Heimatschutz will Inventarentlassung verhindern

Quelle: «Zürichsee-Zeitung», 25. April 2022, Text Pascal Jäggi, Archivfoto Manuel Matt

Historisches Haus in Wädenswil Die Stadt musste das markante Haus zur Schwanau aus dem kommunalen Inventar entlassen. Der Zürcher Heimatschutz geht dagegen gerichtlich vor.

Die grosse Blache ist von weitem zu sehen. Und sie wird wohl noch länger auf dem Dach bleiben. Das Haus zur Schwanau an der Seestrasse in Wädenswil darf weiterhin nicht umgebaut werden. Der Zürcher Heimatschutz hat einen Rekurs gegen die Entlassung des Hauses aus dem kommunalen Inventar eingereicht, wie Recherchen dieser Zeitung zeigen. Nun wird sich das Baurekursgericht mit der Frage beschäftigen, ob der Schritt gerechtfertigt ist oder ob das Haus weiterhin geschützt bleiben muss.
Mässig begeistert reagiert der Hausbesitzer auf diese Nachricht. Er wartet schon seit fast drei Jahren darauf, die beiden ziemlich heruntergekommenen Dachgeschosse des geschützten Hauses zu sanieren. Wie lange es nun noch gehen wird, ist völlig offen. Theoretisch könnte der Gang durch die Gerichte bis ans Bundesgericht führen. Das würde dann wohl mehrere Jahre dauern.
Das Haus zwischen Seestrasse und den Gleisen ist vor allem aufgrund seines Turms erkennbar. Die beiden Dachgeschosse sind in einem erbärmlichen Zustand.

Neuer Ärger

Jetzt kommt noch weiterer Ärger auf den Hausbesitzer zu. Er hat im zweiten Dachgeschoss Deckenstützen anbringen lassen, um das Dachgeschoss nicht weiter zerfallen zu lassen. Seiner Ansicht nach wären nun aus Sicherheitsgründen weitere Stützen nötig gewesen. Das Bauamt der Stadt Wädenswil sah das aber anders und hat die sogenannte Notspriessung teilweise untersagt, wie der Besitzer sagt. Er habe die Stadt Wädenswil unter anderem aus Haftungsgründen diesbezüglich abmahnen müssen. Dass der Fall gerichtlich entschieden wird, kommt nicht ganz überraschend. Denn auch die Stadt Wädenswil hätte das Haus eigentlich im Inventar belassen wollen. Weil sie aber im Verfahren eine Frist verpasst hat, sah sich das Baurekursgericht gezwungen, diesen Schritt durchzusetzen.
Das Versäumnis der Behörden will der Heimatschutz nun also ausbügeln. Inhaltlich hatte das Gericht in diesem Verfahren aus dem letzten Jahr, bei dem der Hausbesitzer ans Gericht gelangt war, nämlich gar nicht entschieden.

Zurück auf Feld eins?

Das Bauamt war der Meinung, dass die geplanten Umbauten gegen die Schutzvorschriften verstossen würden. An dieser Frage entzündete sich der Streit, der den Umbau jetzt schon so lange verhindert hat. Im Entscheid zur Inventarentlassung hatte der Stadtrat geschrieben, dass das Haus integral erhalten werden müsse, inklusive der Verzierungen. Der Besitzer ist der Meinung, durch gewisse nachträgliche Anpassungen den Bestimmungen gerecht geworden zu sein. Für Laien ist schwierig zu erkennen, wieso sich die beiden Seiten nicht gefunden haben.
Sollten die Gerichte im Sinne des Heimatschutzes entscheiden und das Haus im kommunalen Inventar belassen, würde die Situation vollends absurd. Dann müssten Bauamt und Besitzer erneut die Pläne anschauen und sich einig werden, ob die Umbaupläne den Schutzvorschriften entsprechen oder nicht. Es wäre die Rückkehr auf Feld eins.