Das einst zur Färberei Eschmann gehörende Haus Raspermund kam 1755, nach dem Konkurs des Färbers Jakob Eschmann, zusammen mit dem «Heimgarten», als «Mangi» ins Eigentum des Leutnants Heinrich Schneider und mit unbekanntem Datum in den Besitz der Familie Brupbacher, die das 1759 erstellte angrenzende Haus (heute Gerbestrasse 9) ihr eigen nannte.
Diese Besitzverhältnisse mussten 1864 klargestellt werden. Ein Eintrag im Grundprotokoll vom 9. Mai dieses Jahres besagt, das Haus Raspermund sei 1751 auf die Namen von Jakob und Hans Eschmann eingetragen worden. Am 11. April 1864 habe das Bezirksgericht Horgen die Liegenschaft «notarisch» ins Eigentum der Nachkommen der Gebrüder Johannes und Heinrich Brupbacher sel., beim «Hirschen», übertragen, und zwar «nach den gesetzlichen Bestimmungen der Ersitzung».
Es handelte sich dabei um «ein Wohnhaus mit Schopf daran», für 1300 Franken unter der Nummer 194 assekuriert, «genannt zum Raspermund beim Hirschen in Wädensweil». Im Brandkataster von 1826 wird dieses «Wohnhaus mit Schopf» als Eigentum des Heinrich Brupbacher registriert, der auch das Nachbarhaus besass. Der «Raspermund» wurde für die Brandversicherung beschrieben als ein Gebäude mit Ziegeldach, ein Viertel gemauert und zu drei Vierteln in Riegelkonstruktion. Eines wird aus dieser Beschreibung deutlich: Die Brupbacher haben das ehemalige Mangegebäude vor 1826 teilweise zum Wohnhaus umgebaut.
Bis 1888 wird die Liegenschaft, zu der auch ein Stücklein Land ob dem Haus gehörte, mit gleichem Wortlaut charakterisiert als «ein Wohnhaus mit Schopf daran». Im genannten Jahr veräusserte dann Fritz Brupbacher, Buchdrucker in Zofingen, das nun unter der neuen Nummer 470 für 3500 Franken brandversicherte Gebäude dem Schuster Tobias Schmidheini. Gleichzeitig erwarb Schmidheini von Fritz Brupbacher die angebaute Nachbarliegenschaft (neue Ass-Nr. 469). Diese verkaufte er jedoch am 22. November 1890 an Coiffeur Johannes Steffen weiter.
Die beiden zusammengebauten Häuser gehörten seit 1890 zwei verschiedenen Besitzern. Das hatte zur Folge, dass Servituten abgesprochen und ins Grundbuch eingetragen wurden. Tobias Schmidheini und August Hauser vereinbarten Ende Oktober 1895, die Fenster und Türöffnungen in der dem Wohnhaus Schmidheini zugekehrten Fassade des Hauserschen Hauses seien innert Jahresfrist zuzumauern. Einzig das Gangfenster durfte, «der Helle wegen, bis zum Zeitpunkt des Höherbauens fortbestehen». Hauser räumte Schmidheini das Recht ein, die Fensterläden soweit nötig an die Mauer seines Wohnhauses zurückzuklappen. Der Abtritt-Trog unter dem südwestlichen Teil des Gebäudes von Schuhmacher Schmidheini, so war weiter abgemacht, sollte August Hauser gehören, durfte aber vom Nachbarn mitbenützt werden.
Die Auflage betreffend das Verschliessen der Fenster- und Türöffnungen in der gemeinsamen Brandmauer wurde offensichtlich erfüllt: Anlässlich des Innenumbaus des «Sunneblicks» konnten die zugemauerten Partien im März 1991 freigelegt und fotografisch dokumentiert werden. An den Innenwänden Richtung Schönenbergstrasse und Sunnerain liessen sich im ersten Obergeschoss zudem die Ansätze eines gegen die Bergseite hin ansteigenden Satteldaches erkennen. Dies ein Hinweis darauf, dass das Gebäude einst niedriger war und dann aufgestockt wurde. Dies bestätigen auch die vom Wädenswiler
Architekten Karl Schweizer für den Wohnhausbau des Schuhmachers Th. Schmidheini gezeichneten Fassaden- und Grundrisspläne der Liegenschaft. Leider sind sie nicht datiert. Sie zeigen aber, dass der Dachfirst ursprünglich nur bis auf die Höhe der Fensterstürze im heutigen zweiten Obergeschoss reichte, Das Satteldach sass asymmetrisch auf dem Gebäude, mit lang geschlepptem Teil Richtung Liegenschaft Hauser und kürzerer, bergseits abfallender Partie.
Wann der Aufbau für fünf Zimmer und eine Plunderkammer über dem Parterre erfolgte, das heisst der First 4½ Meter höher gesetzt wurde, ist nicht genau auszumachen. Sicher liegt die Bauzeit zwischen den Jahren 1896 und 1902. Denn 1895 wird das damals für 9000 Franken brandversicherte Haus noch als unvollendet bezeichnet, bis Ende Oktober 1896 mussten die Fenster- und Türöffnungen in der Brandmauer verschlossen werden, und die Umbaupläne tragen die Bezeichnung «Wädensweil», die 1903 allgemein durch «Wädenswil abgelöst wurde. Manches spricht für den Wohnhausumbau im Jahre 1896 oder kurz danach. So auch die 1991 restaurierten Lukarnenverzierungen in Laubsägetechnik. Solche Zierelemente waren um jene Zeit grosse Mode.