Der Steuerstreit von 1467/68

Quelle: Wädenswil Erster Band von Peter Ziegler

Die Ausgangslage

Am 31. August 1467 verpfändete Herzog Sigmund von Österreich die Stadt Winterthur für 10’000 Gulden an Zürich. Da Zürich die Pfandsumme kurzfristig aufbringen musste, sah es sich genötigt, zu Stadt und Land eine vierjährige allgemeine Steuer zu erheben. Die betreffende Steuerverordnung des Rates datiert vom 5. Oktober 14671. Sie sah zwei verschiedene Steuern vor: eine Vermögens- und Gutsteuer mit jährlicher Belastung von 2,5 Promille und eine Leib- oder Kopfsteuer von fünf Schillingen für alle Personen über 15 Jahren. Nachdem schon 1455 und 1461 ausserordentliche Steuern zur Deckung der Kosten des Alten Zürichkrieges erhoben worden waren, rechnete Zürich jetzt mit Widerstand der Steuerzahler. Die Regierung wies deshalb mit Nachdruck darauf hin, man habe bisher wegen Winterthur viel Kosten, Unruhe und Feldzüge gehabt. Dies werde mit dem Erwerb durch Zürich aufhören. Die Neuerung der Personalsteuer rief aber trotz diesen Erklärungen Unwillen hervor, vor allem in minderbemittelten Kreisen. Man erblickte darin einen Akt sozialer Willkür, der einen Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte des einzelnen darstellte. In Meilen versammelte sich die Bevölkerung mehrmals zu geheimen Beratungen in der Kirche. Schliesslieh gab man aber den Widerstand vernünftigerweise auf. Hartnäckiger verhielten sich die Einwohner der Johanniterherrschaft Wädenswil am anderen Seeufer. Die Leute von Wädenswil und Richterswil beschlossen «nüth zu geben» 2, und verschanzten sich hinter folgende Argumente:
Zürich will als Landes- und Oberherr handeln; wir gehören aber nicht unter Zürichs Landeshoheit. Wir anerkennen lediglich eine beschränkte Reispflicht im Kriegsfall. Steuern sind wir Zürich nicht schuldig. Wir haben einen eigenen Herrn, den Johanniterkomtur. Ihm sind wir steuerpflichtig, nicht denen von Zürich. Aus der von Zürich geforderten Steuer erwachsen zudem nur Nachteile, aber keinerlei Vorteile.

Die treibenden Kräfte des Widerstandes

Nicht die Dorfbevölkerung als geschlossene Einheit entschied sich für die Steuerverweigerung; es war eine Partei innerhalb der Herrschaftsleute, welche mit der Einflussnahme Zürichs nicht einverstanden war und lieber eine Annäherung an den Stand Schwyz gesehen hätte. Und hinter diese Gruppe stellten sich – erst geheim, dann offen – die Schwyzer, welchen der wachsende Einfluss Zürichs im Johanniterstaat im schwyzerischen Grenzgebiet nicht gleichgültig war, besonders nach den Erfahrungen, die man wenige Jahre zuvor während des Alten Zürichkrieges gemacht hatte. An Argumenten fehlte es den mit Schwyz sympathisierenden Wädenswilern nicht: Laut hatten sie schon früher ausgesprochen, dass sie den Bussnang-Brief von 1466 nur mit ihrem Eide bekräftigen würden, wenn die Herrschaftsleute in den Gemeindeversammlungen auch darüber beraten dürften, ob sie länger zu Zürich halten wollten oder nicht3.
Zürich und der Orden hatten die Wädenswiler hierauf gezwungen, den Spruch gleichwohl anzuerkennen, auch wenn er diese Forderungen keineswegs erfüllte und im Gegenteil bestimmte: Die Leute dürfen Gemeindeversammlungen halten. Aber dies darf nie in der Absicht geschehen, sich vom Hause Wädenswil oder von der Stadt Zürich zu trennen oder um ein anderes Schirmbündnis einzugehen. Die Herrschaftsleute sollen beim Haus Wädenswil und der Stadt Zürich bleiben gemäss dem Burgrecht und den Kaufbriefen4.

Erste Reaktion Zürichs: Verhandlungen

Zürich hatte offenbar mit Widerstand im Seegebiet gerechnet. Schon bei der Steuererhebung des Jahres 1402 und während des Bussnang-Handels von 1466 hatte es die Gesinnung der Herrschaftsleute deutlich kennengelernt. Diesmal wollte der Rat vorbeugen. Gleichzeitig mit dem Erlass der Steuerverordnung vom 5. Oktober 1467 setzte er fest, dass Abgeordnete des Rates zu den Seeanwohnern geschickt werden sollten, um ihnen zu erläutern, warum sie steuern sollten. Trotzdem die Wädenswiler ihren Unwillen über die Besteuerung kundgetan hatten, versuchten die Zürcher weiterhin, auf friedlichem Wege zum Ziel zu gelangen. Sie entsandten eine weitere Delegation des Rates in die Dörfer Wädenswil und Richterswil, ausgerüstet mit «brieffen und kupigen», womit wohl Originale und Abschriften des Burgrechtes zwischen Zürich und dem Orden gemeint sind. Diese wurden den ungehorsamen Leuten vorgelesen. Und die Zürcher redeten «früntlichen mit jnnen»5 und ersuchten sie, von dieser Sache zu lassen. Aber trotz «vil süesser wortten»6 konnten die Boten von Zürich nichts ausrichten. Es «halff alle red nüt an jnnen», vermerkt Edlibach7. Und Brennwald präzisiert, dass weder «guete noch ander boese wort»8 zu einem Ergebnis geführt hätten. Und so kam es, dass die Zürcher unverrichteter Dinge in ihre Stadt zurückritten.
 

Verschärfte Reaktion der Zürcher: Besetzung der Burg Wädenswil

Kaum waren die Ratsabgeordneten unverrichteter Dinge nach Zürich abgereist, suchten die Wädenswiler bei Schwyz Unterstützung. Die Schwyzer rieten ihnen «dz allerböst»9 statt das Beste. Das kam Zürich mehrfach zu Ohren. Ja es hiess sogar, dass die Leute vom Orden und von Zürich abfallen wollten, dass sie einen neuen Herrn suchen und diesem die Burg Wädenswil übergeben würden10. Zu allem Unglück hielt sich der Johanniterkomtur zurzeit nicht in der Herrschaft auf. Er war ja in erster Linie oberster Meister des Priorates Deutschland, hauste zu Heitersheim im Breisgau und besuchte seine Tafelgüter Wädenswil und Bubikon nur gelegentlich. Als Stellvertreter amtete in Wädenswil der Schaffner Konrad von Schöfftersheim. Ob er den widerspenstigen Wädenswilern gewachsen war? Zürich musste ernstlich befürchten, die Herrschaftsleute könnten sich in ihrem Trotz der Johanniterburg bemächtigen und diese den Schwyzern öffnen. Dies galt es auf alle Fälle zu verhindern. Nun hiess es für Zürich rasch handeln. Am Dienstag nach Sonntag Remisere, also in der Fastenzeit des Jahres 1468, zogen vierzig Zürcher unter Führung von Hauptmann Heinrich Schwend nach Wädenswil hinauf und nahmen in der Nacht das Schloss ein und besetzten es11. Diese Massnahme sollte die Herrschaftsleute einschüchtern. Mehr wollte Zürich nicht bezwecken, und es versuchte abermals, mit den Einwohnern gütlich zu verhandeln. Der Kommandant der Besatzung schickte Boten zu den Widerspenstigen und liess anfragen, ob sie «wöltind gehorsam sin und tuon als ander ... lüt»12. Und besorgt wiesen die Abgeordneten darauf hin, «was uss der sach entspringen möchte»13. Aber den massgebenden Leuten zu Wädenswil und Richterswil machte dies keinen Eindruck. Sie antworteten vielmehr «mit hochen stoltzen werten»14, und sie unterstanden sich sogar – allerdings ohne Erfolg – dem Hauptmann die Burg «ab zu stelen»15, indem sie versuchten, die Festung bei Nacht heimlich zu ersteigen. Sie fühlten sich schon deshalb dazu berechtigt, weil Zürich die Burg vertragswidrig besetzt hatte – das heisst entgegen den Bestimmungen der Vereinbarung von Kappel von 1450. Wegen dieses Vertragsbruches schien den Wädenswilern die Hilfe der Schwyzer sicher zu sein.
Wohl oder übel musste Zürich erkennen, dass weder Verhandlungen noch die Besetzung der Burg etwas genützt hatten. Die Herrschaftsleute waren entschlossen, «den rüchsten weg»16 zu gehen.

Militärische Intervention der Zürcher in Wädenswil

Damit blieb Zürich nur noch das Mittel der Gewalt, wenn es zum Ziel kommen wollte. «Weder durch gebet noch früntzschaft»17 sollten die Wädenswiler zur Vernunft gebracht werden; die Zürcher hatten nunmehr beschlossen, dass «si die ungehorsamen lüt wöltind straffen»18. Um allen argwöhnischen Vermutungen, die in den eifersüchtigen Schwyzern beim Herannahen eines zürcherischen Heeres etwa aufsteigen konnten, die Spitze zu brechen, verständigte Zürich den Rat von Schwyz von seinem Vorhaben, die Aufständischen mit Gewalt zum Gehorsam zu zwingen. Welche Gerüchte man auch immer in Schwyz vernehmen werde, die dortige Regierung könne unbekümmert sein. Zürich riet den Miteidgenossen in Schwyz, «sich der sach nüt ze beladen»19, und versicherte ihnen, die Schwyzer seien ihres Leibes und Gutes auf jeden Fall sicher. Es ist auffällig und wird sowohl von Edlibach als auch von Brennwald betont, wie Zürich mit allen Mitteln eine Intervention der Schwyzer verhindern wollte. Ob sich Schwyz aber an die zürcherischen Vorschläge halten würde?
Die Stadtregierung jedenfalls rechnete damit und rüstete zum Krieg gegen die Rebellen. In der Nacht vom 7. auf den 8. März 1468, kurz nach Mitternacht, liefen die Kriegsschiffe in Zürich aus. Die Zürcher beabsichtigten, vor Tagesanbruch in Wädenswil zu landen, um die Aufständischen «jn den nestren usszenemen»20. An Bord befanden sich insgesamt 1500 Mann, dem Kommando des Hauptmanns Eberhart Ottikon unterstellt.
Plangemäss landeten die Krieger in der Morgenfrühe in der Herrschaft. Aber zu ihrer grossen Enttäuschung mussten sie feststellen, dass es ihnen unmöglich war, die Rebellen aus den Betten zu holen. Die Leute waren nämlich gewarnt worden und hatten rasch gehandelt: Sie hatten sich in Harnisch gestürzt und waren beim Herannahen der Zürcher auf schwyzerisches Territorium geflüchtet. Wie gross die Zahl der übergetretenen Herrschaftsleute gewesen ist, verschweigen die Quellen. Alle Rebellen hatten sich nicht zu dieser Massnahme entschlossen. Als die zürcherische Besatzungsmannschaft gegen Wädenswil heranrückte, zog der kecke Herdener mutig nach Arn hinunter. Wenn nur noch einer bei ihm gewesen wäre – erklärte er später vor Gericht – hätte er dort angefangen, die Häuser in Brand zu stecken bis in die Herrschaft hinauf, um den Feinden den Zutritt zu erschweren21.
Die auf schwyzerisches Gebiet übergetretenen Wädenswiler setzten sofort die Regierung von Schwyz von der neuen, ernsten Lage in Kenntnis. Damit die Schwyzer sicher Hilfe leisten würden, hatte man die Sache noch etwas dramatisiert. Die Zürcher, hiess es, hätten im Sinn, Pfäffikon und Wollerau zuhanden der Stadt zu erobern und zu besetzen22. Das wollte sich Schwyz keinesfalls bieten lassen. Es rüstete sich, trotz der Verhandlungen, die vor Beginn des Kriegszuges zwischen den beiden eidgenössischen Orten stattgefunden hatten, zur Gegenwehr. Vierhundert Krieger traten unter das Banner und brachen sogleich Richtung Wädenswil auf.
Damit hatte der Wädenswiler Steuerstreit plötzlich eine neue, ernste Wendung genommen. Zürich, sowie Wädenswil und Schwyz, standen im Krieg; zwei eidgenössische Orte waren bereit, mit Waffen gegeneinander anzutreten. Diesen wichtigen Moment im Kriegsgeschehen hat der Chronist Gerold Edlibach zeichnerisch festgehalten23. Eine Chronik-Illustration zeigt die Landung des zürcherischen Fähnchens bei Wädenswil. In einem Nachen sitzen noch dichtgedrängt die gerüsteten Zürcher. Zwei andere Nauen sind bereits leer. Ihre Besatzung hat sich, mit Spiessen bewaffnet, an Land gegeben und zieht unter dem flatternden Zürcher Banner gegen die Burg Wädenswil. Der Kriegshaufen der Herrschaftsleute hält sich, ebenfalls mit Rüstungen gepanzert, im Walde (rechts oben) versteckt. Bereits haben auch die Schwyzer Partei ergriffen. Sie scharen sich, den Wädenswilern und Richterswilern beistehend, im Wald links der Burg um ihr Fähnlein.
Besetzung der Herrschaft Wädenswil durch die Zürcher anlässlich des Wädenswiler Steuerstreites von 1467/68.
 
Die Zürcher Streitmacht marschierte durch das Dorf Richterswil und machte an der südlichen Grenze der Johanniterherrschaft Halt. Hier lagen sich nun die beiden Parteien feindselig gegenüber, nur durch das Tobel des Mülibaches voneinander getrennt, und sahen sich an «als die katz und muss»24. Bei den Zürchern herrschte «gar ein gross murmeln»25, und ihrer viele wollten die Schwyzer sogleich angreifen. Im Augenblick höchster Gefahr traten einsichtige Leute dazwischen und versuchten zu vermitteln. Der Ratsherr Hans Meiss erinnerte seine Zürcher Mannen an die wahre Aufgabe: Wir sind, sprach er, nicht ausgezogen, um die Schwyzer in ihrem Lande anzugreifen. Wir wollen vielmehr die unsrigen auf unserem Gebiet strafen. Hier, auf unserem Boden, wollen wir bleiben. Kommen die Schwyzer herüber, sind sie im Unrecht, und wir wollen sie männlich erwarten. Boten der eidgenössischen Orte Zug und Glarus mahnten in gleichem Sinn. Es galt, die drohende Gefahr eines Bürgerkrieges abzuwenden. Und es gelang, unnötiges Blutvergiessen zu verhüten. Die feindlichen Parteien einigten sich. Nicht die Waffe, sondern ein Schiedsgericht sollte die Entscheidung herbeiführen.
Der Waffengang war abgewendet, das Ärgste war «gestillet», die Zürcher zogen wieder seeabwärts. Sie versäumten aber nicht, die Richterswiler und Wädenswiler im Rückmarsch zu schädigen. Man hielt ihnen «gar wild hus», man ass und trank, was man fand, und man schadete den Herrschaftsleuten «gar treffenlich an allem ir hab und guot»26. Auch ausserhalb der beteiligten Stände Zürich und Schwyz verfolgte man die weitere Entwicklung der Angelegenheit mit grosser Spannung. Zug und Glarus versuchten zu vermitteln. Am 28. März schrieb Bern an Niklaus von Scharnachtal und Ludwig Hetzel, man habe soeben vernommen, dass die Zürcher die Wädenswiler der Steuer wegen mit Krieg überzogen hätten und dass ihnen die Schwyzer mit ihrem Banner entgegengezogen seien27. Das habe den Rat sehr beunruhigt. Und weil einige Orte die Vermittlung angetragen, habe man Schultheiss von Wabern zu diesen Orten geschickt, in der Erwartung, die Angelegenheit auf rechtlichem Wege erledigen zu können.
Den vereinten Bemühungen der vermittelnden Eidgenossen gelang es, die Herrschaftsleute zu bewegen, ihren Streit mit der Stadt Zürich demjenigen eidgenössischen Stande zur Entscheidung zu überlassen, den die Zürcher vorschlugen. Die Stadt wählte hierfür klugerweise den Rat von Bern, der seine Untertanen schon früher besteuert hatte. Von ihm konnten die Zürcher erwarten, dass er zu ihren Gunsten entscheiden werde. Am 1. Juni nahm Bern zur Kenntnis, dass es von den feindlichen Parteien als Gerichtsstand anerkannt wurde28. Am 4. Juni 1468 fanden in Bern die Verhandlungen statt, zu denen Zürich, Wädenswil, Richterswil, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug ihre Delegierten sandten29.
Der Schiedsspruch von Bern, den die Herrschaftsleute einige Tage darauf in der Zürcher Wasserkirche beschwören mussten30, erfüllte die wichtigste Forderung der Wädenswiler und Richterswiler nicht. Zwar musste sich die Stadt verpflichten, die Ungehorsamen nicht zu strafen und von ihnen für die Auslagen des Auszuges keinen Schadenersatz zu verlangen; die bestrittene Steuer aber musste bezahlt werden. Damit war Zürichs Oberhoheit über die Herrschaft Wädenswil allgemein anerkannt. Der Johanniterorden als der eigentliche Herr des Gebietes machte gute Miene zum bösen Spiel, weil er Zürich brauchte, um die widerspenstigen Untertanen im Zaume zu halten. Und die Gemassregelten bezahlten denn auch prompt die so hartnäckig verweigerte Steuer.
 




Peter Ziegler

Anmerkungen

StAZH = Staatsarchiv Zürich
ZBZ = Zentralbibliothek Zürich
 
1 StAZH, B III 290, S. 217 und 217 a. – Zürcher Steuerbücher, Bd. 2, 1. Teil, Zürich 1939, S. 20/21.
2 ZBZ, Ms A 75, Chronik Gerold Edlibach. – Druck: Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Bd. 4, Zürich 1847, S. 118.
3 StAZH, A 150/1, dat. 1466.
4 StAZH, C I, Nr. 2831.
5 EdIibach, S. 118.
6 Edlibach, S. 118.
7 Edlibach, S. 118.
8 Heinrich Brennwalds Schweizer Chronik, herausgegeben von Rudolf Luginbühl, Quellen zur Schweizer Geschichte, Neue Folge I/2, Basel 1910, S. 199.
9 Edlibach, S. 118.
10 Edlibach, S. 118.
11 Brennwald. S. 200; Edlibach, S. 118/119.
12 Brennwald. S. 200.
13 Brennwald. S. 200.
14 Edlibach, S. 119.
15 Brennwald, S. 200.
16 Edlibach, S. 119.
17 Edlibach, S. 119.
18 Brennwald, S. 200.
19 Brennwald, S. 200.
20 Edlibach, S. 120.
21 StAZH, A 150/1, dat. 1468.
22 Edlibach, S. 120.
23 ZBZ, Ms A 75 (Chronik Edlibach), S. 241 und 243; Ms A 77 (Kopie Chronik Edlibach), S. 141/142.
24 Edlibach, S. 120.
25 Edlibach, S. 120.
26 Brennwald, S. 200.
27 Albert Keller, Herrschaft Wädenswil V, 1936, S. 70.
28 Staatsarchiv Bern, Ratsmanual III 115 vom 1.6.1468.
29 Peter Ziegler, Der Wädenswiler Steuerstreit von 1467/68, Winterthurer Jahrbuch 1967, S. 41.
30 Edlibach, S. 200.