Im Jahre vor 1848 waren auf eidgenössischer Ebene gekennzeichnet durch die Auseinandersetzung zwischen Konservativen und Liberalen. Die Spannungen führten 1847 zum Sonderbundenkieg. Mit dem Sieg der Liberalen über die Konservativen war der Weg frei zu einer neuen Bundesverfassung. Sie brachte 1848 politische und wirtschaftliche Vereinheitlichung, schied klar die Kompetenzen von Bund und Kantonen und schuf Bundesbehörden. Bern wurde Bundeshauptstadt; verdiente Männer des Liberalismus bildeten den ersten Bundesrat.
Im Kanton Zürich führten die autoritäre Regierungsweise und die Vorrechte der Stadt gegenüber der Landschaft zu wachsender Unzufriedenheit. Am
Ustertag von 1830 forderte das Landvolk mehr Freiheiten, mehr Mitsprache in politischen Angelegenheiten, mehr Rechte. Unter dem Druck der Liberalen trat die konservative Regierung zurück. Eine neue Behörde liess sofort eine neue Verfassung ausarbeiten, welche die Wünsche des Ustertages in vollem Umfang verwirklichte. Am 20. März 1831 wurde in Hütten – wie im ganzen Kanton Zürich – über die neue Staatverfassung abgestimmt.
Die Verfassung von 1831 brachte im Gemeindewesen grössere Klarheit. Was zuerst Munizipalität, dann etwas verschwommen «Gemeinde» geheissen hatte, wurde nun zur Politischen Gemeinde mit deutlicher Abgrenzung gegenüber der Kirchgemeinde.
Im Sommer und Herbst 1831 häuften sich in Hütten die Wahlen. In den Gemeinderat wurden gewählt:
Heinrich Strickler, Bergli, Präsident
Heinrich Bär, Hütten, Vizepräsident
Heinrich Hofmann, Langmoos, Seckelmeister
Heinrich Strickler, Böschen
Jakob Schärer, Oerischwand.
Die Schulpflege setzte sich zusammen aus:
Pfarrer Hans Konrad Wolf, Präsident
Hans Jakob Isler, Segel, Vizepräsident
Johannes Bär, Hütten, Schulverwalter
Kaspar Hitz, Langmoos
Hans Jakob Schärer, Oerischwand.
Dem Stillstand, der Kirchenpflege, gehörten an:
Pfarrer Hans Konrad Wolf, Präsident
Jakob Isler, Segel
Caspar Hitz, Langmoos
Jakob Fenner, Schönau
Heinrich Höhn, Hütten.
Zum Gemeindeamman wählten die Hüttner den Lehrer Hans Heinrich Lattmann, zum Friedensrichter Caspar Hitz im Langmoos, zum Bannwart Ulrich Hitz im Langmoos, zu Gemeindeschreibern Johannes Hofmann auf Laubegg und Hans Heinrich Lattmann.