Die folgende Zusammenstellung über Wädenswil vereinigt auf knappem Raum Hinweise, die sonst an den verschiedensten Orten nachzuschlagen wären. Anregungen und Ausbau dieser Sammlung werden gerne entgegengenommen. Viele aktuelle Informationen sowie Adressverzeichnisse von Ämtern und Vereinspräsidenten enthält der Veranstaltungskalender des Verkehrsvereins Wädenswil. Die Broschüre wird jeden Monat an alle Haushaltungen verschickt.
Peter Ziegler
Gliederung, Statistik
Wädenswil - seit 1974 Stadt - ist eine selbständige Politische Gemeinde des Kantons Zürich, eine Evangelisch-reformierte und eine Katholische Kirchgemeinde. Die Primarschulgemeinde ist mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Oberstufenschulgemeinde umfasst ausser Wädenswil die Gemeinden Schönenberg und Hütten. Das Stadtgebiet ist eingeteilt in einen Friedensrichterkreis Wädenswil-See (inklusive Au) und einen Kreis Wädenswil-Berg.
Wädenswil zählte am 1. Januar 1976 17883 Einwohnerinnen und Einwohner: 14303 Schweizer und 3580 Ausländer.
Die Arealstatistik wies Ende Februar 1976 total 3788 Parzellen mit insgesamt 2929 Gebäuden aus. Das 1739 ha 69 a 49 m2 grosse Gemeindegebiet gliederte sich wie folgt:
ha
a
m2
Hofraum, Garten, Anlagen
172
15
39
Wiese
1214
20
40
Reben
7
72
80
Riede
68
60
10
Wald
120
78
02
Gebäudeflächen
51
61
77
Bahn, Strassen, Wege
91
02
19
Gewässer (ohne See)
13
58
82
Total
1739
89
49
Aufgaben der Stadt Wädenswil
In der Gemeindeordnung vom 4. März 1973 ist die Organisation der Stadt Wädenswil festgelegt.
Bund und Kanton übertragen der Stadt folgende Aufgaben:
- Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen
Seit 1974 kennt Wädenswil die parlamentarische Organisation mit Grossem Gemeinderat, hier Gemeinderat genannt. Er zählt 45 Mitglieder, die nach dem Verhältniswahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Für die Amtsdauer 1974-1978 zeigt er folgende Fraktionsstärken:
Freisinnig-Jungliberale
11 Mitglieder
BGB/SVP
10 Mitglieder
SP
8 Mitglieder
CVP
7 Mitglieder
LdU
5 Mitglieder
EVP
4 Mitglieder
Stadtrat
Der Stadtrat, die Exekutive der Stadt Wädenswil, zählt neun Mitglieder. Der Stadtpräsident ist halbamtlich, die anderen Mitglieder sind nebenamtlich tätig.
Stadthaus an der Florhofstrasse, erbaut 1811, seit 1914 im Besitz der Politischen Gemeinde.
Steueransätze in Prozenten
1972
1973
1974
1975
1976
Politische Gemeinde (inkl. Primarschule)
126
126
127
124
121
Oberstufenschulgemeinde
16
16
16
19
23
Reformierte Kirchgemeinde
11
11
10
10
9
Katholische Kirchgemeinde
20
18
14
13
11
Total für Reformierte
153
153
153
153
153
Total für Katholiken
162
160
157
156
155
Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung gliedert sich in folgende Abteilungen:
- Präsidialabteilung
- Finanzabteilung
- Bauabteilung
- Werkabteilung - Liegenschaftenabteilung - Polizei- und Wehrabteilung
- Schul- und Jugendabteilung
- Sozialabteilung
- Gesundheits- und Sportabteilung
Über die Tätigkeit von Stadtrat und Stadtverwaltung gibt der Geschäftsbericht Auskunft, der jedes Jahr gedruckt vorgelegt wird.
Die Stadtverwaltung ist in vier Liegenschaften untergebracht:
- im Stadthaus an der Florhofstrasse 6
Arbeitsamt Bauamt
Einwohnerkontrolle
Sektionschef
Steueramt
Vormundschafts- und Fürsorgesekretariat
Zivilstandsamt
- im alten Gewerbeschulhaus Betreibungsamt
Fundbüro
Stadtammann
Schulsekretariat der Primarschule
Stadtpolizei
- an der Eintrachtstrasse 24
Städtische Werke (Gas, Wasser, Autoregiebetrieb, Abfuhrwesen)
- an der Blumenstrasse 12
Sozialdienst der Stadt Wädenswil
Das Notariat, Grundbuch- und Konkursamt befindet sich im Gebäude der SKA an der Friedbergstrasse.
Amtliches Publikationsorgan
Amtliches Publikationsorgan ist der seit 1841 erscheinende «Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee». Über das Leben in der Reformierten Kirchgemeinde orientiert die letzte Seite des «Kirchenboten für den Kanton Zürich», über die Tätigkeit in der Katholischen Kirchgemeinde das «Pfarrblatt für den Kanton Zürich».
Wahlen, Abstimmungen
Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht. Stimmberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Schweizer Bürger, die das 20. Altersjahr zurückgelegt haben. Bürger anderer Kantone als des Kantons Zürich erwerben das Stimmrecht in Kanton und Stadt er nach einer Niederlassung von drei Monaten, sofern sie es nicht unmittelbar vorher schon in einer anderen zürcherischen Gemeinde ausgeübt haben. Vom Stimmrecht ist ausgeschlossen, - wer handlungsunfähig ist
- wer durch gerichtliches Urteil in der bürgerlichen Ehrenfähigkeit eingestellt ist - wer in eine Strafanstalt, Verwahrungs-, Versorgungs- oder Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen ist, für die Dauer dieser Einweisung.
Die Abstimmungslokale sind wie folgt geöffnet:
Freitag
Im alten Eidmattschulhaus Dorf
19.00-20.00 Uhr
Samstag
Im Bahnhof Au, Wartsaal
12.15-14.00 Uhr
Im Bahnhof Wädenswil, Wartsaal
12.30-14.30 Uhr
Im alten Eidmattschulhaus Dorf
18.00-20.00 Uhr
Sonntag
Im alten Eidmattschulhaus Dorf
10.00-12.00 Uhr
Im Schulhaus Au
10.00-11.45 Uhr
In den Schulhäusern Langrüti und Stocken
11.00-12.00 Uhr
Die Stadt Wädenswil verwendet den Einweg-Stimmausweis.
Altes Eidmattschulhaus, eingeweiht 1835.
Meldevorschriften, Ausweise
- Anmeldung Wer in der Stadt Wädenswil Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen will, hat sich in den ersten acht Tagen nach seiner Ankunft bei der Einwohnerkontrolle im Stadthaus zu melden. Mitzubringen ist der Heimatschein, eventuell das Familienbüchlein. Militärpflichtige melden sich zusätzlich - mit Dienstbüchlein - beim Sektionschef.
- Abmeldung
Steuern bezahlen.
Abmeldung mit Schriftenempfangsschein bei der Einwohnerkontrolle, mit Dienstbüchlein beim Sektionschef.
- Identitätskarten
Identitätskarten können - unter Vorlage des Schriftenempfangsscheins und einer Passfoto neueren Datums - am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden. Der Bewerber muss persönlich erscheinen.
- Pässe
Für Pässe ist das Passbüro im Kaspar-Escher-Haus in Zürich zuständig. Zur Ausstellung ist eine Passempfehlung der Stadtkanzlei notwendig. Der Bewerber hat sich mit zwei Passfotos jüngsten Datums und dem Schriftenempfangsschein persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu melden.
Es stehen zur Verfügung
Für die Jugend - Städtisches Jugendheim Wädenswil für normalbegabte Schulkinder aus schwierigen Verhältnissen - Kinderheim Bühl für geistesschwache Kinder - Kinderkrippe an der Etzelstrasse Tageshort für vorschulpflichtige Kinder - Jugendhorte Eidmatt, Glärnisch und Ort für schulpflichtige Kinder - Kinderhütedienst im Kirchgemeindehaus Rosenmatt, jeden Freitag 13.30-17.30 Uhr.
Für Kranke - Spital Wädenswil, Regionalspital für innere Medizin und Radiologie - Spital Richterswil und Krankenhaus Horgen für Chirurgie und Geburtshilfe - Krankenheim Frohmatt, Heim für chronischkranke und pflegebedürftige Personen beiderlei Geschlechts. Einwohner der Stadt Wädenswil erhalten bei der Aufnahme den Vorzug. - Heimpflege durch die Schwestern des Krankenpflegevereins Wädenswil - Hauspflegerinnen des Fürsorgevereins Wädenswil - Krankenmobilienmagazin der Rotkreuz-Sektion Wädenswil, Eidmattstrasse 25. Geöffnet Montag-Freitag, 18.00-19.00 Uhr.
Für Betagte - Stätisches Alterheim Frohmatt - Altersheim Fuhr des Asylvereins - Städtische Alterssiedlungen «Bin Rääbe» und «Am Tobelrai» - Altersstube der Reformierten Kirchgemeinde Wädenswil, Schönenbergstrasse 1
Für Mütter - Unentgeltliche Mütterberatung, Kirchgemeindehaus Rosenmatt, in der Regel jeden Dienstag, 14.00-15.30 Uhr - Kirchgemeinde-Pavillon, General-Werdmüller-Strasse, Au, alle 14 Tage am Mittwoch, 14.00-15.30 Uhr
Öffnungszeiten, Besuchszeiten
Altersstube, Schönenbergstrasse 1:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
14.30-17.30
Bibliothek der Lesegesellschaft, bei der reformierten Kirche
Dienstag
16.00-17.30
Donnerstag
17.30-19.30
Freitag
10.00-11.00
Billettschalter SBB/SOB:
an Werktagen
05.45-20.55
an Sonntagen
06.05-20.55
Hallenbad Untermosen:
Montag
11.30-22.00
Dienstag
07.00-08.00
11.30-22.00
Mittwoch bis Freitag
11.30-22.00
Samstag
08.00-19.00
Sontag
09.00-17.00
während der Schulferien
Montag
10.00-22.00
Dienstag
07.00-22.00
Mittwoch bis Freitag
09.00-22.00
Samstag
08.00-19.00
Sonntag
09.00-17.00
Jugendhorte: Eidmatt, Eidmattstrasse 15
Montag bis Freitag
06.45-11.30
13.00-17.30
Glärnisch, Glärnischstrasse 7
Montag bis Freitag
06.45-11.30
13.00-17.30
Ort, Alte Landstrasse 78, Au
Montag bis Freitag
06.45-17.30
Krankenheim Frohmatt:
Täglich
13.00-15.00
18.30-19.00
Sonntag nur
13.00-15.00
Ortsmuseum «Zur Hohlen Eich»:
Mittwoch
14.00-17.00
Sonntag
10.00-12.00
14.00-16.00
Polizeistunde:
Sonntag bis Donnerstag
23.00
Freitag/Samstag
24.00
Postschalter:
Montag bis Freitag
07.30-12.00
13.45-18.30
Samstag
07.30-11.00
Schulsekretariat, Schönenbergstrasse 4a:
Sprechstungen
Dienstag, Donnerstag, Samstag
09.00-11.00
Spital Wädenswil, Regionalspital für innere Medizin und Radiologie:
Besuchszeiten Allgemeine Abteilung
Mittwoch, Samstag, Sonntag sowie allgemeinen Feiertagen