Kurzinformation über unsere Stadt

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1981


Die folgende Zusammenstellung über Wädenswil vereinigt auf knappem Raum Hinweise, die sonst an den verschiedensten Orten nachzuschlagen wären. Anregungen und Ausbau dieser Sammlung werden gerne entgegengenommen. Viele aktuelle Informationen sowie Adressverzeichnisse von Ämtern und Vereinspräsidenten enthält der Veranstaltungskalender des Verkehrsvereins Wädenswil. Die Broschüre wird jeden Monat an alle Haushaltungen verschickt.

Peter Ziegler

Gliederung, Statistik

Wädenswil - seit 1974 Stadt - ist eine selbständige Politische Gemeinde des Kantons Zürich, eine Evangelisch-reformierte und eine Katholische Kirchgemeinde. Die Primarschulgemeinde ist mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Oberstufenschulgemeinde umfasst ausser Wädenswil die Gemeinden Schönenberg und Hütten. Das Stadtgebiet bildet einen Friedensrichterkreis Wädenswil Dorf und einen Kreis Wädenswil Berg und Au.

Wädenswil zählte am 1. Januar 1981 18674 Einwohnerinnen und Einwohner: 15526 Schweizer und 3148 Ausländer.
Die Arealstatistik wies Ende Januar 1981 total 4165 Parzellen mit insgesamt 3195 Gebäuden aus. Das 1739 ha 68 a 78 m2 grosse Gemeindegebiet gliederte sich wie folgt:
        ha a m2
Hofraum, Garten, Anlagen       195 34 93
Wiese       1179 11 58
Reben       7 72 80
Riede       67 05 97
Wald       121 43 81
Gebäudeflächen       59 51 21
Bahn, Strassen, Wege       95 87 71
Gewässer (ohne See)       13 60 77
Total       1739 68 78
             

 

Aufgaben der Stadt Wädenswil

In der Gemeindeordnung vom 4. März 1973 ist die Organisation der Stadt Wädenswil festgelegt.

Bund und Kanton übertragen der Stadt folgende Aufgaben:

- Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen
- Einzug von Bundes- und Kantonssteuern
- Einwohner- und Fremdenkontrolle
- Zivilstandswesen
- Fürsorge- und Vormundschaftswesen
- Sozialversicherung
- Arbeitsamt
- Betreibungs- und Konkurswesen
- Friedensrichteramt
- Militärwesen/Zivilschutz/Feuerwehr
 
Die Gemeindeautonomie umfasst:
 
- Erlass und Vollzug der Gemeindeordnung
- Planung, Zonenplan, Bauordnung
- Infrastrukturaufgaben: Schule, Strassen, Wasser, Abwasser, Energieversorgung
- öffentliche Gesundheitspflege
- Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
 

Gemeinderat

Seit 1974 kennt Wädenswil die parlamentarische Organisation mit Grossem Gemeinderat, hier Gemeinderat genannt. Er zählt 45 Mitglieder, die nach dem Verhältniswahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Für die Amtsdauer 1978-1982 zeigt er folgende Fraktionsstärken:

SP 11 Mitglieder
FdP 10 Mitglieder
SVP 9 Mitglieder
CVP 7 Mitglieder
LdU 5 Mitglieder
EVP 3 Mitglieder

 

Stadtrat

Der Stadtrat, die Exekutive der Stadt Wädenswil, zählt neun Mitglieder. Der Stadtpräsident ist halbamtlich, die anderen Mitglieder sind nebenamtlich tätig.

Steueransätze in Prozenten
1977 1978 1979 1980 1981
Politische Gemeinde
(inkl. Primarschule)
120 120 115 112 107
Oberstufenschulgemeinde 24 24 24 24 24
Reformierte Kirchgemeinde 9 9 9 9 9
Katholische Kirchgemeinde 11 11 11 11 11
Total für Reformierte 153 153 148 145 140
Total für Katholiken 155 155 150 147 142

 

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung gliedert sich in folgende Abteilungen:

- Präsidialabteilung
- Finanzabteilung
- Hochbauabteilung
- Tiefbauabteilung
- Werkabteilung
- Polizei- und Wehrabteilung
- Schul- und Jugendabteilung
- Sozialabteilung
- Gesundheits- und Sportabteilung
 
Die Stadtverwaltung ist in vier Liegenschaften untergebracht:
 
- im Stadthaus an der Florhofstrasse 6
Arbeitsamt
Bauamt
Einwohnerkontrolle
Sektionschef
Steueramt
Vormundschafts- und Fürsorgesekretariat
Zivilstandsamt
 
- im alten Gewerbeschulhaus
Betreibungsamt
Fundbüro
Stadtammann
Schulsekretariat der Primarschule
Stadtpolizei
 
- an der Eintrachtstrasse 24
Städtische Werke (Gas, Wasser, Autoregiebetrieb, Abfuhrwesen)
 
- an der Schönenbergstrasse 4
Sozialamt der Stadt Wädenswil
 

Wahlen, Abstimmungen

Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht. Stimmberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Schweizer Bürger, die das 20. Altersjahr zurückgelegt haben. Vom Stimmrecht ist ausgeschlossen, wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt wurde. 
 
Die Abstimmungslokale sind wie folgt geöffnet:
 
Freitag
Im alten Eidmattschulhaus Dorf
19.00-20.00 Uhr
 
Samstag
Im Bahnhof Au, Wartsaal
12.15-14.00 Uhr
Im Bahnhof Wädenswil, Wartsaal
12.30-14.30 Uhr
Im alten Eidmattschulhaus Dorf
18.00-20.00 Uhr
 
Sonntag
Im alten Eidmattschulhaus Dorf
10.00-12.00 Uhr
Im Schulhaus Au
10.00-11.45 Uhr
In den Schulhäusern Langrüti und Stocken
11.00-12.00 Uhr
 

Die Stadt Wädenswil verwendet den Einweg-Stimmausweis.