Restauration des Hauses «am Platz»

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1978 von Peter Ziegler
 

24 Im Herbst 1978 wurde die Restauration des Hauses „am Platz“ Ecke Schönenbergstrasse/Lindenstrasse beendet.

Mit der im Herbst 1978 vollendeten Restauration des Hauses von Jürg Hochstrasser an der Ecke Schönenbergstrasse/Lindenstrasse (Architekt Heinrich Th. Uster) ist Wädenswil um eine Sehenswürdigkeit reicher geworden. Das stattliche Riegelhaus gegenüber der reformieren Kirche ist eine Zierde des Dorfkerns und zugleich ein Beweis dafür, dass mit Sachkenntnis, Verständnis und finanziellem Aufwand auch bisher unansehliche Bauten in Schmuckstücke umgestaltet werden können, die besser in die Umgebung passen als ein Neubau.
Wie alt ist das nunmehr restaurierte Haus? Wer waren seine Besitzer? Eine Zeichnung aus dem Jahre 1769 zeigt nordwestlich der reformierten Kirche das aus dem 16. Jahrhundert stammende, 1821 abgebrochene Gemeindehaus, das alte Blattmannhaus am Standort des 1868 eingeweihten Sekundarschulhauses, dazwischen den Gemeindeplatz, bergseits davon das 1963 abgebrochene Haus an der Ecke Schönenbergstrasse/Blumenstrasse und die seeseitige Häuserreihe an der oberen Türgasse.

27a Plan der Kirchenumgebung, 1759. Das Haus Bim Platz steht noch nicht.

Da wo heute das Haus Hochstrasser steht, dehnte sich 1769 noch ein Garten aus. 1772 wird dann im Grundprotokoll erstmals ein Gebäude fassbar. Es ist die Rede von einem Haus samt einer Färberei und Farbkessel und Mange, „allernächst bi der Kirche im Dorf Wädensweil, da dem sogenannten „Platz“ liegend. Das Haus muss also zwischen 1769 und 1772 gebaut worden sein, und zwar auf einem Landstück, das vorher dem Kirchenpfleger Jakob Höhn gehört hatte. Erbauer der neuen Färberei, welche das Wasser des Töbelibaches nutzte, war der Färber Hans Heinrich Eschmann. Er verkaufte die beim Gemeindehaus gelegene, an die Strasse, die beiden Feldwege und an den Gemeindeplatz grenzende Liegenschaft im Jahre 1784 dem Kilchmeier Hans Caspar Blattmann auf dem Leihof. Nach dessen Tod teilten die Brüder Heinrich und Johannes Blattmann am 7. April 1788 die väterlichen Güter. Während Heinrich den Leihof erhielt, bekam Johannes Blattmann folgenden Besitz bei der Kirche: ein neuerbautes Haus samt Farb- und Mangehaus, das alte Blattmannhaus samt Scheune und angefügtem Schweinestall, ferner eine neue Trotte sowie Garten, Reb- und Mattland. Zur Liegenschaft bei der Kirche gehörten ferner Reben im Musli, Holz und Boden im Gulmen und Riedboden auf Külpen.

Barocker Garten vor dem Haus Bim Platz. Zeichnung von J. J. Hofmann, 1771.

Ein Plan der Kirchenumgebung aus dem Jahre 1838 zeigt einen Teil der Blattmannschen Liegenschaft „auf dem Platz“. Das Haus war damals noch ohne Anbauten; das Färberei- und Mangebäude stand südöstlich des Hauses, am Ufer des Töbelibaches.

27b Plan der Kirchenumgebung, gezeichnet von Rudolf Diezinger, 1838.


Nach dem Tod von Johannes Blattmann kam der Besitz im Jahre 1840 an den Tierarzt Jakob Hofmann. Die ehemalige Mange diente damals als Wasch- und Brennhaus; im übrigen wurde die Liegenschaft gleich umschrieben wie rund 50 Jahre vorher, 1844 wurde der Küfer Caspar Schneider neuer Eigentümer des Hauses „auf dem Platz“. Schneider fügte dem dreistöckigen Wohnhaus mit gewölbtem Keller auf der Seite gegen die damals neuerstellte Schönenbergstrasse einen niedrigen Werkstattvorbau an. Schon 1848 wechselte die Liegenschaft erneut den Besitzer. Auf Mai dieses Jahres übernahm Heinrich Hochstrasser das für 5000 Franken assekurierte Wohnhaus mit Küferwerkstatt und gründete hier seine Hutfabrik. Diese ging im Januar 1869 an den Sohn Heinrich Hochstrasser über, welcher den Betrieb ausbaute. Anstelle der ehemaligen Werkstatt entstand ein für 11 150 Franken brandversichertes eingeschossiges Fabrikgebäude „mit eisernen Röhren zur Dampfheizung“. Und bis 1894 erweiterte man die Fabrikliegenschaft bergseits des Altbaus um ein Wasch- und Färbereigebäude sowie um ein Hutfabrik- und Dampfkesselgebäude mit Hochkamin und zwei Dampfkesseln. Diese Bauten wurden 1967 – zwei Jahre nach der Schliessung der Hutfabrik Hochstrasser – abgebrochen, damit an ihrer Stelle der Neubau Blumenstrasse 12 errichtet werden konnte.




Peter Ziegler

Kauf-Brief für Jacob Hofmann, Thierarzt in Stocken am Berg Wädensweil um die von den Erben des Johannes Blattmann Sel. Erkauften Liegenschaften, um 13 000 fl (Gulden), d. d. 8. Januar des Jahres 1841.

Kund und zu wissen sei hiermit:

Dass das E. Unterwaisenamt Wädensweil, namens der Erben des alt Gemeinderath Johannes Blattmann sel. Auf dem Platz allda, und zwar in Folge Ratifikation des L. Bezirksrahts Horgen vom 3ten Oktober 1840 rechtmässig verkauf und zu kaufen gegeben,
Dem Jacob Hofmann, Thierarzt aus Stocken.
Mit Namen.
1. Ein Haus, No 206 assekurirt pr 5500 f., samt einem Wasch- und Brennhaus, assekurirt pr 400 f. und einem Garten vor und oben daran, auf dem Platz im Dorf Wädensweil liegend. Stosst ringsum an die Strassen und Fusswege.
2. Eine halbe Scheur, Schopf und Schweinstall daran, assekurirt pr 850 f., samt etwas Ausgeländt dabei, nächst hinten an obigem liegend. Stosst an die Wege, an Küffer Islers Garten und Haus und an die Gemeindescheur.
3. Ein Trottgebäud mit einer Trotte darin und einer Remise daran, assekurirt pr 2550 f., mit etwas Grund und Boden dabei, wie ausgemarcht, oberhalb obigem liegend. Stosst an Hutmacher Isler Hausraum, an Strumpfweber Schneiders Reben, an Lieut. Blattmanns Haag und an Fussweg.
4. Ohngefähr 3 Juchart und 3 ½ Vierling Matten samt einer Scheuer darin, assekurirt pr 1000 f., oberhalb dem Dorf liegend, gt. Bündtmatt, wie ausgemarchet. Stosst an das vordere Bächli, an Jb. Kellers Reben und Wiesen, an das hintere Bächli, an der Hauseren auf der Fuhr Matten, wieder an das Bächli oder den Fussweg und an Hch. Knabenhansen Schopf, Haus und Garten und Heinrich Gattikers Garten.
5. Ohngefährt 1 ½ Juchart Reben und Matten mit einem Rebhäuschen darin, im Musli genannt und gelegen. Stosst an Bach, an Hch. Pfisters Reben, an Hans Baumanns sel. Erben Reben und an Hch. Theilers Reben.
6. Ohngefähr ¼ Juchart Holz, im Gulmen liegend. Stosst an Hch. Bosshardten und Bebrdr Brendli Holz und an das Stässli.
Alles für ledig und frei. Ausser mit den abgetheilten Liegenschaften, etwa in alten Briefen verschrieben.
Der Kauf ist ergangen um 13 000 fl.

Also zu zahlen.
2500 f Cap(ital) sollen auf das Erkaufte brieflich versichert, von Martini 1840 hinweg à 4% verzinset, und auf jederweilige halbjährige Aufkündigung hin in zwei gleichen Zahlungen von 1250 f. bezalt werden.
7000 f seien bereits an den Kauf bezalt, und übrige
3500 f sollen annoch an einem soviel haltenden Schuldbrief auf Hch. Stocker in Stocken d. d. 26. Nov 1840 bezahlt werden.
________

13000 f


Bei diesem Kauf werden dem Käufer folgende Servituten und Rechte angezeigt:

1. dass das Haus der Nachbarn Gebrüder Isler um 4 Fuss in der Gevierte erhöht werden darf.
2. dass dageben für dieses Haus das Recht vorbehalten ist, wenn ein jeweiliger Besitzer des Trotthauses solches in ein Wohnhaus verwandeln wollte, dennzumal der Eigenthümer des oberhalb dem Islerischen Haus stehenden Scheurli schuldig sein soll, dasselbe abzubrechen und nur ein Anhänke anzubringen, die beim Haus 15 Schuh und unten beim Abschutz oder bei der Dachträufe nur 10 Schuh noch sein soll, damit der Besitzer der neuen Behausung die Ansicht des Kirchenzeits erhaltet, wofür jedoch der jeweilige Besitzer des Scheurli 90 f. als Ersatz zu zahlen schuldig ist.

Dabei wurde im ferneren abgeredt:

1. Der Kauf kann mit Martini 1840 angetreten werden und soll der Zins von da angehen.
2. Soll zum Kauf gehören, das Buffet in der Wohnstube, die Stockuhr, die Wirtschaftstische und langen Stühle im Saal, die vorrathigen Jalousieballen, das vorhandene doppelte Brenngeschirr samt Zugehörd, das erste Fass im Hauskeller, 1 Nothreif, 2 Wein- und 1 Brennstanden, das Weinfuhrfass, das in der hinteren Scheur vorhandene Heu und Stroh und s. v Bau (Mist) und die Hälfte des diesjährigen Weins.
3. Behalten sich Verkäufer vor, das Träsch, Kirschen und Zwetschgen in dem Brennhaus zu brennen.
4. Ebenso behalten sich Verkäufer vor, dass die Wittwe Blattmann und Kinder bis Mai 1841 im Haus zu verbleiben haben und ihnen die obere Stube und Küche, die untere Küchekammer und zwei Kammern auf der 3ten Etage nebst Platz im Keller und auf der Winde überlassen sein soll.
5. Sollen Verkäufer das Recht haben, bei allfälligem Mangel an Gras das benöthigte Futter bis Martini vom Heu für das vorhandene Vieh zu nehmen.
6. Die Canzleikosten soll Käufer, Gantkosten hergegen Verkäufer bezahlen. Uebriges in alten Rechten, Freiheiten und Beschwerden, wie solches bisher besessen und beworben worden.

Soll und mag also Käufer vorbemelte Liegenschaften zu eigenen Handen und Gewalt nehmen, ruhig einhaben, besitzen und bewerben und damit nach Beliebe schalten und walten, wie mit wahrem Eigenthum.

Zu Urkund dessen hat der Tit. Hochgeehrte Herr J. Heinrich Hiestand in Richtersweil, als Präsident am Lobl. Bezirksgericht Horgen, sein Amtssiegel, ihm und seinen Erben ohne Schaden, hierbeigedruckt.
So geschach d. 24. Sept. 1840 und hier eingelegt und expedirt d. 8. Jenner 1841

Notariat Wädensweil
J. Jakob Huber
Landschreibern

 

Besiegelt
Horgen, den 9 Merz 1841
Der Bez. Gerichtspräsident:
J. Hiestand

Bildnachweis

24 Peter Friedli, Wädenswil
27a, b Archiv Peter Ziegler, Wädenswil
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