750 Jahre Hütten

Quelle: Wädenswiler Anzeiger Nr. 3 - März 2020 von Peter Ziegler

Vor 750 Jahren, Ende August 1270, wurde der Name Hütten erstmals in einer Urkunde erwähnt.

Am Freitag, 31. August 1270, versammelte sich im Baumgarten neben der Kirche Wädenswil eine illustre Gesellschaft zum Vollzug eines Rechtgeschäftes. Ein solches in oder bei einer Kirche abzuschliessen, war im Mittelalter üblich, denn dies verlieh dem Akt göttlichen Segen. Eingeladen zum Treffen hatte der Freie und Ritter Rudolf von Wädenswil, der Letzte seines Geschlechts aus der Zürcher Linie, um vor Zeugen einen Teil seines Grundbesitzes in der Herrschaft Wädenswil an das Zisterzienserkloster Wettingen zu veräussern, das hier gemäss einem um 1250 angelegten Zinsenverzeichnis bereits zwanzig Höfe sein Eigen nannte, darunter auch einen «ze den Hutton».
Zugegen waren auf Seite der Käufer Bischof Eberhard von Konstanz, Abt Ulrich von Wettingen mit den Mönchen Hiltbold, Ulrich genannt Drembelli, Ulrich von Schnabelburg und Heinrich von Goldbach. Als Zeugen des Verkäufers Rudolf waren erschienen: die Pröpste des Chorherrenstifts Amsoldingen und der Augustiner-Chorherren von Interlaken, Letzterer als Rechtsvertreter von Rudolfs Mutter Ita von Wädenswil-Unspunnen, die über kein eigenes Siegel verfügte, Rudolfs Brüder Walter und Konrad aus der Berner Linie derer von Wädenswil, der Leutpriester Rudolf von Wädenswil sowie der Geistliche Peter, der Inhaber der Pfründe in Wädenswil. Und dazu kamen Vornehme aus Wädenswil: Heinrich, Bruno, Rudolf Wille, Ulrich Truber, Konrad Martin, Otto Schafeli, Ulrich Minister, Rudolf und Walter Stoller nebst anderen Vertrauenswürdigen.
Worum ging es in diesem Rechtsgeschäft? Die in Latein abgefasste, 24 x 36 Zentimeter messende Pergamenturkunde, die im Staatsarchiv Aargau in Aarau aufbewahrt wird, hält Folgendes fest: Rudolf verkauft seine nahe Wädenswil gelegenen Güter, die in der Volkssprache «ze dien huitten» (= Sennhütten), «ze langem mose» (= Langmoos Hütten) und «ze dien sweigon» (= Schweigen, Schweikhof, Viehhof) diesseits und jenseits der Sihl genannt werden und jährlich einen Ertrag von 10 Mark Silber Zürcher Gewichts (Wert von 2,35 kg Silber) abwerfen. Der Kaufpreis ist auf 203 Mark Silber Zürcher Gewichts festgesetzt worden, was dem Wert von 47,7 kg Silber entspricht. Im Kauf eingeschlossen sind Speicher, Wiesen, Weiden, bebautes und unbebautes Land, Gewässer sowie alle an den Gütern haftenden Rechte. Rudolf bestätigt gegenüber den Anwesenden, dass er obigen Betrag erhalten hat. Wenn nicht, wäre er verarmt und hätte alles Gut verloren.
Rudolf konnte nicht handeln ohne das Einverständnis seiner Frau Anna und der Töchter Katharina, Margarete und Cäcilia. Er bezeugte daher in der Urkunde, dass seine Frau dies aus freiem Willen gutheisse und dass seine Töchter, deren Erziehungsberechtigter er sei, keinen Einspruch erheben.
Als Entschädigung nach Gesetz übergab Rudolf von Wädenswil seiner Frau Anna von Wädenswil-Bürglen zu Eigentum den Hof Lutringen – dies der ursprüngliche Name für die spätere Eichmühle –, dazu Güter, die Walter genannt Schad bewirtschaftete sowie seine zu Wädenswil gelegenen Weinberge im Ausmass von 22 Jucharten (= 6,38 ha).
Eine besondere Vereinbarung wurde betreffend der Schweigen, der Viehzuchthöfe am Hang des Höhronen, getroffen, die Wettingen als Lehen übernehmen wollte. Diese Güter hatte Rudolf von Abt und Kloster Einsiedeln als Lehen empfangen. Er bewirtschaftete sie aber nicht selbst, sondern verlieh sie seinerseits gegen Pachtzins an die Bauern Hiltebold, Heinrich Pistor, Arnold Grasburrer, Rudolf Faber, Burkard de Mure und Heinrich, genannt Usterer. Neuer Inhaber des Lehens wurde das Kloster Wettingen, das sich verpflichtete, die bisherigen Rechtsverhältnisse zu übernehmen.
Am Schluss der Urkunde bezeugen Anna und die drei Töchter ausdrücklich, dass sie darauf verzichten, die alten Privilegien je wieder herstellen zu lassen. Der Verkauf geschieht damit endgültig und kann nie mehr widerrufen werden.
Staatsarchiv Aargau, Urkunde U.38/0149 vom 31. August 1270.

Die Urkunde von 1270 ist mit sechs grünen Wachssiegeln versehen. Es siegelten Bischof Eberhard, in dessen Diözese Konstanz das Rechtsgeschäft vollzogen wurde, Rudolf von Wädenswil als Verkäufer, auch namens seiner Frau und der Töchter, die kein eigenes Siegel besassen, der Propst von Interlaken für Ita von Wädenswil-Unspunnen, Propst Heinrich von Amsoldingen sowie Walter und Konrad von Wädenswil, Rudolfs Brüder, als Vertreter des Berner Zweigs der Freien von Wädenswil.
Am Anfang der Urkunde begründete Rudolf von Wädenswil sein Handeln: All das Beschlossene soll in Ewigkeit im Gedächtnis bleiben und nie Ursache für einen Streit liefern. Deshalb wird es mit diesem schriftlichen Zeugnis bekräftigt.
 




Peter Ziegler