Ende 18. Jahrhundert.
43 Scheune Gschwändmatt.
44 Mittler Langwis, Bretterdecke um 1750.
48 Ufem Rain. Kranzkachel von 1768.
45 Die Kirchendecke als Wandtäfer im «Moos».
49 Mülistalden, Ofenkachel von 1779.
46 Küche im Wohnhaus Hinter Egg.
50 Buebenwis. Ofenkachel von 1779.
47 Rechberg. Kranzkachel von 1767.
51 Haus Ass.-Nr. 39 Ofenkachel Ende 18. Jh.

Kern des Weilers Tanne, dessen Name vermutlich auf ein Bildstöcklein der Heiligen Anna am Pilgerweg nach Einsiedeln zurückzuführen ist, sind das an der Strassenkreuzung gelegene ehemalige Wirtshaus «Tanne», ein Riegelhaus von 1730 und das aus dem Ende des 18. Jahrhunderts stammende Doppelbauernwohnhaus Tannenhof mit gegenüberliegendem Waschhäuschen von 1773. Die anderen Bauten stammen zur Hauptsache aus den Jahren zwischen 1830 und 1850. So auch der Gasthof zur Tanne mit hübschem Wirtshaus-Schild.
52 Schönenberg. Ausschnitt aus der Wildkarte, um 1850.

Reizvoll ist auch der Kleinweiler Hinter Egg zwischen Tanne und Samstagern. Der hier stehende, fein gegliederte Fachwerkbau Althaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde 1974 vom Kantonalen Komitee für das «Europäische Jahr für Denkmalpflege und Heimatschutz 1975» als kantonales Musterbeispiel eines Bauernhauses ausgewählt und 1977 aussen und 1983 innen umfassend renoviert.
Aus dem mittelalterlichen Grosshof Rechberg waren bis um 1925 durch Teilung fünf Höfe entstanden. Die an den Türstürzen zum Teil datierten Bauten aus dem 17. Und 18. Jahrhundert sind als Schutzobjekte von regionaler Bedeutung eingestuft. Heute besteht der Weiler aus drei Wohnhäusern, zwei Scheunen und vier Ökonomiegebäuden, welche locker auf der Kuppe eines Moränenhügels angeordnet und von Wiesen und Obstbäumen umgeben sind.
Die Kirche von 1703 setzt einen Hauptakzent ins damalige Siedlungsbild. Hier, an der Strassengabelung, verdichtete sich die Bebauung zu einer Art Ortskern mit Wirtschaften und dem Schulhaus. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden wiederum in diesem Bereich grössere Neubauten mit öffentlichem Charakter:

1948 das von Jacques Ringger, Zürich, erbaute, 1973 erweiterte Gemeindehaus
1950 das Schulhaus auf dem Humbel
1971 die neue Post an der Wädenswilerstrasse
1984 das Mehrzweckgebäude «Dorfhuus».

In den 1970er Jahren setzte in Schönenberg eine rege Bautätigkeit ein. In der Folge entstanden neue Quartiere in der Vorderen Fernegg, am Humbel und im Balmisacher, am Sunnenrain, am Kirchrain und in Hinter Schönenberg. Die Entwicklung der Bautätigkeit in den letzten hundert Jahren veranschaulichen folgende Zahlen:

Jahr Häuser Haushaltungen
1880 246 264
1888 232 250
1900 210 247
1910 188 228
1920 203 237
1930 170 245
1941 176 253
1950 219 271
1960 221 292
1970 268 327
1980 331 406
1985 ca. 390 495

 

In der Gemeindeversammlung vom 18. Dezember 1981 genehmigten die Stimmberechtigten den kommunalen Richtplan, bestehend aus Siedlungs- und Landschaftsplan, Verkehrs- und Versorgungsplan. Eine im Jahre 1984 erlassene Bau- und Zonenordnung ersetzte die Bauordnung von 1966. Im überarbeiteten Zonenplan wurden Vorder und Hinter Schönenberg sowie der Weiler Tanne als schützenswertes Ortsbild ausgeschieden. Das kommunale Inventar für Natur- und Heimatschutzobjekte ist in Arbeit. Baudenkmäler von überkommunaler Bedeutung sind der Kirchhügel mit ummauertem Kirchen- und Pfarrhausbezirk, der Weiler Rechberg, das Bauernwohnhaus Mittler Langwies sowie das Althaus Hinter Egg.
 

Armenwesen und Soziale Einrichtungen

Vom Armenhaus zum Altersheim
Zu den Aufgaben der Kirchgemeinde gehörte seit je die Fürsorge für die Armen. Im Hunger- und Teuerungsjahr 1817 liess die Gemeinde den Armen täglich mittags um elf Uhr Armensuppe aus Reis, Mehr und Habermehl austeilen. An 52 Personen und deren Angehörige werden vom 16. Februar bis Ende August 1817 täglich 142 Portionen Suppe abgegeben. Der Gedanke, in Schönenberg eine Armenanstalt zu bauen, kam im Sommer 1840 erstmals in einer Gemeindeversammlung zur Sprache. 1842 stimmten 74 von 87 anwesenden Männern dem Kauf einer auf die Gant gebrachten Liegenschaft in der Stollenweid zu. Das Wohnhaus wurde umgebaut und 1844 als vom Ehepaar Rusterholz geleitete Armenanstalt eröffnet.
Aufgenommen wurden zum überwiegenden Teil auswärtige Schönenberger. Laut Hausordnung mussten «gesunde Personen männlichen Geschlechts» nach Anleitung des Verwalters ländliche Arbeiten verrichten. Die Frauen hatten im Haushalt mitzuhelfen und wurden zudem zum Weben, Spulen und Stricken angehalten. Ältere Männer beschäftigte man mit Finkenflechten und der Herstellung von Papiersäcken für Spezereihändler.
Im Jahre 1860 zählte das Armenhaus 46 «Insassen». Sie konsumierten wöchentlich im Durchschnitt 112 Pfund Mais, 26 Pfund Habermehl, 25 Pfund Mehl und 13 Pfund Butter. Fleisch gab es laut Reglement nur an hohen Festtagen, an Neujahr, an der Fasnacht und an der Kirchweih. Im Armenhaus gab es häufig Streit. Dann griff der Verwalter hart durch: Auflehnung gegen die Hausordnung, Anzettelung von Hader und Zank wurde mit Arrest bei Wasser und Brot bestraft.
Unter den Bewohnern gab es immer wieder Originale. Barbara Steinmann, die «Bäbe», rauchte fürs Leben gern einen Stumpen. Sie wurde 95 Jahre alt. Dem «Armehuusanneli» Anna Hiestand ging eine Prise Schnupftabak über alles.
Mitte der 1850er Jahre fügte man dem Gebäude zwei Seitenflügel an mit dazwischen eingebauten Lauben Der Armenreferent, Bezirksrat Sprüngli, fand damals, es gereiche Schönenberg zur Ehre, dass für die Armen so christlich gesorgt werde. Das Haus, die Scheune und er laufende Brunnen seien sehr schön. Im Jahre 1931 wurde das Innere völlig umgestaltet. Manche Einwohner fanden sogar, man habe das Bürgerheim, wie das frühere Armenhaus von nun an hiess, zu vornehm eingerichtet und gaben ihm den Beinamen «Hotel Engel».
Mit den Jahren erwies sich das Bürgerheim Schönenberg als unzweckmässig. In baulicher und hygienischer Hinsicht entsprach es den Anforderungen nicht mehr und zeigte Anzeichen des Zerfalls. Nach den Plänen des Wädenswiler Architekten Heinrich Kübler wurde darum in der Stollenweid ein neues Altersheim gebaut und im Oktober 1958 eingeweiht. Kurze Zeit darnach nahm die Gemeinde mit einem fröhlichen Dorffest in den leeren Räumen des alten Hauses Abschied vom Bürgerheim, das hierauf abgebrochen wurde.
Im Mai 1980 genehmigte die Gemeindeversammlung das von Architekt Erwin Uster ausgearbeitete Projekt für den Ausbau des Dachstocks im Altersheim Stollenweid. Der Umbau war im Herbst 1981 vollendet.
In jüngerer Zeit entstanden in Schönenberg weitere soziale Einrichtungen:

1955 die Mütterberatung
1977 der Krankenpflegeverein Schönenberg-Hütten
1980 ein Haushilfedienst
1985 die Betagtenhilfe.
53 Altersheim Schönenberg, 1984.
54 Erholungsheim Schönenberg, 1971.

Vom Erholungsheim zu JK-Haus Zweierhof
Durch ein Vermächtnis konnte der «Zürcherische Verband für kirchliche Liebestätigkeit» im Jahre 1913 das 1831 erbaute ehemalige Doktorhaus im Zweierhof erwerben und darin in enger Zusammenarbeit mit dem Reformierten Pfarramt Schönenberg ein «Erholungsheim für Minderbemittelte» führen.
Mit steigendem Wohlstand in den fünfziger und sechziger Jahren sank die Gästezahl, was dann im Mai 1979 zur Schliessung des Betriebes führte. Im Sinn der Zweckbestimmung der Statuten suchte man nun eine neue Aufgabe für das Haus. Sie wurde gefunden durch die Zusammenarbeit mit der «Jungen Kirche der Schweiz», der Jugendorganisation der reformierten Schweizer Kirchen. Das heimelige JK-Haus Zweierhof mit seinen 14 Zimmern – und bald mit Mehrzweckraum und Betreuerwohnung im baubewilligten Nebengebäude – steht der Jugend und anderen Interessierten seit 1980 zur Verfügung als Ort für Begegnungen, Kurse, Tagungen, Wochenenden, Lager und Landschulwochen.
Das Haus soll der «Jungen Kirche» nach Abschluss der Bauarbeiten geschenkt werden.

Wasserversorgung

Die meisten Bauernhöfe in Schönenberg verfügten seit alter Zeit über private Wasserversorgungen mit Quellwasser aus Brunnenstuben oder bezogen Grund- und Sammelwasser aus Sodbrunnen und Zisternen. Flurnamen wie Brunnenhof beim Müsli oder Brunnwiesmatten bei Buebenwie erinnern an wichtige Wasservorkommen. Der Naturhistoriker Johann Jakob Scheuchzer berichtete 1752 vom Hungerbrünneli vorhalb Wisserlen: «Hungerbrunn wird also genennet, weilen er, wenn er anlaufet, eine Fruchtheuere anzeiget.»
Am 10. November 1904 schlossen sich 26 Genossenschafter zur privaten Wasserversorgungsgenossenschaft Kirch-Schönenberg zusammen. Diese versorgte die Weiler Neuhof, Ober Neuguet, Gisihegi, Langwis, Säubad, Bürgerheim und Balmisacher sowie das eigentliche Dorf (ohne Matten und Fernegg). Man fasste unter anderem Trinkwasser im Balmisacher, das jedoch später aberkannt wurde und nur noch als Bauwasser genutzt werde konnte, und verwendete seit den dreissiger Jahren Überschusswasser von Hütten sowie der Stadt Zürich (Fassung gegenüber der Hüttner Säge), das jedoch nicht käuflich erworben werden konnte. Hauptsächlich in den Trockenzeiten von 1947 und 1949 sowie ab de 1950er Jahren war das Wasser in Schönenberg häufig knapp; eine bessere Versorgung drängte sich auf. Am 14. September 1962 ging die Wasserversorgung Kirch-Schönenberg an die politische Gemeinde über, die sich 1965 in die Wasserversorgung Wädenswil einkaufte, sich am Reservoir Schlieregg einen Anteil sichterte und das Reservoir Segel bauen liess. Heute bezieht Schönenberg neben Überschusswasser aus Hütten auch Seewasser von Wädenswil, das über die Reservoire Schlieregg und Segel ins Verteilnetz fliesst. Über eine Ringleitung ist Schönenberg zudem mit der Wasserversorgung Richterswil und Hirzel verbunden.

Abwasser

Mit einem Aufwand von rund 5 Millionen Franken hat Schönenberg das Abwasserproblem gelöst. Die 1953/54 gebaute gemeindeeigene Kläranlage war die dritte Anlage im Kanton Zürich. Sie verfügte über einen zentralen Klärteich (Oxidationsgraben) in der «Matte», dem die Abwässer im Hauptsammelkanal Kirchgasse – mit Seitenstrang vom Schulhaus auf dem Humbel – zugeführt wurden. Ende der 1960er Jahre entstand die Kanalisation vom Sonnenrain bis zum «Rössli».
Die Gemeindeversammlung vom 9. Juli 1971 genehmigte ein neues generelles Kanalisationsprojekt. In der Folge entstand die dreistufige Abwasserreinigungsanlage im unteren Mittelberg, die am 30. April 1977 eingeweiht werden konnte und durch einen Hauptsammelkanal mit dem Dorf verbunden ist. Dann wurde das Kanalnetz laufend erweitert und erneuert. Unter anderem bewilligen die Stimmberechtigen Kredite für folgende Leitungsbauten:

1974 Balmisacherstrasse
1976−1980 Sammelstrasse Humbel
1976 Vorder Schönenberg (mit Pumpanlage)
1978 Unterer Mittelberg – Tanne; Mülistalden – Chülpen; Mülistalden – Stollen – Ponyhof
1982 Sunnenrain – Neubad.
55 Kläranlage im unteren Mittelberg, eingeweiht 1977.

Kehrichtabfuhr

Wer den Hauskehricht nicht auf eigenem Land ablagerte, brachte ihn bis zu Beginn der 1960er Jahre in die Deponie an der Rotenblattstrasse beim Zweierhof oder in die Deponie Rechberg. Geruchsbelästigungen, Rattenplage und ein Umdenken in Sachen Umweltschutz veranlassten die Gemeindebehörde, das Abfallproblem befriedigender zu lösen. 1963 trat Schönenberg mit den übrigen Gemeinden des Bezirkes Horgen dem Zweckverband für den Bau und Betrieb einer zentralen Kehrichtverwertungsanlage in Horgen bei. Dieses Gemeinschaftswerk wurde 1968 in Betrieb genommen. Schönenberg sammelte den Hauskehricht zunächst mit einem 1963 von der Gemeinde Langnau erworbenen alten Ochsner-Anhänger ein und transportierte ihn vor der Eröffnung der Zentralen Anlage in Horgen nach Baar und Neuheim.
Heute wird der Hauskehricht durch eine private Firma wöchentlich abgeführt, das Sperrgut einmal im Monat, das Grubengut vierteljährlich. Seit 1981 steht auf dem VOLG-Parkplatz eine Mulde für Altglas; der Musikverein sammelt das Altpapier ein.

Feuerwehr

Ältestes Zeugnis für die Feuerwehr Schönenberg ist die noch erhaltene fahrbare Druckspritze aus dem Jahre 1779. Sie ist das Werk des Spritzenmachers und Kupferschmieds Johann Kaspar Pur in Zürich. 1889 wurde eine neue, ebenfalls von Pferden gezogene Spritze mit Saug- und Druckpumpe angeschafft. Seit 1973 steht die Motorspritze des Zivilschutzes zur Verfügung. 1979 schaffte Schönenberg ein Tanklöschfahrzeug an.
Feueralarm wurde mit Alarmhörnern und gemäss § 20 der Sigristenordnung von 1859 mit den Kirchenglocken gegeben. Heute erfolgt der Alarm durch Telefon, Kirchenglocken (die in absehbarer Zeit durch Sirenen abgelöst werden) oder Feuerhorn. Seit kurzem ist die Feuerwehr auch mit fünf Funkgeräten ausgerüstet.
Das Wasser zum Löschen bezog man ursprünglich aus gestauten Bächen, Torfgruben, Zisternen und Sodbrunnen. Nach und nach legte man in der ganzen Gemeinde Feuerweiher an, so im Chalchtarenmoos, im «Wald», Haslbau, Rechberg, Tannenhof, Neuguet, Wolfbuel, in der Sagen, Gschwändmatt, in der Au, auf Stollen und beim Sunnenrain. Um 1940 erstellte man in der Gemeinde die erste Hydrantenleitung.
Seit 1982 ist – nach Reglementen von 1860, 1903 und 1949 – die vierte Feuerwehrverordnung in Kraft. Das Pikett führt alle Monate eine Übung durch, die in die Züge Dorf und Tanne unterteilte Pflichtfeuerwehr vier Übungen. Im Dorfhuus stehen der Feuerwehr moderne Einrichtungen zur Verfügung: Ein Theorieraum, Geräteräume und deine Schlauchtrocknungsanlage.
56/57 Feuerspritze von 1779; Windlicht mit Gemeindewappen.

Zivilschutz

Aufgrund der Bestimmungen der Zivilschutzgesetzgebung wurde im Jahre 1968 auch Schönenberg mit dem Aufbau einer örtlichen Schutzorganisation beauftrag. Ihr schloss sich - durch Verfügung der Militärdirektion des Kantons Zürich – im Jahre 1972 auch die Nachbargemeinde Hütten an. Die Schaffung von Schutzräumen ist in Schönenberg – besonders wegen der Streusiedlung – ein grosses Problem. Die älteren Häuser weisen noch keine Schutzräume auf, die Neubauten mit Schutzräumen werde nur noch wenige entstehen können, denn in der Gemeinde gibt es praktisch kein eingezontes Land mehr. Seit 1984 steht der Zivilschutzorganisation Schönenberg/Hütten im Mehrzweckgebäude Dorfhuus in Schönenberg ein Kommando- und Sanitätsposten zur Verfügung.

Gemeindebibliothek

Die Gemeindebibliothek Schönenberg verfügte 1968, als der neu gegründete Gemeindeverein deren Betreuung übernahm, über einen weitgehend veralteten Bestand von rund 700 Büchern. Sie waren in Schränken vor dem Lehrerzimmer des Schulhauses eingeschlossen, die einmal pro Woche für kurze Zeit geöffnet wurden. Die 1970 gebildete Bibliothekskommission setzt sich für einen günstigeren Standort ein. 1972 konnte die zusammengelegte Gemeinde- und Schülerbibliothek im ehemaligen Kindergartenraum des Schulhauses Humbel eingeweiht werden. 1978 kam als neue Abteilung eine Kassettothek dazu. In der Gemeindeversammlung von 25. Juni 1982 bewilligten die Stimmberechtigten den Kredit für die Verlegung der Bibliothek unter das geräumige Dach der Turnhalle. Hier ist sie nun grosszügig und einladend untergebracht. Im Sommer 1985 zählte sie rund 3450 Bände.
59 Gemeindebibliothek unter dem Turnhallendach. 60 Feuereimer von 1858, mit Gemeindewappen.
 

Mehrzweckgebäude «Dorfhuus»

Gegenüber dem Pfarrhaus und der reformierten Kirche erhebt sich an der Hüttnerstrasse das vom Architekturbüro Appenzeller & Demmler in Wädenswil geplante Mehrzweckgebäude «Dorfhuus». Mit seinem Bau wurde am 17. Mai 1982 begonnen. Am 18. November 1983 feierte die Bevölkerung das Aufrichtefest mit Aufrichtetanz. Die Einweihung fand über das Wochenende vom 19. Juni bis 1. Juli 1984 statt. Das «Dorfhuus» verfügt über einen Gemeindesaal für 300 bis 350 Personen, mit Bühne, Office und Küche. Mit diesem Bau besitzt Schönenberg ein modernes Zentrum des Dorflebens. Hier finden Gemeindeversammlungen statt, hier werden Konzerte veranstaltet, Theateraufführungen, Vorträge, Ausstellungen …
Aber auch der Zivilschutz, die Feuerwehr und die Gemeindewerke verfügen hier – im Untergeschoss – über zweckdienliche Räume.
58 «Dorfhuus» Schönenberg, eingeweiht 1984.

Gemeindewappen

Das Wappen von Schönenberg zeigt in Rot über grünem Dreiberg eine ovale silberne Gürtelschnalle mit aufwärtsgerichtetem Dorn. Es ist abgeleitet von demjenigen der Gemeinde Wädenswil, zu der das Gebiet von Schönenberg kirchlich bis 1703 gehört hat. Das Wappen taucht 1826 erstmals auf, als kennzeichnender Schmuck eines ledernen Feuereimers, und zeigt in rotem Feld über grünem Dreiberg eine viereckige goldene Schnalle ohne Querstift. Auf Feuereimern von 1858 ist die viereckige Schnalle silbern und mit Querstift dargestellt. Eine Feuerurkunde von 1861 zeigt erstmals eine ovale Schnalle, die dann auch im Stempel des Gemeinderates von 1880 sowie auf der Wetterfahne des Kirchturms erscheint. Um gegenüber dem Wädenswiler Wappen einen deutlichen Unterschied zu setzen, versah die Wappenkommission der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich das Gemeindezeichen von Schönenberg mit einer silbernen Schnalle statt mit einer goldenen, und in Anlehnung an den Ortsnamen führte man den 1828 belegten gründen Dreiberg wieder ein. Der Gemeinderat von Schönenberg stimmte diesem Vorschlag in der Sitzung vom 29. Juni 1932 zu.
 




Peter Ziegler