Die Politische Gemeinde

Quelle: Hütten, Publikation 1987 von Peter Ziegler

Hütten wird selbständig

Bis 1703 gehörten die Höfe in der heutigen Gemeinde Hütten zur Kirchgemeinde Richterswil. Dann wurden sie für kirchliche Belange der neu gebildeten Gemeinde Schönenberg zugeteilt. Eine Politische Gemeinde Hütten im heutigen Sinne gab es im Zürcher Stadtstaat des Ancien Regime noch nicht. Politisch war Hütten bis 1798 ein Teil der Gemeinde Richterswil. Das hiess aber nicht, dass die Bewohner der Bauernhöfe im Raume Hütten völlig rechtslos gewesen wären. In den Behörden der Kirchgemeinde Richterswil stellten auch sie ihre Vertreter, ebenso waren einzelne Ämter, welche die Landvogtei Wädenswil zu vergeben hatte, von Hüttnern besetzt. Als Angehörige des Herrschaftsgerichts begegnen uns etwa Landrichter Rudolf Strickler-Bachmann (1714−1795) auf Böschen, als Geschorener und Kirchenpfleger Hans Jakob Bär (1730−1775), als weitere Geschworene der Wachtmeister Heinrich Bär-Baumann (1742−1775) zum Bären sowie Caspar Isler-Hofmann (1740−1777) im Segel. Die Geschworenen waren eigentliche Dorfbeamte. Als Dorfvorsteher regelten sie die Gemeindeangelegenheiten, als eine Art Gemeindegericht entschieden sein in erster Instanz über Streitigkeiten unter Gemeindegenossen betreffend Wegrechten, Zäunen, Wasserrechten. Sie waren auch Aufseher über Strassen und Brücken, Flurwege und Marchen.

Helvetik (1798−1803)

Von 1798 bis 1803 war die Schweiz ein von Frankreich abhängiger und nach französischem Vorbild organisierter Einheitsstaat. Die Kantone hatten nur noch die Funktion von Verwaltungsbezirken. An die Stelle der früheren Landvogteien und Obervogteien waren im Kanton Zürich 15 Distrikte getreten. An der Spitze des Kantons standen der Regierungsstatthalte und die Verwaltungskammer, als gerichtliche Instanz das Kantonstribunal. Die Distrikte – so auch der Distrikt Horgen, zu dem Hütten gehörte – wurden von je einem Distriktstatthalter oder Unterstatthalter geleitet. Als seine Vertreter in den Gemeinden setzte er Agenten ein. Nach Artikel 103 der Helvetischen Verfassung war der Agent «für die Handhabung der öffentlichen Ruhe und die Vollziehung der sowohl vom Statthalter als von den Gerichtshöfen oder der Verwaltungskammer ergehenden Befehle» verantwortlich. Auch in Hütten wurde 1799 ein Agent eingesetzt. Es war der angesehene Chirurg Hans Caspar Bär (1737−1807), der 1779 Goethe in Hütten empfangen hatte. Im Zürcher Regierungsetat wird auch im Jahre 1800 Caspar Bär von Hütten als Agent aufgeführt; 1803 hatte Heinrich Lattmann dieses Amt inne.
Mit einer neuen Gemeindeorganisation schuf man 1798 die Einwohnergemeinde, damals Munizipalitätsgemeinde geheissen. Auch Hütten bildete eine Munizipalitätsgemeinde mit eigener Behörde, der Munizipalität, die bis 1803 amtete. Als eigentliches Gründungsdatum der Politischen Gemeinde Hütten kann man den 15. Dezember 1799 ansehen. An diesem Tag fand die erste Gemeindeversammlung in der neu gebildeten Munizipalitätsgemeinde statt. Das Protokoll ist im Staatsarchiv Zürich erhalten.
Die Munizipalität Hütten hatte sich im Jahre 1800 mehrmals mit den Kriegsschäden zu befassen, die entstanden waren, als französische und österreichische Besatzungstruppen sich in dieser Gegend Gefechte geliefert hatten. Als Schreiber der Munizipalität – gewissermassen als erster Gemeinderatsschreiber – amtete Schulmeister Lattmann.
Im Frühling 1802 fanden in Hütten Neuwahlen statt. Als Munizipalitätsbeamte wurden gewählt:

1. Heinrich Hauser, Langmoos
2. Caspar Baumann, Hängerten
3. Hans Heinrich Hofmann, Langmoos
4. Conrad Hauser, Schönau
5. Heinrich Höhn, Boden.

Die Munizipalitätsgemeinde der Helvetik entsprach der Einwohnergemeinde. Daneben existierten ältere Bürgergemeinden weiter. Diese veralteten vor allem gemeinsamen Besitz, zum Beispiel Allmenden und Wälder. Ihre Behörde hiess Gemeindekammer. Neben der Munizipalität gab es auch in Hütten eine Behörde zur Verwaltung des Bürgergutes. 1802 wurden vier «Gemeindeverwalter» gewählt:

1. Johann Scherer auf Oerischwand
2. Heinrich Isler im Segel
3. Jacob Leemann auf Mistlibüel
4. Caspar Bar in Hütten, Agent.

Im August 1802 zog Napoleon Bonaparte die französischen Truppen aus der Eidgenossenschaft ab. Darauf brach der Bürgerkrieg aus zwischen Unitariern, welche den Einheitsstaat befürworteten, und Föderalisten, den Anhängern eines Staatenbundes. Napoleon vermittelte. Er liess die Schweiz erneut besetzen und übergab am 19. Februar 1903 den nach Paris befohlenen Abgeordneten der Kantone die Mediationsverfassung.
 

Mediation (1803−1813)

Während der Mediationszeit bildete die Eidgenossenschaft einen lockeren Staatenbund von 19 Kantonen. Der Kanton Zürich war in fünf Grossbezirke eingeteilt. Hütten gehörte zum Bezirk Horgen, der damals auch das Gebiet des späteren Bezirks Meilen umfasste. Der Kanton Zürich der Mediationszeit war sodann in 65 Wahlkreise eingeteilt, die Zünfte genannt wurden. Hütten gehörte zur Zunft Wädenswil. Jede Zunft bildete ein Zunftgericht. Dieses urteilte über kleinere Polizeivergehen und Frevel bis zu einer Höchststrafe von acht Franken oder zwei Tagen Haft. Schwere Fälle wurden dem Bezirksgericht Horgen überwiesen. Die Mitglieder der Zunftgerichte wurden von der Gemeindeversammlung der einzelnen Dörfer vorgeschlagen und vom Kleinen Rat in Zürich – der kantonalen Exekutive – gewählt. Von der Gemeindeversammlung Hütten gewählter Abgeordneter ins Zunftgericht Wädenswil war Caspar Maurer im Vorderen Langmoos.
Ein zürcherisches Gesetz betreffend die Organisation der Gemeinden ersetzte am 28. Mai 1803 die nun ungültigen Reglemente der Helvetik. Das Amt des Agenten wich jenem des Gemeindeammanns als obrigkeitlichem Vollziehungsbeamten. Erster Gemeindeammann in Hütten wurde Rudolf Bär.
Wie in den übrigen zürcherischen Ortschaften blieb auch in Hütten die in der Revolutionszeit geschaffene Munizipalität bestehen. Sie hiess jetzt aber «Gemeinde». An die Stelle des Munizipalrates trat der von der Gemeindeversammlung gewählte Gemeinderat mit Präsident und Schreiber oder Sekretär. Am 26. Juni 1803 wählten die Einwohner von Hütten ihren neuen Gemeinderat mit Hans Heinrich Strickler als Präsident.

Restauration (1813−1830)

Nach dem Sturz Napoleons erstrebte man auch in der Schweiz die Wiederherstellung der alten Zustände. Bis 1848 bildete die Schweiz einen lockeren Staatenbund mit nunmehr 22 Kantonen. Der Kanton Zürich erhielt abermals eine neue Einteilung. An die Stelle der fünf Distrikte traten elf Oberämter, die mit wenigen Änderungen den späteren Bezirken entsprachen. An der Spitze jedes Oberamtes stand ein Oberamtmann, der die Befugnisse des früheren Statthalters übernahm und die Oberaufsicht über die Verwaltung seines Gebietes hatte. Jedes Oberamt erhielt ein Amtsgericht, die bisherigen Zunftgerichte verschwanden.
Die Selbstverwaltung der Gemeinden erfuhr während der Epoche der Restauration bedeutende Einschränkungen. Die wichtigste Einengung bestand darin, dass das Amt des Gemeindeammanns mit demjenigen des Gemeindepräsidenten vereinigt wurde. Weil die Regierung den Ammann aus einem Dreiervorschlag der Gemeinde wählte, konnte sie gleichzeitig die Wahl des Gemeindepräsidenten beeinflussen.
Während der Epoche der Restauration, von 1814 bis 1830, gehörte Hütten zum Oberamt Wädenswil, mit dem 1816/18 neu errichteten Schlossgebäude als Amtssitz. Als Gemeindepräsident der Restaurationszeit lässt sich in Hütten von 1814 bis 1821 Caspar Mauer und 1822 bis 1830 Hans Heinrich Lattmann nachweisen. Als Friedensrichter amtete bis 1819 Heinrich Höhn, von 1820 bis 1830 Heinrich Lattmann.
19 Molkenkurort Hütten, um 1840, von der Schanz aus gesehen. Links Kapelle und Pfarrhaus, in der Mitte «Krone», «Kreuz» und «Bären».

Die Regeneration (1830−1848)

Im Jahre vor 1848 waren auf eidgenössischer Ebene gekennzeichnet durch die Auseinandersetzung zwischen Konservativen und Liberalen. Die Spannungen führten 1847 zum Sonderbundenkieg. Mit dem Sieg der Liberalen über die Konservativen war der Weg frei zu einer neuen Bundesverfassung. Sie brachte 1848 politische und wirtschaftliche Vereinheitlichung, schied klar die Kompetenzen von Bund und Kantonen und schuf Bundesbehörden. Bern wurde Bundeshauptstadt; verdiente Männer des Liberalismus bildeten den ersten Bundesrat.
Im Kanton Zürich führten die autoritäre Regierungsweise und die Vorrechte der Stadt gegenüber der Landschaft zu wachsender Unzufriedenheit. Am Ustertag von 1830 forderte das Landvolk mehr Freiheiten, mehr Mitsprache in politischen Angelegenheiten, mehr Rechte. Unter dem Druck der Liberalen trat die konservative Regierung zurück. Eine neue Behörde liess sofort eine neue Verfassung ausarbeiten, welche die Wünsche des Ustertages in vollem Umfang verwirklichte. Am 20. März 1831 wurde in Hütten – wie im ganzen Kanton Zürich – über die neue Staatverfassung abgestimmt.
Die Verfassung von 1831 brachte im Gemeindewesen grössere Klarheit. Was zuerst Munizipalität, dann etwas verschwommen «Gemeinde» geheissen hatte, wurde nun zur Politischen Gemeinde mit deutlicher Abgrenzung gegenüber der Kirchgemeinde.
Im Sommer und Herbst 1831 häuften sich in Hütten die Wahlen. In den Gemeinderat wurden gewählt:
Heinrich Strickler, Bergli, Präsident
Heinrich Bär, Hütten, Vizepräsident
Heinrich Hofmann, Langmoos, Seckelmeister
Heinrich Strickler, Böschen
Jakob Schärer, Oerischwand.

Die Schulpflege setzte sich zusammen aus:
Pfarrer Hans Konrad Wolf, Präsident
Hans Jakob Isler, Segel, Vizepräsident
Johannes Bär, Hütten, Schulverwalter
Kaspar Hitz, Langmoos
Hans Jakob Schärer, Oerischwand.

Dem Stillstand, der Kirchenpflege, gehörten an:
Pfarrer Hans Konrad Wolf, Präsident
Jakob Isler, Segel
Caspar Hitz, Langmoos
Jakob Fenner, Schönau
Heinrich Höhn, Hütten.
Zum Gemeindeamman wählten die Hüttner den Lehrer Hans Heinrich Lattmann, zum Friedensrichter Caspar Hitz im Langmoos, zum Bannwart Ulrich Hitz im Langmoos, zu Gemeindeschreibern Johannes Hofmann auf Laubegg und Hans Heinrich Lattmann.

Bevölkerungsentwicklung

Seit dem Jahre 1634 gibt es für zürcherische Gemeinden genaue Bevölkerungsverzeichnisse. Die Pfarrer erhielten von Zeit zu Zeit den Auftrag, die Einwohner ihrer Kirchgemeinde zu registrieren. Gemäss ihrer kirchlichen Zugehörigkeit wurden die Hüttner anfänglich als Teil der Kirchgemeinde Richterswil, von 1703 bis 1824 als Teil der Kirchgemeinde Schönenberg erfasst. Man ermittelte folgende Bevölkerungszahlen:

Jahr Einwohner Jahr Einwohner
1634 299 1709 404
1655 331 1772 559

 

Um 1660 wanderten 21 Personen von Hütten nach Süddeutschland aus, 56 Einwohner nach anderen Gegenden. Rund ein Viertel bis ein Drittel der damaligen Bevölkerung, meist Arme, verliessen die Heimat, um in der Fremde ein besseres Auskommen zu suchen. Im Jahre 1787 liess die Oekonomische Gesellschaft in Zürich eine Volkszählung durchführen. Sie ergab für Hütten folgende Struktur: 83 Männer, 54 Söhne über 16 Jahren, 108 Knaben unter 16 Jahren, 83 Frauen, 76 Töchter über 16 Jahren, 125 Mädchen unter 16 Jahren, 14 Knechte, 4 Mägde, 9 abwesende männliche und 3 abwesende weibliche Personen. Gesamtbevölkerung: 559 Einwohner.
Für die Jahre 1799 bis 1850 ist in Hütten ein Bevölkerungszuwachs festzustellen. Der Rückgang der textilen Heimindustrie einerseits und die Abwanderung nach den industrialisierten Seegemeinden andererseits brachten erhebliche Bevölkerungsverluste. Die Schwankungen werden aus der folgenden Tabelle deutlich:

Jahr Einwohner Jahr Einwohner
1836 648 1900 576
1850 718 1910 529
1860 668 1920 523
1870 648 1930 571
1880 602 1941 552
1888 578 1950 563

 

Zwischen 1850 und 1910 verlor Hütten durch Abwanderung über 25 Prozent der Bevölkerung. Der Tiefstand wurde 1920 mit 523 Einwohnern erreicht. Zwischen 1900 und 1950 bleib die Einwohnerzahl mehr oder weniger konstant. Dann folgte eine Phase der Aufwärtsentwicklung. Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Bevölkerungsbewegung seit 1960.

Jahr Einwohner Jahr Einwohner
1960 559 1982 656
1970 669 1983 667
1973 711 1984 683
1980 633 1985 695
1981 667 1986 714

 

Die einst aus Nachbargemeinden zugezogenen, zum Teil aber seit Jahrhunderten in Hütten ansässigen alten Geschlechter heissen Bachmann, Bär, Bodmer, Fenner, Hauser, Hiestand, Hitz, Hofmann, Höhn, Isler, Knabenhans, Lattmann, Schärer, Staub, Strickler, Theiler und Wild.

Bauliche Entwicklung, Denkmalpflege

Hütten gehört zum ausgeprägten Streusiedlungsgebiet mit vorherrschenden Weiler- und Einzelhofsiedlungen. Manche gehen in spätmittelalterliche Zeit zurück, andere sind in den folgenden Jahrhunderten, vielfach auf Rodland oder bei der Aufteilung eines Grosshofes, entstanden. Hütten, früher ein Einzelhof, wurde von den Zeitgenossen um die Mitte des 18. Jahrhunderts als dörfliche Siedlung empfunden. Das vom Zürcher Hans Jakob Leu verfasste Schweizer Lexikon meldete 1756, Hütten sein «ein Dörflein nebst einer Kirch in der Pfarr Richtenschweil und Landvogtey Wädensweil».
20 Vorder Langmoos, 1969.
21 Ober Hängerten, 1971.

«Unter 74 Häusern (mit 121 Wohnungen) sind noch viele hölzerne, andere aus Fachwerk, mehrere neuere aus Mauerwerk. Alle Gebäude haben Ziegelbedeckung.» Dies schrieb Gerold Meyer von Knonau 1846 in seinem Buch «Der Canton Zürich». Noch heute lassen sich in der Gemeinde verschiedene Haustypen nachweisen. Diese Baudenkmäler sind in den letzten Jahren für das Inventar der regionalen und der kommunalen Schutzobjekte erforscht und registriert worden. Ältester Teil der Geländestufe westlich Hütten gelegenen Siedlung Vorder Langmoos ist das Flarzhaus, im Kern ein Blockbau aus dem 16. bis 18. Jahrhundert. Das Bauernhaus mit Wohn- und Oekonomieteil entstand um 1791, zwei Häuser in Massivmauerwerk stammen aus dem 19. Jahrhundert.
Ein ebenfalls ins 16. Jahrhundert zurückreichender Blockbau, unter Schindelschirm, ist das dreigeschossige, in Firstrichtung geteilte Doppelwohnhaus «Segel» auf flacher Kuppe an der schnurgeraden Hauptstrasse Hütten-Schönenberg. Auf Ober Hängerten steht ein Blockbau mit massiver Westwand unter Sparendach, Auch er wurde im 16. oder 17. Jahrhundert errichtet.
Im Hügelgelände des Moränenzugs der südlichen Zimmerbergkette liegt der Weiler Unter Laubegg. Hier hat sich ein Bohlenständerbau erhalten, der – aufgrund der Kielbögen über drei Kammertüren - in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts datiert werden kann. Ein aus Bruchsteinen gemauertes Bauernhaus im selben Weiler zeigt Züge des Rokokostils. Es wurde 1777 gebaut. Das Haus «Bergli geht auf 1785 zurück.
22 Unter Laubegg, 1969.
23 Unter Laubegg, 1970.

Auch in anderen Gehöften hat sich gute Bausubstanz erhalten. Mit Freude darf vermerkt werden, dass gerade in den letzten Jahren verschiedene Hauseigentümer ihre Liegenschaften vorbildlich restauriert haben. Reich ist auch die Innenausstattung mancher Wohnungen. Noch sind da und dort Balken oder Kassettendecken sowie Wandtäfer erhalten, Türen aus Nussbaumholz mit kunstvoll geschmiedeten Schlössern, Türklopfern und Beschlägen, Einbaubuffets, «Gutschen», Blocktreppen: Zeugnisse hohen handwerklichen Könnens. Überraschend ist die Vielfalt wertvoller Kachelöfen. Sie stammen aus den Werkstätten der berühmten Hafner Nehracher in Stäfa und Margstaller in Ebertswil. Von Mathias Nehracher gibt es Kachelöfen auf Vorder Schönau (1764), Segel (1778), Blegi (1778), Vorder Schönau (1781), im Gasthof «Kreuz» (1793), auf Oerischwand (1794), Ober Hängerten (1807). Ein Ofen von Rudolf Nehracher (1791) steht im Haus Ass.-Nr. 56 in Hütten, einer von Rudolf Margstaller (1766) an der Finsterseehalde, einer von Johannes Margstaller (1782) auf Unter Laubegg.
24 Unter Laubegg. Ofenkachel J. Margstaller, 1782.
25 Vorder Langmoos. Ofenkachel von 1791.

Die Architektur des 19. Jahrhunderts verkörpern – nebst Bauernhäusern auch aus dieser Zeit – unter anderem das Waschhaus «Boden» (um 1800), die Sennhütte «Segel» von 1814, das Oekonomiegebäude «Boden» von 1816, das dreigeschossige Pfarrhaus von 1826 mit regelmässiger Fassadengliederung, dreiteiligen Fenstergruppen und übergiebeltem Mittelrisalit. Zusammen mit der Kirche von 1855/56 betont es den Ortseingang von Hütten. Klassizistische Züge wie das Pfarrhaus weist auch das ehemalige Gasthaus «Bären» auf, das 1833/34 an exponierter Lage auf einem talseitigen Geländesporn errichtet wurde. Beachtenswert sind hier die regelmässige Fassadeneinteilung, die Eckpilaster aus Putz, die umlaufenden, die Geschosse trennenden Gesimse sowie der Türsturz des Hauseingangs mit Inschrift und Jahrzahl: «HHB (Hans Heinrich Bär) 1833».
26 Unter Laubegg. Türsturz von 1777.
27 «Bären». Türsturz von 1833 und Initialen HHB.
 
28 Ehemaliger Gasthof Bären, erbaut 1833/34.
 
29 Unter Laubegg. Türklopfer
Ebenfalls aus den 1830er Jahren stammt das schön proportionierte «alte» Schulhaus unterhalb der Schanz. Auch die Architektur des 20. Jahrhunderts hat den Charakter Hüttens mitgeprägt. Neben Wohnbauten sind es vor allem einige öffentliche Gebäude, welche neue Akzente ins Dorfbild setzten:
 
1923 das Ferienheim Mistlibüel, welches die Primarschule Richterswil anstelle eines am 5. März 1922 abgebrannten Bauernhaus errichten liess
1949 die Postautogarage
1952 das Postgebäude
1955 das Gemeindehaus
1968 das Schulhaus mit Gemeindesaal
1969 die katholische Kirche
1980 das Mehrzweckgebäude.
30 Ferienheim Mistlibüel, erbaut 1923.
31 Gemeindehaus, erbaut 1955.
 
In den 1970er Jahren setzte eine rege Bautätigkeit ein, besonders im Gebiet Halden/Boden talseits der Dorfstrasse. In Hütten, in schöner Landschaft, zu bauen, wurde seit der Eröffnung der Nationalstrasse N 3 noch attraktiver. Der Gemeinderat Hütten sah die Entwicklung voraus und liess darum schon im Jahre 1963 das ganze Gemeindegebiet den Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes unterstellen. In der Gemeindeversammlung von 19. Oktober 1981 genehmigten die Stimmberechtigten den kommunalen Richtplan, bestehend aus Siedlungs- und Landschaftsplan, Verkehrs- und Vorsorgeplan. Eine im Jahre 1984 erlassene neue Bau- und Zonenordnung ersetzte die Bauordnung von 1970.
32 Primarschulhaus von 1968.
33 Katholische Kirche St. Jakobus, 1971.

Bereits 1945 erliess der Regierungsrat des Kantons Zürich eine Verordnung zum Schutze des Hüttnersees. 1953 stellte der Gemeinderat auch die Baumgekrönte Hügelkuppe «Schanz» unter Schutz. Durch Zukauf einer Parzelle konnte die kommunale Naturschutzzone im Jahre 1958 ausgeweitet werden. Im Rahmen der Eidgenössischen Raumplanung und der kantonalen Gesamtplanung wurde Hütten weitgehend die Funktion eines Naherholungsgebietes für die Bevölkerungszentren am Zürichsee zugewiesen. Bevölkerung und Behörden sind diesen Massnahmen wohlgesinnt, verkennen aber nicht auch gewisse Nachteile, die damit verbunden sind, und hauptsächlich die finanzielle Basis der Gemeinde einengen.
Die folgenden Zahlen veranschaulichen die Bautätigkeit in Hütten in den letzten zweihundert Jahren:

Jahr Häuser Haushaltungen
1787 49 90
1799 57 108
1860 106 134
1870 117 126
1880 112 131
1888 108 126
1900 105 125
1910 106 124
1920 103 112
1930 103 119
1941 95 126
1950 94 140
1960 119 145
1970 144 175
1980 166 215
1986 186 230

 

Armenwesen und Soziale Einrichtungen

Wie in allen zürcherischen Gemeinden war ursprünglich auch in Hütten die Kirchenpflege für das Armenwesen zuständig. Die Kirchengutsrechnungen von Hütten, die für die Jahre 1689 bis 1796 im Staatsarchiv Zürich aufbewahrt werden, weisen immer wieder Ausgaben für die Unterstützung Armer aus. 1689 beispielsweise übernahm das Kirchengut den Schullohn für sieben arme Kinder, und in den 1770er Jahren liest man unter der Rubrik «Ausgegeben an die Armen» von Beiträgen an Arztkosten oder Hauszinse.
Wie die anderen Gemeinden gab es früher auch in Hütten viele arme Familien. Wegen Armut wanderten um 1660 77 Personen nach Süddeutschland und anderen Gegenden aus. Ärmlich und in schlechtem Zustand waren manche Liegenschaften. Im Helvetischen Kataster aus dem Jahre 1801 heisst es über das Haus des Conrad Höhn zu Hütten: «Zerbrechlichkeit dieser beinahe unbewohnbaren Hütte». Beim Hof Halden ist vermerkt: «Wer weiss, wie bald diese Hütte zerbricht? Geschwind!» Bei Blegi: «Diese Hütte ist beinahe eingesunken». Bei Hängerten: «Sehr schlechtes Häuschen». Bei Halden: «Beinahe nicht bewohnbar». Beim Bergli: «Güter sehr in Abgang gekommen». Für den schlechten Zustand von Hüttner Heimwesen dürften die Kriegsschäden von 1656, 1712 und 1799 mitverantwortlich sein.
1837 trat im Kanton Zürich ein neues «Gesetz betreffend die Unterstützung der Armen» in Kraft. Die Kirchenbehörde, der Stillstand, wurde nun in Kirchenpflege und Armenpflege getrennt. Die neu geschaffene Gemeindearmenpflege Hütten unter dem Präsidium von Pfarrer Hans Konrad Wolf zählte sieben Mitglieder. Ausser dem Pfarrer gehörten der neuen Behörde an: der Gemeindeammann, der Gemeindepräsident, der Armenpfleger, zwei Alt-Gemeinderäte und ein Kirchenpfleger. Die Armenpflege hielt jeden dritten Sonntag eine Sitzung ab und entschied dann über Beiträge an Hauszinse, Arztkosten, Wohnungsmieten, Sarg- und Beerdigungskosten oder gewährte Unterstützungen in Form von Lebensmitteln, Brennmaterial, Kleidern und Schuhen. Die Aufwendungen bestritt man aus Kirchenkollekten; aber auch die Kurgäste wurden um Beiträge angegangen. In der «Krone» und im «Bären» waren im Jahre 1838 «Armenbüchsen» aufgestellt.
1839 klärte die Behörde ab, ob die Armen der Gemeinde Hütten im Armenhaus Richterswil verpflegt, beaufsichtigt und beschäftigt werden könnten. Die Richterswiler lehnten ab mit dem Hinweis, die Einwohner würden einer solche Lösung kaum zustimmen.
Da die Zahl der Armen und Unterstützungsbedürftigen von Jahr zu Jahr zunahm, schlug ein Mitglied der Armenbehörde Hütten 1842 vor, den Bau eines eigenen Armenhauses zu prüfen. Aus finanziellen Gründen strebte man zunächst eine Zusammenarbeit mit Schönenberg an, die aber scheiterte. Im Teuerungsjahr 1844 bezog die Gemeinde Hütten Korn und Kartoffeln en gros und verpflegte damit die Armen.
1844 baute Hirzel ein Armenhaus. Hütten erhielt Gelegenheit, hier seine Bedürftigen aufnehmen zu lassen. Auf Neujahr 1845 traten eine erwachsene Person und drei Kinder aus Hütten ins Armenhaus Hirzel ein. Hütten konnte damit auf den Bau eines eigenen Heims verzichten. Im Jahre 1974 wurde die Armenpflege Hütten aufgehoben und übergeführt in die Sozialbehörde, welche seither das Fürsorge- und Vormundschaftswesen bearbeitet. 1977 richtete die Politische Gemeinde einen Haushilfedienst ein, der vom Frauenverein Hütten geleitet wird. Ausser der Gemeinde und den Pfarrern sind heute auf sozialem Gebiet auch der 1942 gegründete Samariterverein Schönenberg-Hütten und der 1977 geschaffene Krankenpflegeverein Schönenberg-Hütten tätig.

Wasserversorgung

Bis ins späte 19. Jahrhundert hinein besass in Hütten jeder Weiler, jeder Bauernhof, jede Häusergruppe eine eigene Wasserfassung. Man sammelte in Brunnenstuben das dank mächtigen eiszeitlichen Aufschüttungen in der Gegend reichlich vorkommende Quellwasser oder bezog – zum Teil mit Pumpvorrichtungen – Grund- oder Sammelwasser aus Sodbrunnen oder Zisternen. Die Hofbeschreibungen der Gemeinde Hütten, 1868 aufgezeichnet durch den Wädenswiler Landschreiber Gottfried Flad, erwähnt einen Sodbrunnen auf Finsterseehalden, einen laufenden Brunnen bei der Scheune im Chneus, einen Sodbrunnen mit Brunnenplatz bei der Sennhütte der Sennhüttengenossenschaft Chneus, einen laufenden Brunnen mit Quellwasser im Rebgarten. Noch heute sind in Hütten verschiedene Sodbrunnen erhalten, so bei der Metzg, im Vorder und Hinter Langmoos, im Bergli und in der Schönau. Besonders sehenswert ist der auf Gemeindekosten restaurierte Schacht, welcher 1973 bei Grabarbeiten an der Hauptstrasse gegenüber der «Krone» zum Vorschein kam. Ein weiterer Sodbrunnen wurde 1976 anlässlich der Verbreiterung der Staatsstrasse Hütten-Schönenberg im Weiler Segel entdeckt. Der aus Kieseln konstruierte, acht Meter tiefe Sod hatte einen inneren Durchmesser von 110 Zentimetern. Die östliche der beiden Deckplatten aus Sandstein hatte eine Aussparung für eine Pumpe. Da der Sodbrunnen in der Trottoirzone zu liegen kam, wurde er mit einer Betonplatte abgedeckt, jedoch durch einen Schachtdeckel zugänglich gehalten.
34 Brunnen und Schulhaus von 1759 gegenüber der «Krone». Ausschnitt aus einer Zeichnung von David Hess, 1826.

Im Jahre 1883 wurde in Hütten eine private Quellwasser-Versorgungs-Gesellschaft gegründet. Diese liess den zum Mistlibüel-Heimwesen gehörenden Fuchsbrunnen fassen, leitete das Quellwasser in ein 60 Kubikmeter grosses Reservoir auf der Schanz und versorgte von dort aus das Dorf.
Nachdem man immer mehr Häuser an die private Wasserversorgung angeschlossen hatte, wurde das Trinkwasser in Hütten knapp. Trotz Aufrufen, Wasser zu sparen, musste in den trockenen Sommern 1919 und 1921 zu aussergewöhnlichen Massnahmen gegriffen werden. Die Wasserabgabe wurde von acht Uhr morgens bis sechs Uhr abends gesperrt, Verschwendung bestraft. Wer dem Vorstand Fehlbare anzeigte, konnte mit dessen Verschwiegenheit rechnen.
Der steigende Wasserverbrauch zwang den Vorstand der Quellwasser-Versorgungs-Gesellschaft, unterhalb der Schönau sieben weitere Quellen zu fassen. Eine Pumpanlage beim Bergschürli an der Sihl förderte es in ein zweites, neues Reservoir (400 Kubikmeter) auf der «Schanz». Seit dem Ausbau konnten auch Schönenberg und Menzingen mit Trinkwasser aus Hüttner Quellen versorg werden.
Gleichzeitig erweiterte man für die Feuerwehr das Hydrantennetz von 1883.
Nach einem ungünstigen Untersuchungsbefund im Reservoir Schanz wurde dort im Jahre 1950 eine Entkeimungsanlage mit Ozon eingebaut. 1960 stand Hütten vor der Entscheidung, ob es – wie Hirzel und Schönenberg – fortan auch Wasser vom Seewasserwerk Hirsacker in Horgen beziehen wolle. Man verzichtete auf einen Beitritt zu diesem Zweckverband, denn die eigene Quellwasserversorgung war ausreichend, ausbaufähig und preisgünstig.
Durch Beschluss der Gemeindeversammlung vom 29. September 1969 ging die Wasserversorgung per 3. Dezember 1970 von der privaten Genossenschaft ins Eigentum der Politischen Gemeinde Hütten über. Diese liess die Anlagen in den Jahren 1982 bis 1985 mit einem Kostenaufwand von 940 000 Franken grundlegend erneuern. Eine elektronische Steuerung in der Betriebswarte beim Schulhaus und eine ferngesteuerte Pump- und Messstation im «Segel» garantierten hohe Sicherheit und rationellen Betrieb. Im Jahre 1984 wurden in Hütten rund 200 000 Kubikmeter Quellwasser gefasst. Davon verbrauchte man in Hütten 70 000 Kubikmeter, in Schönenberg 120 000 Kubikmeter und in Menzingen 10 000 Kubikmeter.

Abwasser

Bis 1974 wurden die Abwasser der Häuser und Höfe im Gemeindegebiet von Hütten in Jauchetröge geleitet, früher da und dort auch einem Bach zugeführt.
Am 15. Dezember 1970 genehmigten die Stimmberechtigten den Kredit für den Bau eines Hauptsammelkanals zwischen Kirchenriedt/Schönenbergstrasse und Blegi. Nach dem generellen Kanalisationsprojekt von 1959 sollten nämlich die Schmutzwässer im Trennsystem um tiefsten Punkt des Gemeindegebietes geleitet werden, zum Ausfluss des Hüttnersees. Hier musste Hütten entweder eine gemeindeeigende Kläranlage erstellen oder über ein Schmutzwasserpumpwerk den Anschluss ans Kanalisationsnetz Richterswil vollziehen.
Gemeinderat und Stimmbürger von Hütten strebten mit Erfolg die Reinigung der Abwässer in der Kläranlage Mülenen der Gemeine Richterswil an. 1973 trat ein von beiden Politischen Gemeinden genehmigter Kanalisationsanschlussvertrag in Kraft. Richterswil räumte damit der Gemeinde Hütten das Recht ein, die im Einzugsgebiet anfallenden Abwasser an der Bellenschanze ins Kanalnetz von Richterswil einzuleiten. Hütten leistete einen vorläufigen Einkauf in die Kläranlage Mülenen und erstellte auf eigene Kosten ab Endpunkt Hauptsammelkanal einen Schmutzwasserkanal bis zum Pumpwerk bei der Badeanlage am Hüttnersee, das Pumpwerk sowie die Druckleitungen bis zum Anschlussschacht in der Bellenstrasse. Am 13. August 1974 flossen die ersten Schmutzwässer aus Hütten in die Kläranlage Richterswil.
Mit einem Kostenaufwand von rund 3 219 000 Franken hat Hütten das Abwasserproblem zu einem grossen Teil gelöst. Das Dorfgebiet und die Weiler Vorder Langmoos, Hinter Langmoos und Segel sind an die Kanalisation angeschlossen. 1980 kaufte sich die Gemeinde definitiv in die Kläranlage Mülenen/Richterswil ein.

Kehrichtabfuhr

Wer den Hauskehricht nicht auf eigenem Land ablagerte – die Abfallmengen waren früher geringer als heutzutage – brachte ihn bis Ende der 1960er Jahre selbst in die Deponie über dem 1958 eingedeckten Wäschbach in der Gegend der jetzigen Postautogarage. Geruchsbelästigungen und ein Umdenken in Sachen Umweltschutz veranlassten die Gemeindebehörde, das Abfallproblem befriedigender zu lösen. 1963 trat Hütten mit den übrigen Gemeinden des Bezirks Horgen dem Zweckverband für den Bau und Betrieb einer zentralen Kehrichtverwertungsanlage in Horgen bei. Dieses Gemeinschaftswerk wurde 1968 in Betrieb genommen. 1969 führte Hütten die Kehrichtabfuhr ein. Seither bringt ein privater Transportunternehmer den Hauskehricht wöchentlich einmal nach Horgen, das Sperrgut jeden zweiten Monat, das Grubengut vierteljährlich. Beim Schulhaus steht ein Container für Altglas; im Chneus befindet sich eine Sammelstelle für Altöl und Alteisen; die Primarschüler sammeln das Altpapier ein.

Schiessstände

1755, im Jahr, da Schützenmeister Bär zu Hütten erwähnt wird, schossen die Hüttner im Stand Schönenberg. Von 1772 an konnten sie dann ihre Wettkämpfe auf einer eigenen Zielstatt austragen. Das Schützenhäuschen stand auf der Kronenwiese, dem Areal des nachmaligen Konsumdepots an der Dorfstrasse; die vier Scheiben und das Warnerhäuschen befanden sich am Abhang der «Schanz». Eine Ansicht, die David Hess im Jahre 1826 aus einem Fenster des Gasthofs «Krone» gezeichnet hat, zeigt das kleine Schützenhaus mit gekreuzten Gewehren an der Tür. 1876 wurde das Gebäude abgetragen. Dafür liess die Gemeinde anstelle einer Sennhütte nahe der Kirche einen neuen Schiessstand bauen. Das Schützenhaus war 1881 vollendet. Hier schossen die Schützen von Hütten bis 1956. Dann wurde der Stand aus Sicherheitsgründen aberkannt, Schönenberg gestattete den Hüttnern noch im selben Jahr, die Schiessanlage in der Schützenmatt Schönenberg mitzubenützen.
Das erste, vom Gemeinderat Hütten angestrebte Projekt eines Schiessplatzes zwischen Schanz und Schönau musste aufgegeben werden, weil das Land für den Scheibenstand nicht erhältlich war.
1962 genehmigten die Stimmbürger mit grossem Mehr das Projekt und den Kredit für den Bau einer Gemeindeschiessanlage mit Schützenhaus am sihlseitigen Hang der Schanz und Scheibenstand ob dem Weiler Schmitten. Weil drei Grundeigentümer die Überschiessung ihres Landes nicht gestatteten, verzögerte sich die Bauausführung.
35 Schützenhaus von 1772, Ausschnitt aus einer Zeichnung von David Hess, 1826.
1965 verlangten dann 80 Stimmberechtigte mit einer Motion die Aufhebung des Gemeindebeschlusses von 1962 und die Beteiligen Hüttens an der damals geplanten regionalen Schiessanlage auf Beichlen in der Gemeinde Wädenswil.
36 Schützenhaus Hütten, eingeweiht 1881, abgebrochen 1973.

Feuerwehr

Die 1798 geschaffene Politische Gemeinde Hütten hatte eine eigene Feuerwehr. Als deren Kommandant wird im Jahre 1800 Feuerhauptmann Bär erwähnt. 1829 kaufte Wädenswil eine neue Feuerspritze und überliess die alte der Gemeinde Hütten. Schläuche, Windlichter, Wassereimer, Haken und andere Gerätschaften wurden im Spritzenhaus aufbewahrt; der älteste erhaltene Feuerkübel (Wassereimer) stammt aus dem Jahre 1841. Nachdem Einwohner wiederholt Löschgeräte zu privatem Gebrauch aus dem Spritzenhaus geholt hatten, bestimmte der Gemeinderat im Jahr 1857, der Gemeindepräsident persönlich solle den Schlüssel zum Spritzenhaus verwahren.
Löschwasser bezog man aus Bächen und Weihern. 1858 versah man den Feuerweiher im Dörfli Hütten mit einer Einzäunung, damit Kinder nicht mehr hineinfallen konnten.
Ein Feuerdienstreglement von 1860 – die heute gültige Feuerwehrordnung datiert von 1982 – gibt Aufschluss über die Gliederung und das Alarmsystem der Feuerwehr Hütten, die unter dem Kommando eines Ober- und eines Unterfeuerkommandanten stand. Zum Löschkorps gehörten drei Offiziere, zwei Handrohrführer, zwei Windlichtträger, 16 bis 20 Pumper, sechs bis acht Schlauchleiter, zehn bis zwölf Wasserträger und sechs Wasserschöpfer. Im Flöchnerkorps dienten sechs bis acht Mann mit Säcken und Seilen, im Feuerlaufkorps neun Mann mit Haken und Eimern; dazu kamen das Wachtkorps für die Feuerwache und die Feuerboten: ein Reiter und vier Fussgänger. Feueralarm gab man durch Mörserschüsse, Feuerhorn oder Sturmläuten mit den Kirchenglocken. Der Sammelplatz lag beim Schulhaus.
1882 regte das Oberfeuerkommando an, die Gemeinde solle eine neue Feuerspritze anschaffen. Die alte sei sehr gebrechlich geworden und müsse nach jedem Einsatz repariert werden. Trotzdem wurde der Kauf bis zum Jahre 1895 aufgeschoben. Dafür liess man für Langmoos und Chneus einen gemeinsamen Feuerweiher anlegen, und 1883 erhielt Hütten die ersten, an die private Wasserversorgung angeschlossenen Hydranten. Am 17. Dezember 1883 machte die Feuerwehr eine Spritzenprobe im Chneus. Es soll mehr Wasser in die Spritze geflossen sein, als Mannschaft und Schläuche zu fördern vermochten. Traditionsgemäss fand die Hauptfeuerwehrübung am Vormittag des Kirchweihmontags statt.
Zwischen 1809 und 1850 ereignete sich in Hütten nur ein einziger Brand. Am 15. Februar 1880 brannten auf dem Mistlibüel zwei Wohnhäuser und drei Scheunen nieder und am 27. September 1893 auf Schönau zwei Wohnhäuser.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Wasserversorgung konnte im Jahre 1933 auch das Hydrantennetz ausgeweitet werden. 1986 verfügte die Gemeinde Hütten über 60 Hydranten, dazu über Löschwasserreserven im Gebiet Schönau – Oerischwand – Heiten.
Nachdem zuerst das Schulhaus, dann die Kronenscheune als Gerätelokal gedient hatte, bezog die Feuerwehr Hütten 1955 die alte Postgarage. Das Löschmaterial wurde laufend neusten Entwicklungen angepasst. 1953 beschaffte die Gemeinde eine Zweirad-Motorspritze «Vogt», 1969 ein Ölwehr-Ortsbesteck, 1970 eine Schlauchwaschmaschine, 1971 einen zweiten Hydrantenwagen, und 1978 bewilligten die Stimmberechtigten den Kredit für die Anschaffung eines Klein-Tanklöschfahrzeugs. Seit dem Jahre 1966 erfolgt der Gruppenalarm mit dem Telefon.

Mehrzweckgebäude

1976 bewilligte die Gemeindeversammlung den Projektierungskredit für ein Mehrzweckgebäude. Es wurde nach den Plänen von Architekt Otto Giezendanner zum Preise von 2,48 Millionen Franken erstellt und im Herbst 1980 in Betrieb genommen. Mit dem Neubau, der sich gut ins Ortsbild einfügt, wurden drei Ziele erreicht: die Schule erhielt eine Turnhalle und Werkräume, die Politische Gemeinde Räumlichkeiten für die Werkabteilung, und drittens konnten Zivilschutzräume geschaffen werden.
37 Mehrzweckgebäude/Turnhalle, eingeweiht 1980.
 

Gemeindewappen

Das Papiersiegel eines Armenausweises aus dem Jahre 1803 zeigt die älteste Form des redenden Gemeindewappens: auf bewachsenem Boden mit Bäumen eine Hütte. Auf Feuerkübeln von 1841 und 1862 sind verbesserte Darstellungen zu finden. Eine Hütte, beseitet von zwei Bäumen, ziert auch die kleinste Kirchenglocke von 1856. Auf einer von 1860 von Lithographen Johannes Krauer geschaffenen Tafel aller Gemeindewappen des Kantons Zürich steht für Hütten in Silber eine goldene Hütte mit grünen Bäumen und der Hohen Rohne im Hintergrund erscheint das Motiv auf der 1875 eingeweihten Fahne des Feldschützenvereins. Der in Hütten vorgenommene Versuch, ein eigenes Wappen zu schaffen, wurde in einer Kommission der Antiquarischen Gesellschaft Zürich in den 1920er Jahren fortgesetzt.

38 Wappen der Gemeinde Hütten.

In Zusammenarbeit und mit Einverständnis mit dem Gemeinderat entschied man sich 1932 für eine neue Form. Die drei Alphütten erklären den Ortsnamen, der 1270 mit «ze dien Huitten» erstmals erwähnt wird. Die Farben Gold und Rot entsprechen jenen des Wädenswiler Wappens und erinnern daran, dass Hütten bis 1798 zur Herrschaft Wädenswil gehört hat.




Peter Ziegler