24 Im Herbst 1978 wurde die Restauration des Hauses „am Platz“ Ecke Schönenbergstrasse/Lindenstrasse beendet.
27a Plan der Kirchenumgebung, 1759. Das Haus Bim Platz steht noch nicht.
Barocker Garten vor dem Haus Bim Platz. Zeichnung von J. J. Hofmann, 1771.
Ein Plan der Kirchenumgebung aus dem Jahre 1838 zeigt einen Teil der Blattmannschen Liegenschaft „auf dem Platz“. Das Haus war damals noch ohne Anbauten; das Färberei- und Mangebäude stand südöstlich des Hauses, am Ufer des Töbelibaches.
27b Plan der Kirchenumgebung, gezeichnet von Rudolf Diezinger, 1838.
Peter Ziegler
Kauf-Brief für Jacob Hofmann, Thierarzt in Stocken am Berg Wädensweil um die von den Erben des Johannes Blattmann Sel. Erkauften Liegenschaften, um 13 000 fl (Gulden), d. d. 8. Januar des Jahres 1841.
Kund und zu wissen sei hiermit:
Dass das E. Unterwaisenamt Wädensweil, namens der Erben des alt Gemeinderath Johannes Blattmann sel. Auf dem Platz allda, und zwar in Folge Ratifikation des L. Bezirksrahts Horgen vom 3ten Oktober 1840 rechtmässig verkauf und zu kaufen gegeben,
Dem Jacob Hofmann, Thierarzt aus Stocken.
Mit Namen.
1. Ein Haus, No 206 assekurirt pr 5500 f., samt einem Wasch- und Brennhaus, assekurirt pr 400 f. und einem Garten vor und oben daran, auf dem Platz im Dorf Wädensweil liegend. Stosst ringsum an die Strassen und Fusswege.
2. Eine halbe Scheur, Schopf und Schweinstall daran, assekurirt pr 850 f., samt etwas Ausgeländt dabei, nächst hinten an obigem liegend. Stosst an die Wege, an Küffer Islers Garten und Haus und an die Gemeindescheur.
3. Ein Trottgebäud mit einer Trotte darin und einer Remise daran, assekurirt pr 2550 f., mit etwas Grund und Boden dabei, wie ausgemarcht, oberhalb obigem liegend. Stosst an Hutmacher Isler Hausraum, an Strumpfweber Schneiders Reben, an Lieut. Blattmanns Haag und an Fussweg.
4. Ohngefähr 3 Juchart und 3 ½ Vierling Matten samt einer Scheuer darin, assekurirt pr 1000 f., oberhalb dem Dorf liegend, gt. Bündtmatt, wie ausgemarchet. Stosst an das vordere Bächli, an Jb. Kellers Reben und Wiesen, an das hintere Bächli, an der Hauseren auf der Fuhr Matten, wieder an das Bächli oder den Fussweg und an Hch. Knabenhansen Schopf, Haus und Garten und Heinrich Gattikers Garten.
5. Ohngefährt 1 ½ Juchart Reben und Matten mit einem Rebhäuschen darin, im Musli genannt und gelegen. Stosst an Bach, an Hch. Pfisters Reben, an Hans Baumanns sel. Erben Reben und an Hch. Theilers Reben.
6. Ohngefähr ¼ Juchart Holz, im Gulmen liegend. Stosst an Hch. Bosshardten und Bebrdr Brendli Holz und an das Stässli.
Alles für ledig und frei. Ausser mit den abgetheilten Liegenschaften, etwa in alten Briefen verschrieben.
Der Kauf ist ergangen um 13 000 fl.
Also zu zahlen.
2500 f Cap(ital) sollen auf das Erkaufte brieflich versichert, von Martini 1840 hinweg à 4% verzinset, und auf jederweilige halbjährige Aufkündigung hin in zwei gleichen Zahlungen von 1250 f. bezalt werden.
7000 f seien bereits an den Kauf bezalt, und übrige
3500 f sollen annoch an einem soviel haltenden Schuldbrief auf Hch. Stocker in Stocken d. d. 26. Nov 1840 bezahlt werden.
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13000 f
Bei diesem Kauf werden dem Käufer folgende Servituten und Rechte angezeigt:
1. dass das Haus der Nachbarn Gebrüder Isler um 4 Fuss in der Gevierte erhöht werden darf.
2. dass dageben für dieses Haus das Recht vorbehalten ist, wenn ein jeweiliger Besitzer des Trotthauses solches in ein Wohnhaus verwandeln wollte, dennzumal der Eigenthümer des oberhalb dem Islerischen Haus stehenden Scheurli schuldig sein soll, dasselbe abzubrechen und nur ein Anhänke anzubringen, die beim Haus 15 Schuh und unten beim Abschutz oder bei der Dachträufe nur 10 Schuh noch sein soll, damit der Besitzer der neuen Behausung die Ansicht des Kirchenzeits erhaltet, wofür jedoch der jeweilige Besitzer des Scheurli 90 f. als Ersatz zu zahlen schuldig ist.
Dabei wurde im ferneren abgeredt:
1. Der Kauf kann mit Martini 1840 angetreten werden und soll der Zins von da angehen.
2. Soll zum Kauf gehören, das Buffet in der Wohnstube, die Stockuhr, die Wirtschaftstische und langen Stühle im Saal, die vorrathigen Jalousieballen, das vorhandene doppelte Brenngeschirr samt Zugehörd, das erste Fass im Hauskeller, 1 Nothreif, 2 Wein- und 1 Brennstanden, das Weinfuhrfass, das in der hinteren Scheur vorhandene Heu und Stroh und s. v Bau (Mist) und die Hälfte des diesjährigen Weins.
3. Behalten sich Verkäufer vor, das Träsch, Kirschen und Zwetschgen in dem Brennhaus zu brennen.
4. Ebenso behalten sich Verkäufer vor, dass die Wittwe Blattmann und Kinder bis Mai 1841 im Haus zu verbleiben haben und ihnen die obere Stube und Küche, die untere Küchekammer und zwei Kammern auf der 3ten Etage nebst Platz im Keller und auf der Winde überlassen sein soll.
5. Sollen Verkäufer das Recht haben, bei allfälligem Mangel an Gras das benöthigte Futter bis Martini vom Heu für das vorhandene Vieh zu nehmen.
6. Die Canzleikosten soll Käufer, Gantkosten hergegen Verkäufer bezahlen. Uebriges in alten Rechten, Freiheiten und Beschwerden, wie solches bisher besessen und beworben worden.
Soll und mag also Käufer vorbemelte Liegenschaften zu eigenen Handen und Gewalt nehmen, ruhig einhaben, besitzen und bewerben und damit nach Beliebe schalten und walten, wie mit wahrem Eigenthum.
Zu Urkund dessen hat der Tit. Hochgeehrte Herr J. Heinrich Hiestand in Richtersweil, als Präsident am Lobl. Bezirksgericht Horgen, sein Amtssiegel, ihm und seinen Erben ohne Schaden, hierbeigedruckt.
So geschach d. 24. Sept. 1840 und hier eingelegt und expedirt d. 8. Jenner 1841
Notariat Wädensweil
J. Jakob Huber
Landschreibern
Besiegelt
Horgen, den 9 Merz 1841
Der Bez. Gerichtspräsident:
J. Hiestand
24 Peter Friedli, Wädenswil
27a, b Archiv Peter Ziegler, Wädenswil
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